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Denkmal !Indianer schrieb:Warum Provinzposse? Findest du es gut wenn jeder auf Kreaturen schießt die ihn in seinem Garten nerven. :roll:
berni67 schrieb:Was sagt uns das?
Niemals aus dem Fenster schießen - weder aus dem Auto noch aus dem Klo-Häuschen - lieber mit runtergelassener Hose in der Fußgängerzohne rumlaufen - das stört heute keinen mehr :lol: :lol: :lol:
trophyhunting schrieb:Fuchs darf man genau wie Kaninchen auf seinem eigenen Grundstück bejagen und sich auch aneignen - oder?
trophyhunting schrieb:Fuchs darf man genau wie Kaninchen auf seinem eigenen Grundstück bejagen und sich auch aneignen - oder?
gebuesch1 schrieb:Jfgpm schrieb:Aus dem Stehgreif ist das meiner Meinung nach nicht erlaubt, sofern Dein Grundstück zu einem Jagdgebiet gehört. Selbst wenn es befriedet ist. Dann braucht man meiner Meinung nach noch die Erlaubnis des Jagdpächters.
In Hessen hat im befriedeten Bezirk der Grundeigentümer das eingeschränkte Jagdrecht und auch Jagdausübungsrecht auf Raubwild und Kaninchen.