Prüfungsfragen NRW

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Grundsätzlich gilt: Die Prüfungsfragen in NRW sind fix. Nicht aber die Antworten.

daraus folgt selbst wenn die gleiche Frage im Laufe der Jahre mehrfach gestellt wird, ändern sich die vorgegbenen Antworten. So dass derjenige der nur nach vorgegebenen Antworten lernt und nicht die Sache selbst verstanden hat, bös auf die Schnauze fallen kann.

Vor allem dann wenn die bisher allein richtige Antwort dabei ist und noch eine 2 auch richtige Antwort dazu kommt und er diese nicht erkennt, ist die Frage trotzdem falsch beantwortet.

Immer daran denken: es können eine, zwei, drei oder keine Antwort richtig sein.
 
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An die die es schon bestanden haben herzlichen glückwunsch!!!!

wolte aber die jenigen die es schon bestanden haben gleichzeitig fragen
wie die Waldbau Kunde war.
Haben die da viele Pflanzen liegen gehabt???
Was für pflanzen hatten die da ???
Und algemein wurde viel über dieses Thema gefragt???
 
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Nanook schrieb:
Schlumpf schrieb:
Hi Leute

Und schon wieder so ne Frage:

Und zwar: Wer übt die Rechte aus einem Jagdpachtvertrag,wenn ein Jagdpächter stirbt.

A. Jagdausübungsberechtigte Erben
B. von den Erben bennante jagdpachtfähige Personen
C. nur die verbleibenden Mitpächter

Laut Buch ist A, B und C richtig
Laut Karten ist A,B richtig

Und was ist jetzt nun richtig :)

kann sich mal einer melden der 100% ahnung hat.

Danke im vorraus

Nur Erben erben.
Nur jagdpachtfähige Personen dürfen hier verantwortlich jagen.
Deshalb kann A und B zutreffen, je nach dem ob ein Erbe selbst auch jagdpachtfähig ist oder nicht. Wenn es überhaupt Mitpächter geben sollte, behalten sie ihre bisherigen Rechte, die Antwort C ist aber in der Form falsch.
Haargespalten ist A (zumindest in BW) auch falsch. Die jagdausübungsberechtigten Erben sind von der Erbengemeinschaft zu benennen.
 
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9 Dez 2006
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Tiroler Bracke schrieb:
Nanook schrieb:
Schlumpf schrieb:
Hi Leute

Und schon wieder so ne Frage:

Und zwar: Wer übt die Rechte aus einem Jagdpachtvertrag,wenn ein Jagdpächter stirbt.

A. Jagdausübungsberechtigte Erben
B. von den Erben bennante jagdpachtfähige Personen
C. nur die verbleibenden Mitpächter

Laut Buch ist A, B und C richtig
Laut Karten ist A,B richtig

Und was ist jetzt nun richtig :)

kann sich mal einer melden der 100% ahnung hat.

Danke im vorraus

Nur Erben erben.
Nur jagdpachtfähige Personen dürfen hier verantwortlich jagen.
Deshalb kann A und B zutreffen, je nach dem ob ein Erbe selbst auch jagdpachtfähig ist oder nicht. Wenn es überhaupt Mitpächter geben sollte, behalten sie ihre bisherigen Rechte, die Antwort C ist aber in der Form falsch.
Haargespalten ist A (zumindest in BW) auch falsch. Die jagdausübungsberechtigten Erben sind von der Erbengemeinschaft zu benennen.
Das ist jetzt auch egal die schriftliche ist jetzt vorbei.

aber beandwortet mir bitte die neue Frage von gestern 4MAI 20.02UHR
 
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Vom Blauen:
wolte aber die jenigen die es schon bestanden haben gleichzeitig fragen
wie die Waldbau Kunde war.
Haben die da viele Pflanzen liegen gehabt???
Was für pflanzen hatten die da ???
Und algemein wurde viel über dieses Thema gefragt???

Um die 10 bis 15 Pflanzen waren's, meine ich.
Getreidekörner, dazu etwa 10 Zweige von Weide, Kastanie, Holunder, Hasel und so weiter. Getreide im Wachstum war auch zu sehen; soweit ich weiß, u. A. Gerste; Raps lag auch noch da (ohne Blüten nicht ganz einfach zu erkennen).
Das meiste, was da lag, habe ich aber wieder vergessen.

Gefragt war die Bestimmung des Grünzeugs - aber sowohl bei meinem Mitstreiter als auch bei mir wurde die Befragung als beendet erklärt, nachdem wir auf Anhieb drei verschiedene Gewächse identifizieren konnten.
Also: Kein großer Akt. Der Rest dieses Sachgebietes setzte sich aus den allseits bekannten "Fragen und Antworten" zusammen.
Allerdings weiß ich natürlich nicht, ob der praktische Teil nicht ausgedehnt worden wäre, wenn wir zuvor Lücken gezeigt hätten.

Alles in allem ging die mündliche Prüfung erstaunlich glatt - bis auf die Tatsache, dass es unseren dritten Mann im Bunde bei der Waffenhandhabung erwischte. Verfluchter Drillingsstecher !
 
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Jagdgegner schrieb:
Alles in allem ging die mündliche Prüfung erstaunlich glatt - bis auf die Tatsache, dass es unseren dritten Mann im Bunde bei der Waffenhandhabung erwischte. Verfluchter Drillingsstecher !

Das dürfte weniger am Drillingsstecher als an mangelnder Handhabungssicherheit und damit Übung gelegen haben.

Ob Drilling und Stecher sinnvoll sind oder nicht ist in diesem Zusammenhang wurst, es gibt diese Waffe zahlreich und ein Jäger wird vermutlich früher oder später damit konfrontiert, deshalb kann und muß man in der Prüfung erwarten daß er damit sicher umgehen kann. Wer ausreichend ausgebildet ist, beherrscht diese Waffe auch unter Prüfungsbedingungen und selbst dann wenn ihn der Prüfer an der Waffe "rausprüfen" will - den Beweis habe ich zuhause.

WH
Amadeus
 
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Gottesliebender:
Das dürfte weniger am Drillingsstecher als an mangelnder Handhabungssicherheit und damit Übung gelegen haben.

Jein... Ich hatte das Ding vielleicht fünf- bis zehnmal in der Hand; und bei mir hat's ja auch geklappt.
Bei unserem Lerngruppenkameraden lag's vermutlich daran, dass er während der gesamten Ausbildung mit der 7 x 64 mit deutschem Stecher geschossen hatte. Die Bedienung dieser Waffe war also in Fleisch und Blut übergegangen.
Dann ein Blackout durch den Stress der Prüfung, Rückfall in gewohnte, monatelang antrainierte Verhaltensweisen - und schon wurde das hintere Züngel gezogen, statt das vordere nach vorne zu schieben.
KLACK. :roll:
 
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Jagdgegner schrieb:
Jein... Ich hatte das Ding vielleicht fünf- bis zehnmal in der Hand; und bei mir hat's ja auch geklappt.
Bei unserem Lerngruppenkameraden lag's vermutlich daran, dass er während der gesamten Ausbildung mit der 7 x 64 mit deutschem Stecher geschossen hatte. Die Bedienung dieser Waffe war also in Fleisch und Blut übergegangen.
Dann ein Blackout durch den Stress der Prüfung, Rückfall in gewohnte, monatelang antrainierte Verhaltensweisen - und schon wurde das hintere Züngel gezogen, statt das vordere nach vorne zu schieben.
KLACK. :roll:

Auch wen Dein "Jein" einen gewissen Widerspruch zu mir signalisieren soll, der Rest des Posgtings bestätigt mich zu 100%.

In guten Kursen schießt man nicht nur mit einer Waffe sondern mit allen die in der Prüfung vorkommen können und die Ausbilder achten auch darauf. 5-10 mal in der Hand ist für einen Drilling deutlich zu wenig Übung.

WH
Amadeus
 
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Jagdgegner schrieb:
Bei unserem Lerngruppenkameraden lag's vermutlich daran, dass er während der gesamten Ausbildung mit der 7 x 64 mit deutschem Stecher geschossen hatte. Die Bedienung dieser Waffe war also in Fleisch und Blut übergegangen.

Das ist als Ausrede aber einigermaßen lausig.
Oder, wenn wir Versagen schon schönreden wollen, sieh's mal so:
Er ist gar nicht durchgefallen, seine Prüfung musste nur abgebrochen werden. Eigentlich wäre es weitergegangen mit "Bock springt ab" - ging aber nicht, weil er dem Bock 'ne Ladung Schrot aufgesemmelt hat. :mrgreen:
 
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Nö, Frodo.
Du kennst unseren Kumpel nicht, Du weißt nicht, wie fit er mit Waffen ist.
Und Du warst nicht dabei, als es dieses Geräusch gab; nahezu unglaublich, wie ein simples "Klack" in absolut gespannter Atmosphäre wirken kann.

Die "Ausrede" ist auch keine - stammt nämlich nicht von ihm, sondern von Kurskamerad Thomas und mir; wir sprachen nämlich immer wieder über die Sache, weil es auch uns regelrecht schockiert hatte. Damit hatte keiner von uns gerechnet, eben WEIL unser Kumpel so sicher in der Waffenhandhabung war.
Der absolute Witz daran ist, dass wir noch wenige Minuten vor der Prüfung über den Drillingsstecher gesprochen hatten...

Das war ein Erlebnis, das mir die Freude über die bestandene Prüfung ziemlich versäuerte; ist nicht schön, wenn man zuvor monatelang zusammen lernte, sich richtig gut versteht, schon die ersten Aktionen und Käufe zusammen geplant hatte.

Allerdings haben Thomas und ich uns vorgenommen, erst die Nachprüfung unseres dritten Mannes abzuwarten, ehe wir jagdlich aktiv werden.
So viel Sympathie (oder nennen wir's ruhig "Kameradschaft") muss einfach sein.

Natürlich war der "Durchfall" gerechtfertigt; aber es ist halt einfach unfassbar, dass jemand mit richtig "Ahnung" den falschen Abzug zieht.
Was da an Gefühlen aufkommt, kann man sich als Außenstehender vermutlich absolut nicht vorstellen.

Übrigens hatten wir alle nie mit dem Drilling geschossen - das Ding lang immer nur als reine Trockenübungswaffe am Stand; ich hatte den Drilling bei dieser Gelegenheit vielleicht fünf- bis zehnmal in der Hand. Und durfte das Ding während der Prüfung auch noch schrankfertig machen; ist wohl auch noch nie vorgekommen, klappte aber glücklicherweise reibungslos.

Dennoch: Der schale Nachgeschmack bleibt, die Freude über die bestandene Prüfung ist halbiert.

Amadeus: Zustimmung ! Ich hatte mit sämtlichen verfügbaren Waffen geschossen, um ein Gefühl für das gesamte Angebot zu bekommen, mich dann zur Prüfung für die .222 entschieden, da diese das beste Glas hatte und ich so direkt auf den 10er-Ring halten konnte, ohne mich am Blümchen links orientieren zu müssen. Hat mir persönlich gut geholfen; 47 Ringe waren's bei der Prüfung.
Nützliche Erfahrung, da ich nun auch weiß, dass ich mein Hauptaugenmerk auf das Glas richten und alles andere erst einmal in den Hintergrund treten lassen sollte. Definitiv wird's ein variables Glas mit mindestens 12-facher Vergrößerung.
 

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