Probleme mit Anwohnerin

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Moin.
Der Versuch eines klärenden Gesprächs kann nicht schaden. Falls es nicht fruchtbar sein sollte würde ich eine Anzeige machen. Allerdings ist die Sachbeschädigung eher auf wackeligen Füßen, sofern die Kamera nur mit Dreck beschmiert wurde. Anzeige wegen Störung der Jagdausübung dadurch für mich auch eher fraglich.
Strafanzeigen gehen in zumindest NRW auch online. Bitte bedenken, dass es sich um ein Privatklagedelikt handelt, wo vor einer Bearbeitung durch die StA wegen fehlendem öffentlichem Interesse der Schiedsmann konsultiert werden muss.

wipi
 
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Wir haben mal wieder Probleme mit einer Anwohnerin im Revier.
Ich schreibe bewusst nicht von einer Dame, denn sie ist alles andere als eine Dame.
Sie ist irgendwas zwischen militanter Vegetarierin und militanter Veganerin.
Nachdem wir Samstagnacht mehrere Sauen am Mais erlegen konnten hat die Frau es zum Anlass genommen, die dort an der Kanzel befestigte Wildkamera mit Dreck und Grasbüscheln zu verkleinern.
Dafür gibt es Zeugen.
Sie ist bereits in der Hofschaft bekannt für ihre Aussetzer und alles andere als beliebt.
Ihre Nachbarn regen sich über ihre übertriebene Taubenfütterei auf weil die ganze Nachbarschaft nun Ratten in den Gärten hat.
Die Frau ist auch entsprechend bei der Behörde / Staatsanwaltschaft mit einer KV aktenkundig.
Die ist mal einem unserer Begeher an den Hals gegangen und hat zugedrückt.

Ich bin geneigt eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und Störung der Jagd zu machen.
Selbst wenn die eingestellt werden würden, hat die Frau Ärger und Lauferei.
Sieht das jemand anders?

WH
Frank
solchen Mitmenschen kann man nur mit Strafverfolgung und, ganz wichtig auch mit einem entsprechenden Urteil beikommen!
D.T.
 
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Hallo, aus der Ferne ist es schwer einzuschätzen, aber in der Regel würde ich einen Anlauf mit einem klärenden Gespräch versuchen. Vielleicht mit einem ganz freundlichen Gesprächsversuch und der Begründung, wozu die Jagd ausgeübt werden muss und diese zusätzlich dem Grundgedanken des Veganismus nahe kommt, weil kein Tier eingesperrt und mit Medikamenten gemästet wird. Zudem wird so der unmittelbare Wert von Fleisch als Lebensmittel deutlich, das nicht anonym und industriell verarbeitet in Plastik verpackt im Regal liegt und zuhause in der Pfanne ausläuft. Im besten Fall kommt es zur Einsicht, das schafft im Anschluss nachhaltig Ruhe. So ein Fall ist mir bei Veganern bekannt, die essen sogar Wildfleisch aus genannten Gründen.
Im (wahrscheinlicheren) anderen Fall kannst du die Anzeige durchziehen, da wirst du eine Weile Spaß haben und sorgfältig deine Hochsitze kontrollieren müssen bevor das aufhört.
Ich drücke dir die Daumen, dass die sich nicht noch an deine Leiter klebt...
 
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mhm, zunächst würde ich mich erstmal fragen, ob ich da eine Wildkamera aufhängen darf, bevor ich da jetzt mit der Kavallerie anrücke, könnte vielleicht nach hinten losgehen.
 
S

SA6463

Guest
Eigentlich bin ich gerade auf dem Lande eher ein Freund des klärenden Gespräches als der direkten Eskalation.
In der Regel muss man ja auch in Zukunft noch irgendwie miteiander auskommen und eine Anzeige hilft da nicht gerade.

Allerdings geht es manchmal nicht anders und wenn sich die Frau im Ort schon unbeliebt gemacht hat, kann sie wohl auch nicht auf Verbündete hoffen.

Bleibt natürlich das Risiko, dass die Dame dann volkommen eskaliert, dann wirst du diesen Krieg ausfechten müssen.
Das Risiko wirst du leider in Kauf nehmen müssen.

Ich stimme Dir in weiten Teilen zu, aber bei machen kannst Du nur mit dem Holzhammer arbeiten, weil bei denen Hopfen und Malz schon seit der Geburt verloren ist.

Wir hatten hier auch so eine "Hundemama" die mit ihren Magyar-Viszlas gehörig die Reviere aufmischte, dass hatte erst ein Ende nachdem ihre "Hunde" mehrere Menschen im Dorf angefallen und gebissen hatten.

Die darf keine Hunde mehr halten, überhaupt keine Tiere mehr.

Hier in der Gemeinde ist das Füttern von Tauben, Enten und Möven eine Ordnungswiedrigkeit, die mit einer saftigen Strafe belegt ist - prüft einmal nach ob man da was machen kann. Auch das übermäßige Füttern von Tauben, mit der Konsequenz der Rattenzucht ist eine Ordnungswidrigkeit hier - im Zweifelsfalle, muss der Betreffende dann den Entweser bezahlen. Und zwar für jedes Haus und jeden Hof im Ort, der durch die Rattenplage betroffen ist - Leptospirose ist kein Spaß.
 
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Sofern die Beweise wirklich gesichert sind, könnte man das ganze mit einer einstweiligen Verfügung auf dem Zivilrechtsweg kombinieren und der Dame bei erheblicher finanzieller Strafe untersagen lassen, sich dem Revier künftig nochmals zu nähern. Das sollte deutlich effektiver sein, als die Anzeige.
 
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Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, kann man beim Strafgericht die sog. „Privatklage“ erheben, 374 StPO und so zu einer Verurteilung kommen
(Privatklage bedeutet nicht „Zivilklage vor dem Zivilgericht“ sondern es ist eine Anklage im Strafverfahren vor dem Strafgericht, aber statt des Staatsanwalts ist dann Dein Rechtsanwalt der Ankläger).


Vielleicht kann man auch mal rausfinden ob die Frau Vorstrafen hat.

Wenn das Zustopfen der Wildkameras mit Dreck die Kamera wirklich nicht beschädigt hat (?), dann ist es wohl noch keine strafbare Sachbeschädigung sondern ein Zivilrechtsfall, ein Anspruch auf Unterlassung des Beeinträchtigen des Eigentums. Wichtig ist dass Eigentümer der Kamera (= Kläger) ein anderer ist als der Zeuge, der das Zustopfen gesehen hat. Ob Fotos der Kamera gerichtsverwertbar sind, müsste man genauer klären, ich meine aber dass ja. Menschen zu fotografieren ist nicht per se strafbar, aber für diese Frage gibt es Experten.
 
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Bei uns gibt es in fast jedem Dorf einen bestellten Schlichter. Wenn es das bei euch auch gibt wäre das doch ein Einstieg, oder?
 
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Schlichter sind nur sinnvoll, wenn beide Seiten zurechnungsfähig und kompromissbereit sind, was bei "Fundis" leider verneint werden muss. Aber versuchen kann man es ja mal.
 
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Schlichter sind nur sinnvoll, wenn beide Seiten zurechnungsfähig und kompromissbereit sind, was bei "Fundis" leider verneint werden muss. Aber versuchen kann man es ja mal.
Der Versuch eines Sühnetermins beim Schiedsmann ist für eine weitere Verfolgung der Straftat vorgeschrieben. Ansonsten läuft es de facto ins Leere.

wipi
 

Westwood

Moderator
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Ich bin ja immer ein Verfechter von Kommunikation und Miteinander... Ab und an muss man aber eingestehen das es keinen Sinn mehr macht einen Kompromiss zu suchen.
In so Fällen sollte man schlicht so fest "zuschlagen" wie es einem möglich ist, ein Verhältnis zerstören kann man ja ohnehin nicht.
 
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Zeig sie an, wird aber meist nicht viel bringen.
Ein Bekannter hatte ähnliches Problem. Ging sogar soweit das sie die Hochsitzleitern angesägt hat. Daraufhin ist ihm der Kragen geplatzt und die gute Dame hat eine kassiert. Seid dem ist Ruhe.

PS. Das soll keinesfalls eine Einladung zur Selbstjustiz sein.
 
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Die "Dame" wird hier bereits vorverurteilt, obwohl niemand sie kennt. Auch der Threadstarter kennt sie laut Eingangspost nur auf Grund von Vorkommnissen anderer Menschen.
Von daher halte ich zunächst eine persönliche Kommunikation für sinnvoll, auch wenn auf Grund des "Hörensagens" die Hoffnungen gedämpft sein dürften.

Noch einmal: sofern eine Straftat vorliegt ist eine Bearbeitung bei der StA lediglich nach vorherig versuchtem Sühneversuch ergebnisorientiert. Ansonsten kann man sich eine Anzeige sparen!

wipi
 
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Anzeigen darf man jeden wegen allem Möglichen. Zuerst mal hat der Anzeiger die Lauferei, wenn ich da an mein letztes Erlebnis auf der Wache denke. Über 2 Stunden gewartet und dann nochmals ne Stunde für die Anzeigenaufnahme. Wurde dann eingestellt...

Was ist denn deine KV?
Anzeige bei der Onlinewache bequem von Zuhause aus, oder direkt vom Ansitz…..
 

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