- Registriert
- 13 Jun 2009
- Beiträge
- 640
Polizei warnt Bevölkerung vor angefahrenen Wolf https://www.kleinezeitung.at/kaernt...n_Polizei-warnt-Bevoelkerung-vor-angefahrenem
na wenigstens ein sachlicher Beitrag in diesem emotionsgeladenen Thema Wolf.spannender Punkt mit der Nachsuche. Würde im Falle der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht bei einem Verkehrsunfall der Pächter die Verpflichtung haben, sich darum zu kümmen und wenn er das nicht tut, wäre er wegen Verstoss gegen Tierschutzgesetz dran?
Peter
aber wenn er im Jagdrecht ist, ist man als Pächter dabei...!
weil man als Jäger kein Tier leiden lassen sollte!Warum sollte man dabei sein?
Gesetz stimmt, der Rest weniger. Bei mir steht in 2 Pachtverträgen, dass ich "raus muss".Warum sollte man dabei sein? Es gibt kein Gesetz nach Verkehrsunfällen sich um Wild zu kümmern. Wild ist herrenlos.
Die meisten tun es, aber müssen? Nein.
Warum sollte man dabei sein? Es gibt kein Gesetz nach Verkehrsunfällen sich um Wild zu kümmern. Wild ist herrenlos.
Die meisten tun es, aber müssen? Nein.
In Österreich schon.Warum sollte man dabei sein? Es gibt kein Gesetz nach Verkehrsunfällen sich um Wild zu kümmern. Wild ist herrenlos.
Die meisten tun es, aber müssen? Nein.
Die Unterlassung der Nachsuche mit einem fermen Jagdhund kann einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur weidgerechten Jagdausübung darstellen (vgl das zum Salzburger Jagdgesetz ergangene hg Erkenntnis vom 23. September 1987, Zl 87/03/0098, VwSlg 12546 A/1987). Auch wenn im Krnt JagdG 2000, anders als im Salzburger Jagdgesetz (vgl nunmehr dessen § 75, wonach jeder Schütze verpflichtet ist, von ihm angeschossenes Wild im Jagdgebiet nachzusuchen und dabei, falls erforderlich, einen Jagdhund zu verwenden), eine ausdrückliche Verpflichtung des Schützen zur Nachsuche nicht vorgesehen ist, so ergibt sich eine solche Verpflichtung zur Nachsuche schon aus den Grundsätzen eines geordneten Jagdbetriebes gemäß § 3 Krnt JagdG 2000, da es jedenfalls zu den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit zählt, dem Wild unnötige Qualen zu ersparen (vgl Anderluh/Havranek, Kärntner Jagdrecht, 4. Aufl (2002), Anm 2 zu § 3 Krnt JagdG 2000).
Ein weiteres Problem, wenn der ins Jagdrecht kommt.
Die sollen alles so lassen wie es ist.
Sollen die sich drum kümmern die den Wolf angesiedelt haben
Wie schon oben geschrieben, das Tier tut mir leid.
Ich will das nicht zu meinem Problem machen.