Moin.
Der Versuch eines klärenden Gesprächs kann nicht schaden. Falls es nicht fruchtbar sein sollte würde ich eine Anzeige machen. Allerdings ist die Sachbeschädigung eher auf wackeligen Füßen, sofern die Kamera nur mit Dreck beschmiert wurde. Anzeige wegen Störung der Jagdausübung dadurch für mich auch eher fraglich.
Strafanzeigen gehen in zumindest NRW auch online. Bitte bedenken, dass es sich um ein Privatklagedelikt handelt, wo vor einer Bearbeitung durch die StA wegen fehlendem öffentlichem Interesse der Schiedsmann konsultiert werden muss.
wipi
Der Versuch eines klärenden Gesprächs kann nicht schaden. Falls es nicht fruchtbar sein sollte würde ich eine Anzeige machen. Allerdings ist die Sachbeschädigung eher auf wackeligen Füßen, sofern die Kamera nur mit Dreck beschmiert wurde. Anzeige wegen Störung der Jagdausübung dadurch für mich auch eher fraglich.
Strafanzeigen gehen in zumindest NRW auch online. Bitte bedenken, dass es sich um ein Privatklagedelikt handelt, wo vor einer Bearbeitung durch die StA wegen fehlendem öffentlichem Interesse der Schiedsmann konsultiert werden muss.
wipi