Polizeikontrolle ... Jagdschein weg

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
18.290
Hab das mal mit einem Polizisten- Spezl diskutiert vor längerem mal diskutiert. Er sagte mir, dass das Zeigen eine Behördliche Anordnung ist, und darauf hin der Waffenkoffer zu öffnen sei. Dafür könne man auf Grund der Anweisung gar nicht bestraft werden. Aber Anrühren ohne weitere Anweisung (im Beispei hier das übergeben der Waffe) erst mal nicht, das könnte je nach Situation ganz komisch aufgefasst werden. Und da reicht u. U. eine blöde, eigentlich witzig gemeinte Bemerkung. Wenn der Polizist dann Nummer mit WBK-Eintrag vergleichen möchte, halt ich ihm gerne die WBK, aber die Waffe darf er schon selbst drehen um die Nummer abzulesen. Beim zurücklegen sag ich ihm dann schon, wie ich sie im Koffer bauchen. Aber Berühren der Waffe bitte nur auf ausdrücklich Anweisung.
 
Registriert
27 Nov 2016
Beiträge
16.943
Falls es sich um einen Schießstand in der südlichen Lüneburger Heide handelt, wird einiges klarer...
Da mal wieder etliche Zuganlagen nur eingeschränkt funktionierten...:cool:
Hat unser Jäger unverdrossen aus Frust so manchen Schnaps genossen, dazu noch Biere 2-3 und unterwegs die Polizei...Der Jägersmann vom Alk umnebelt, hat den Waffenkoffer aufgehebelt, den Scheriffs gab er die Kanone, geladen und eingestochen, das war nicht ohne.
Natürlich machen Jäger so was nicht, drum ist erdacht nur die Geschicht...
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Welcher Legalwaffenbesitzer würde denn nach polizeilicher Aufforderung nicht die Waffe vorzeigen? Und welcher Polizist sollte deshalb so ein Fass aufmachen?
Ich. Ich erkläre ihm auch, das er dazu in dieser Situation keine Berechtigung hat.
Er kann meine Berechtigung prüfen. Das war es.
Für alles Weitere, müsste die Polizei andere Gründe haben, als einfach mal nachschauen wollen.
Die können dann vorgebracht werden und dann sieht man weiter.
Ich lasse auch keine Polizei einfach so in meine Wohnung oder meine Privatsachen im Auto durchwühlen.
Erst wenn sie die dafür nötigen Rechtsgrundlagen erfüllen.
Das wird heute leider immer leichter, aber noch ist man als Bürger kein rechtloses Subjekt.
Es passiert einem übrigens nichts, wenn man höflich miteinander umgeht.
Aber man sollte sich nicht alles unterjubeln lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
20 Feb 2015
Beiträge
4.755
Warum sollte man (auch auf Anweisung) einem Polizisten eine Waffe bei einer Fahrzeugkontrolle zeigen?
Wenn er sieht, das die Waffe ordnungsgemäß transportiert wird, hat er Ruhe zu geben.
Soweit mir bekannt kann der Polizist vieles Verlangen, aber das heißt nicht, daß es rechtens ist.
Von daher würde ich die Geschichte als dummes Geschwätz abtun.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Hab das mal mit einem Polizisten- Spezl diskutiert vor längerem mal diskutiert. Er sagte mir, dass das Zeigen eine Behördliche Anordnung ist, und darauf hin der Waffenkoffer zu öffnen sei. Dafür könne man auf Grund der Anweisung gar nicht bestraft werden. Aber Anrühren ohne weitere Anweisung (im Beispei hier das übergeben der Waffe) erst mal nicht, das könnte je nach Situation ganz komisch aufgefasst werden. Und da reicht u. U. eine blöde, eigentlich witzig gemeinte Bemerkung. Wenn der Polizist dann Nummer mit WBK-Eintrag vergleichen möchte, halt ich ihm gerne die WBK, aber die Waffe darf er schon selbst drehen um die Nummer abzulesen. Beim zurücklegen sag ich ihm dann schon, wie ich sie im Koffer bauchen. Aber Berühren der Waffe bitte nur auf ausdrücklich Anweisung.
Soweit alles korrekt. Im Zweifelsfall hat man leider falsch verstanden, dass der Polzist meinte man solle ihm die Wffe aushändigen ;)
Ich würde in diesem Fall nur den Sinn des Waffennummernabgleichs in Frage stellen.
Die Polizei hat lediglich festzustellen, ob man "Berechtigte Person" ist.
Das ist alles.
Sie hat keinen Grund aus dem Nichts eine Waffenkontrolle durchzuführen. Sie ist garnicht die dafür zuständige Behörde (in manchen Fällen ist die Waffenbehörde als Verwaltung bei der Polizei angegliedert)
Die Waffe muss auch garnicht in der WBK eingetragen sein. Trotzdem wäre man berechtigt damit zum Stand zu fahren.
Es gibt also keinen Durchsuchungsgrund und auch keine Sachverhalstfeststellung wegen einem Verdacht einer Straftat.

Das man die polizeilichen Eingriffsrechte neuerdings erschreckend weit gefasst hat, ist mir bekannt.

§38 WaffG
(2) Die nach Absatz 1 Satz 1 und 2 mitzuführenden Dokumente sind Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
11 Aug 2011
Beiträge
3.977
Na das mußt Du doch, wenn es denn so passiert ist, den Polizuisten fragen.
Entweder er hat etwas böses gesehen, den Delinquenten aber selbst dazu aufgefordert oder er hat nichts böses gesehen, der Delinquent ist kein solcher und behält seine Pappe.
 
Registriert
30 Jun 2013
Beiträge
5.831
Warum sollte man (auch auf Anweisung) einem Polizisten eine Waffe bei einer Fahrzeugkontrolle zeigen?
Wenn er sieht, das die Waffe ordnungsgemäß transportiert wird, hat er Ruhe zu geben.
Soweit mir bekannt kann der Polizist vieles Verlangen, aber das heißt nicht, daß es rechtens ist.
Von daher würde ich die Geschichte als dummes Geschwätz abtun.
:unsure: du meinst also, daß der Beamte nicht kontrollieren darf, ob die Knifte eventuell geladen ist ??? Ooooha.....was sagst du wenn er dich direkt danach fragt......du guggst hier net rein....oooooha.
MfG.
 
Registriert
20 Feb 2015
Beiträge
4.755
:unsure: du meinst also, daß der Beamte nicht kontrollieren darf, ob die Knifte eventuell geladen ist ??? Ooooha.....was sagst du wenn er dich direkt danach fragt......du guggst hier net rein....oooooha.
MfG.

Dann fragt man freundlich, welcher Paragraph Ihn dazu berechtigt und was er denn genau sehen möchte.

Auch wenn mache glauben Polizisten dürfen alles, das ist ZUM GLÜCK nicht so.
Manche Beamten sind der Meinung, daß Sie alles dürfen und sind, wenn sie an den Richtigen geraten ganz schön gearscht.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
:unsure: du meinst also, daß der Beamte nicht kontrollieren darf, ob die Knifte eventuell geladen ist ??? Ooooha.....was sagst du wenn er dich direkt danach fragt......du guggst hier net rein....oooooha.
MfG.
Willst du das unter Ladungssicherung verbuchen? ;)
Welche Rechtsgrundlage gibts denn für die Kontrolle?
Den Koffer mit meinen Klamotten öffne ich übrigens auch nicht.
Auch da frage ich, auf welcher Grundlage er jetzt hier eine Durchsuchung durchführen möchte.
Dann sehen wir weiter.
Ich habe noch keinen Polizisten erlebt, der einem vernünftigen Gespräch bei unaufgeregter Situation irgendwie negativ gegenüber eingestellt war. Das sind ja auch keine Idioten.
Das kann man ganz in Ruhe ausdiskutieren. Es eilt nicht und es geht eben um Bürgerrechte
Wenn es Gründe gibt, dann sperrt sich niemand, aber einfach so findet eben auch nicht statt.
Gewaltsam bricht der auch nichts auf. Sicherstellung/Beschlagnahme tut mir nicht weh.
Dann folgt der Rechtsweg.

Nebenbei hab ich mal gelernt: Wer seine Rechte verteidigt, verteidigt den Rechtsstaat.
§39WaffG
(3) Aus begründetem Anlass kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Besitzer von 1.
Waffen oder Munition
, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, oder
2.
in Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten verbotenen Waffen
ihr diese sowie Erlaubnisscheine oder Ausnahmebescheinigungen binnen angemessener, von ihr zu bestimmender Frist zur Prüfung vorlegt.
SO ist das zunächst geregelt.
Wünscht die Polizei dies, hat sie entsprechend die Rechtsgrundlage zu benennen. Nach 38 habe ich Polzeibeamten die Dokumente vorzulegen.
Aus arbeitspraktischer Sicht, benötigen diese auch nichts anderes. Berechtigte Person---> alles klar. Schönen Abend und sichere Weiterfahrt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Feb 2001
Beiträge
14.183
Vielleicht war es ja auch dieser Patient:

https://www.Mitbewerber.de/news/betrunkener-autofahrer-geladener-waffe-erwischt

basti
 
Registriert
30 Jun 2013
Beiträge
5.831
Welche Rechtsgrundlage, z.B. allgemeine Verkehrskontrolle - Paragraph 24a StGV
MfG.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
158
Zurzeit aktive Gäste
421
Besucher gesamt
579
Oben