Provinzposse

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Warum Provinzposse? Findest du es gut wenn jeder auf Kreaturen schießt die ihn in seinem Garten nerven. :roll:
 
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Indianer schrieb:
Warum Provinzposse? Findest du es gut wenn jeder auf Kreaturen schießt die ihn in seinem Garten nerven. :roll:
Denkmal !
Jagdwilderei im eigenen Garten ?
Pächter gibt "Freigabe" ?

basti
 
A

anonym

Guest
Na geht doch!
Das mit der Waffe ist nicht das Problem, aber JAGDWILDEREI !!!
das geht gar nicht!!!

Ich hau mich weg! Hat bestimmt der Blockwart angerufen!
 
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23 Aug 2008
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Was sagt uns das?

Niemals aus dem Fenster schießen - weder aus dem Auto noch aus dem Klo-Häuschen - lieber mit runtergelassener Hose in der Fußgängerzohne rumlaufen - das stört heute keinen mehr :lol: :lol: :lol:
 
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berni67 schrieb:
Was sagt uns das?

Niemals aus dem Fenster schießen - weder aus dem Auto noch aus dem Klo-Häuschen - lieber mit runtergelassener Hose in der Fußgängerzohne rumlaufen - das stört heute keinen mehr :lol: :lol: :lol:

Berni, Du bist Heute drauf :roll:
 
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Mein Seminarleiter erzählte, dass sein Vater mehrmals versucht hatte einen Fuchs in seinem Garten vom Fenster aus zu schießen. Jedes mal, wenn er das Fenster ganz leise öffnete, war der Rotrock weg. Nach ein paar Versuchen gab er nicht auf, sondern schoss ihn durch das geschlossene Fenser. Das war ihm die Scheibe Wert. :)
 
A

anonym

Guest
:lol:
Ich hätts ja mal versucht mit Fenster von haus aus offen lassen für eine Weile. 8)
Aber es löst halt nicht jeder Probleme auf die gleiche Weise. :p
 
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31 Dez 2008
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Du erst wieder mit deinen praktischen Vorschlägen.
:lol:
Da wollte der gute Mann einmal unterstreichen, dass er kreativ
denken kann und dann kommst du mit dem Naheliegenden. :wink: :D :D
 
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Fuchs darf man genau wie Kaninchen auf seinem eigenen Grundstück bejagen und sich auch aneignen - oder?
 
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trophyhunting schrieb:
Fuchs darf man genau wie Kaninchen auf seinem eigenen Grundstück bejagen und sich auch aneignen - oder?


In der Regel ja.
Näheres regelt das gültige Landesjagdrecht.

Doch der Schußwaffengebrauch auf deinem Grundstück ist in der Regel nicht gestattet !
 
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trophyhunting schrieb:
Fuchs darf man genau wie Kaninchen auf seinem eigenen Grundstück bejagen und sich auch aneignen - oder?

Aus dem Stehgreif ist das meiner Meinung nach nicht erlaubt, sofern Dein Grundstück zu einem Jagdgebiet gehört. Selbst wenn es befriedet ist. Dann braucht man meiner Meinung nach noch die Erlaubnis des Jagdpächters.

Viel bedenklicher finde ich, dass ein Verstoß gegen das Waffengesetz (also der unerlaubte Besitz einer Waffe nur 100 Euro kostet und sonst anscheinend keine weiteren Folgen hat. DAS IST BEUNRUHIGEND !
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
 
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gebuesch1 schrieb:
Jfgpm schrieb:
Aus dem Stehgreif ist das meiner Meinung nach nicht erlaubt, sofern Dein Grundstück zu einem Jagdgebiet gehört. Selbst wenn es befriedet ist. Dann braucht man meiner Meinung nach noch die Erlaubnis des Jagdpächters.

In Hessen hat im befriedeten Bezirk der Grundeigentümer das eingeschränkte Jagdrecht und auch Jagdausübungsrecht auf Raubwild und Kaninchen.

Korrigiere mich.
Sofern nicht der Revierinhaber von einem Grundstücksbesitzer gebeten wird auf dessen befriedeten Grund Wild zu bejagen bedarf es der Genehmigung des Revierpächters.
Wenn der Grundstücksbesitzer selber Fallen stellen will etc. braucht er in Bayern nur die Genehmigung der UJB
 

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