Polizei hält mit Maschinenpistolen wilden Stier in Schach

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Meine Güte! warum schon wieder so feindseelig ????
„9+19 reichen nicht aus!“

Das ist doch nur theoretisch! Das passiert niemals, dass wie (in diesem Fall) eine Inanspruchnahme „Unverantwortlicher“ durchgesetzt wird.

Logischerweise wird da nicht mal ein (mögliches) Zwangsgeld fällig. Dann wird der Stier halt mit XY Schuss PEP unsachgemäß hingerichtet!
Mit "A..... in der Hose" hat das nix zu tun!
Die „Inanspruchnahme Unverantwortlicher“ bedeutet in diesem Fall nix anderes als:
Ein Sachkundiger wird herbeigezogen um das Tier fachgerecht zu erlegen!
Mit den entsprechenden Mitteln. Die z.B. einem Jäger zur Verfügung stehen. Der Polizei aber nicht!
Aber wer sich gerne ziert! ... Bitte!
Er kann dann richtig stolz auf sich sein! Denn „er hat dem Staat heldenhaft die Rückseite gezeigt!“
Er ist ein wahrer Held!

Aber Du hast ja schon gesagt, dass Du es tun würdest!

Siehste! Und schon ist ein ganz einfacher Sachverhalt auf vernünftige Weise gelöst!


Hase261
 
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Ich bin Polizisten gegenüber überhaupt nicht feindseelig eingestellt. Ich wehre mich nur gegen das "Muss". Wenn ich mich entscheide auf irgendetwas zu schießen mach ich das schon freiwillig. Einem Stier würde ich eh nicht aufs Blatt schießen, auch mit der 8x57 nicht. Insofern reicht da auch was kleineres aus angemessener Entfernung.
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Weihei

Oliver
 
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Das "MUSS" ist auch nur für ganz extreme Ausnhamesituationen gedacht!
Und spielt in der Praxis keine Rolle!
Und ganz besonders in diesem Fall nicht!
Und das Verhalten eines "Unverantwortlichen" den der Staat in Anspruch nehmen kann (und darf), darf mit unmittelbarem Zwang sowieso nicht durchgesetzt werden. Das geht auch gar nicht!

Also! Weg mit dem theoretischen Geschwätz!

In der Praxis hat die "Inanspruchnahme unverantwortlicher Dritter" etwas mit der Kostenfrage zu tun! In diesem Fall im Sinne des Jägers der den Stier erlegt!
Wird er als nämlich als "unverantwortlicher vom Staat in Anspruch genommen (verpflichtet) hat er Anspruch auf "Schadensersatz"!
Der Jäger darf den Stier also nicht nur erlegen! Er hat dann auch Anspruch auf die entsprechenden Auslagen.

hase261
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von olyx:
... Ich wehre mich nur gegen das "Muss". ...<HR></BLOCKQUOTE>

Tja, das ist das Gleiche wie mit dem Wehr/Zivildienst. Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit zur Zwangsverpflichtung. Wie Du siehst auch in Hessen.
 
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Das macht im Einzel-/Notfall ja auch Sinn. Nur das "Muss" ist halt so eine Sache, macht er es nicht wird ihm wohl auch nichts passieren. Bin rechtlich absoluter Laie, kann es mir aber nicht vorstellen. Man stelle sich mal vor: Jungjäger fährt zum Ansitz, kommt da vorbei. Polizist bittet ihn zu schießen. Jungjäger bekommt aber schon auf den Fuchs das große Zittern und dann ein Stier... Er sagt nein, traut sich das nicht zu. Polizist sagt "Sie müssen aber"!
Keine guten Voraussetzungen.
Das ist alles ziemlich theoretisch, ist klar.

Weihei

Oliver
 
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Jetzt tuts doch mal alle nicht so scheinheilig.
Wer hat denn schon mal die chance bei uns nen bullen im feld zu schiessen. wer das "muss" hat doch nachher eine wahnsinnsstory die er dann im forum breittreten kann....
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A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:
Ein Schuß reicht, auch mit der Vollmantel<HR></BLOCKQUOTE>
Das möchte ich sehen! Ich habe meine 9mm-Para verkauft, weil einfach nichts liegen blieb außer mal ein Rehbock. Wo hältst du da denn hin, wenn ein Schuss reichen soll? W.
P.S.: Aufs Blatt habe ich auch nie gehalten, zwar nicht immer zwischen die Lichter aber das obere Haupt hatte ich schon immer getroffen. Seit dem nur noch .357-Magnum!

[ 13. Februar 2006: Beitrag editiert von: grobe sau ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von grobe sau:

... Wo hältst du da denn hin, wenn ein Schuss reichen soll? ...
<HR></BLOCKQUOTE>

CPU?
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anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von rotring:


CPU?
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<HR></BLOCKQUOTE>
Das ist allerdings wahr, das führt zum sofortigen Tot. W.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von grobe sau:
Wo hältst du da denn hin, wenn ein Schuss reichen soll? W.
<HR></BLOCKQUOTE>

Das Stammhirn muss getroffen werden.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:


Das Stammhirn muss getroffen werden.
<HR></BLOCKQUOTE>
Habe ich schon verstanden aber hast du das mit einer 9mm-Para Vollmantelgeschoss schon mal praktiziert? Ich hatte noch nicht einmal mit einem Fangschussgeschoss Erfolg! W.
 
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Die Pol. hat doch 9mm Action Geschosse. Das sind richtige hollow points, wie sie man als
Jäger aber nicht kriegt. Trotzdem ist eine KW meist nicht wirklich ausreichend für sowas wie hier beschrieben.
 
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Nur nicht so hitzig, Jungs!
1. hab ich schon 2 Rindviecher mit der 9x19 (und das sogar aus der SIG und nicht aus der MP5)erlegt - das geht und beide fielen, zwischen die Augen getroffen, wie vom Blitz gefällt.(Allerdings noch zu VM-Zeiten)
2. Die Inanspruchnahme des Nichtstörers kann sehr wohl mit Verwaltungszwang durchgesetzt werden, was hätte sie sonst für einen Sinn? Mal ein Beispiel abseits der Jagd: Wenn ich zum Binden von 1000 Liter Öl Sand brauche, halte ich den nächsten Kieslaster an und lasse ihn abkippen, ob er will oder nicht!
(Natürlich bekommt er die Ladung und den Zeitausfall bezahlt, ist doch logisch)
Mir scheint aber doch, daß hier einige ein mehr als gespaltenes Verhältnis zu ihrer Verwaltung haben: Jedes Volk hat die Verwaltung und die Regierung, die es gewählt hat und die es verdient, jedem steht es frei, dieses Land zu verlassen und sich ein neues zu suchen!
WH Klaus
 
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Gut - aber wie schaut es mit der Haftung aus?

Jäger schiesst, irgendwas geht schief und jemand wird verletzt bzw. etwas wird beschädigt.

Ruft die Polizei/der Polizist dann auch laut "Haftungsansprüche bitte an die Dienststelle?"
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Oh Gott, schon wieder ein Bedenkenträger!
Tschuldigung kwagga, aber gegen die Einstellung kämpfe ich mein Beamtenleben schon an!
Klar ist doch, wer anordnet, trägt die Verantwortung, dafür werd ich bezahlt und das ist gut so!
Für die Durchführung freilich trägt der Schütze die Verantwortung, nach guter fachlicher Praxis eben. Wenn er den Ochsen so schießt, daß dahinter drei Pilzsammler mit umfallen, kann der Anordnende ja nicht dafür.
Vor vielen vielen Jahren hab ich mir als junger Schutzmann auch mal von einem Jäger eine 8x68 geben lassen, weil er sich nicht traute einen ausgebrochenen Jungbullen zu erlegen, bzw. die Verantwortung für die Durchführung nicht übernehmen wollte. Da beschränkte sich die Inanspruchnahme des Nichtstörers eben in der "Leihe" des geeigneten Werkzeugs (der Bulle ließ keinen näher als 180 Schritt an sich ran und war schon durch drei Gemarkungen getobt)
WH Klaus
 

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