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Seit längerem bietet mir ein Landwirt an, seine (künftige) Eigenjagd zu pachten.
Jetzt hat er die fehlenden Flächen (zu mehr als 75ha) gekauft und die Probleme fangen an.
Da ich pachten soll/will soll ich alles regeln. Die verfügbaren Informationen helfen aber nicht weiter. Daher meine Fragen:
1. Problem
Er hat aus steuerlichen Gründen dim letzten Flächen in Miteigentum zu je 1/2 mit seinem Sohn gekaut.
Die restlichen Flurstücke der potentiellen Eigenjagd gehören im allein.
Ich sehe hier schon das Problem, dass alle Flächen, die zur Eigenjagd gehören, im Alleineigentum einer Person stehen müssen. Allenfalls Personengemeinschaften sind zulässig. Solche sind aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Erbengemeinschaften. Wenn Personenmehrheiten Eigentümer sind, dann muss das Eigentum an allen Flurstücken der Eigenjagd auch dieser Personengemeinschaft (identisch zustehen).
Richtig?
2.
Der Jagdbezirk, zu dem die Eigenjago gehört, ist noch bis 2025 verpachtet.
Das heißt, dass die Eigenjagd erst nach Ablauf dieses Pachtvertrages verpachtet werden kann.
Das leuchtet ein.
Was gilt allerdings, wenn die Eigenjagd zu zwei Pachtbezirken gehört, deren Pachtverträge zu unterschiedlichen Terminen auslaufen?
Ich vermute, ich habe wegen Punkt 1 schon ein Problem. Und weiß auch nicht, wie das lösbar ist.
Wenn feststeht, dass eine Eigendjagd besteht, dann wäre mein Plan, mich mit dem Pächter des betroffenen Jagdbezirks auf eine gemeinsame Lösung zu verständigen: Er einen Begehungsschein in der Eigenjagd, ich einen Begehungsschein auf seinem Revier (teilweise)
Jetzt hat er die fehlenden Flächen (zu mehr als 75ha) gekauft und die Probleme fangen an.
Da ich pachten soll/will soll ich alles regeln. Die verfügbaren Informationen helfen aber nicht weiter. Daher meine Fragen:
1. Problem
Er hat aus steuerlichen Gründen dim letzten Flächen in Miteigentum zu je 1/2 mit seinem Sohn gekaut.
Die restlichen Flurstücke der potentiellen Eigenjagd gehören im allein.
Ich sehe hier schon das Problem, dass alle Flächen, die zur Eigenjagd gehören, im Alleineigentum einer Person stehen müssen. Allenfalls Personengemeinschaften sind zulässig. Solche sind aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Erbengemeinschaften. Wenn Personenmehrheiten Eigentümer sind, dann muss das Eigentum an allen Flurstücken der Eigenjagd auch dieser Personengemeinschaft (identisch zustehen).
Richtig?
2.
Der Jagdbezirk, zu dem die Eigenjago gehört, ist noch bis 2025 verpachtet.
Das heißt, dass die Eigenjagd erst nach Ablauf dieses Pachtvertrages verpachtet werden kann.
Das leuchtet ein.
Was gilt allerdings, wenn die Eigenjagd zu zwei Pachtbezirken gehört, deren Pachtverträge zu unterschiedlichen Terminen auslaufen?
Ich vermute, ich habe wegen Punkt 1 schon ein Problem. Und weiß auch nicht, wie das lösbar ist.
Wenn feststeht, dass eine Eigendjagd besteht, dann wäre mein Plan, mich mit dem Pächter des betroffenen Jagdbezirks auf eine gemeinsame Lösung zu verständigen: Er einen Begehungsschein in der Eigenjagd, ich einen Begehungsschein auf seinem Revier (teilweise)