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Guest
Weiß jemand hier aus dem Forum, wie die Sachlage in folgendem Fall ist?
Der Vater eines Bekannten ist verstorben und hat ihm mehrere Langwaffen vererbt. Erblasser war Jäger und Erbnehmer ist ebenfalls Jäger, aber seit längerem ohne gelösten Jagdschein.
Er hat allerdings noch eine WBK auf dem seine eigenen Jagdwaffen eingetragen sind. Das zuständige Landratsamt verweigert ihm jetzt den Eintrag der ererbten Waffen in seine WBK.
Dies würde nur passieren, wenn die ererbten Waffen mit einer elektronischen Sicherung für jeden Lauf versehen würden. Die bereits vorhandenen Waffen sind davon aber nicht betroffen.
Gibt es zu dieser Verfahrensweise eine gesetzliche Grundlage oder handelt der Beamte willkürlich?
Der Vater eines Bekannten ist verstorben und hat ihm mehrere Langwaffen vererbt. Erblasser war Jäger und Erbnehmer ist ebenfalls Jäger, aber seit längerem ohne gelösten Jagdschein.
Er hat allerdings noch eine WBK auf dem seine eigenen Jagdwaffen eingetragen sind. Das zuständige Landratsamt verweigert ihm jetzt den Eintrag der ererbten Waffen in seine WBK.
Dies würde nur passieren, wenn die ererbten Waffen mit einer elektronischen Sicherung für jeden Lauf versehen würden. Die bereits vorhandenen Waffen sind davon aber nicht betroffen.
Gibt es zu dieser Verfahrensweise eine gesetzliche Grundlage oder handelt der Beamte willkürlich?