du meinst also, daß der Beamte nicht kontrollieren darf, ob die Knifte eventuell geladen ist ??? Ooooha.....was sagst du wenn er dich direkt danach fragt......
du guggst hier net rein....oooooha.
MfG.
Willst du das unter Ladungssicherung verbuchen?
Welche Rechtsgrundlage gibts denn für die Kontrolle?
Den Koffer mit meinen Klamotten öffne ich übrigens auch nicht.
Auch da frage ich, auf welcher Grundlage er jetzt hier eine Durchsuchung durchführen möchte.
Dann sehen wir weiter.
Ich habe noch keinen Polizisten erlebt, der einem vernünftigen Gespräch bei unaufgeregter Situation irgendwie negativ gegenüber eingestellt war. Das sind ja auch keine Idioten.
Das kann man ganz in Ruhe ausdiskutieren. Es eilt nicht und es geht eben um Bürgerrechte
Wenn es Gründe gibt, dann sperrt sich niemand, aber einfach so findet eben auch nicht statt.
Gewaltsam bricht der auch nichts auf. Sicherstellung/Beschlagnahme tut mir nicht weh.
Dann folgt der Rechtsweg.
Nebenbei hab ich mal gelernt: Wer seine Rechte verteidigt, verteidigt den Rechtsstaat.
§39WaffG
(3) Aus begründetem Anlass kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Besitzer von 1.
Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, oder
2.
in Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten verbotenen Waffen
ihr diese sowie Erlaubnisscheine oder Ausnahmebescheinigungen binnen angemessener, von ihr zu bestimmender Frist zur Prüfung vorlegt.
SO ist das zunächst geregelt.
Wünscht die Polizei dies, hat sie entsprechend die Rechtsgrundlage zu benennen. Nach 38 habe ich Polzeibeamten die Dokumente vorzulegen.
Aus arbeitspraktischer Sicht, benötigen diese auch nichts anderes. Berechtigte Person---> alles klar. Schönen Abend und sichere Weiterfahrt.