Platzpatronen / Knallmunition für die Hundeausbildung

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Hallo,
ich überlege mir für meine Kurzwaffe Schreckschuß / Knallmunition für die Hundeausbildung zu kaufen. Dürfte ich damit dann auch in befriedeten Bezirken, sprich im häuslichen Garten arbeiten? Wenn nein warum nicht?

Hoffe auf Erleuchtung...
 
A

anonym

Guest
Nein, im Garten nicht, weil man dort nur (§12 WaffG)mit Waffen knallen darf, die ausschliesslich Kartuschenmun (Platzpatronen) verschiessen KOENNEN.
Eine normale Waffe kann auch anderes verschiessen, also boese, bzw nur mit Schiesserlaubnis.

Was geht, solange die Nachbarn mitmachen, sind Knallpatronen aus PTB-zugelassenen Schreckschusspistolen.

Was auch geht, sind Knallpatronen aus normalen Jagdwaffen im Revier ausserhalb befriedeter Bezirke.
 
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Hamburger_Jung schrieb:
Hallo,
ich überlege mir für meine Kurzwaffe Schreckschuß / Knallmunition für die Hundeausbildung zu kaufen. Dürfte ich damit dann auch in befriedeten Bezirken, sprich im häuslichen Garten arbeiten? Wenn nein warum nicht?

Hoffe auf Erleuchtung...

Für Schreckschusswaffen brauchst du die kleine WBK.
Wenn du im Garten damit rumknallst und die Nachbarn bei der Polizei anrufen, ist die kleine
WBK und die
Schreckschusspistole weg.
Mit Dummy-Launchern kannst du rumknallen ohne Dummys abzuschießen und brauchst dafür keine kleine WBK weil es sich im engeren Sinn um keine Waffen handelt. Im Garten darfst du aber auch nicht damit hantieren. Ich nehme Chinaböller von klein bis groß
und gewöhne den Hund damit an zunehmende Lautstärke. Die Dinger kann man wegwerfen oder mit verlängerter Zündschnur liegenlassen.Das spart den Helfer der in der ersten Phase in unterschiedlichen Entfernungen eine Waffe abfeuern sollte. Wenn du deinen Hund schussscheu machen möchtest, musst du ihm im
 
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GESELL schrieb:
Für Schreckschusswaffen brauchst du die kleine WBK.

Wenn wir sachkundigen Jäger schon den Unterschied zwischen WBK und Waffenschein nicht kennen, wie können wir uns dann aufregen, wenn es die Presse nicht weiß ?

Es handelt sich bei dem gesuchten Dokument um einen kleinen WaffenSCHEIN.
Dieser berechtigt zum Führen von Schreckschusswaffen. Der Erwerb und Besitz dieser Waffen ist weiterhin frei ab 18 ! Deshalb auch keine WBK notwendig.

Gruß,

ein ganz Wilder
 
A

anonym

Guest
Hier nochmal die rechtliche Grundlage zum schiessen mit Schreckschusswaffen im eigegen Garten.


§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

...
(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
2. durch Personen, die den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen nach Absatz 3 Nr. 3 mit einer Langwaffe an Schießständen schießen,
3. mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
a) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen,
b) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben,
4. mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen,
5. mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
(5) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen.


Und hier die zum schiessen mit Jagdwaffen im Revier.

§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht.


Nun alles klar?

In befriedetem Besitz entweder mit Schreckschuss oder Salutwaffen (...die NUR Kartuschenmunition verschiessen koennen), emmissionsrechtliche Probleme (Laermschutz) mal aussen vor.
Im Wald mit der normalen Waffe, egal, ob Platzpatrone oder scharfe.

Ansonsten Schiesserlaubnis, die man aber fuer diesen Zweck nicht bekommen wird, da es ja o.g. legale Moeglichkeiten in §12 WaffG gibt.
 
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Laßt den Unfug mit Platzpatronen, Knallgedöns und Böller. Ein paar mal Trappatronen aus der Flinte schießen und das sollte i.d.R.reuchen.
 
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GESELL schrieb:
Hamburger_Jung schrieb:
Hallo,
ich überlege mir für meine Kurzwaffe Schreckschuß / Knallmunition für die Hundeausbildung zu kaufen. Dürfte ich damit dann auch in befriedeten Bezirken, sprich im häuslichen Garten arbeiten? Wenn nein warum nicht?

Hoffe auf Erleuchtung...

Für Schreckschusswaffen brauchst du die kleine WBK.
Wenn du im Garten damit rumknallst und die Nachbarn bei der Polizei anrufen, ist die kleine
WBK und die
Schreckschusspistole weg.
Mit Dummy-Launchern kannst du rumknallen ohne Dummys abzuschießen und brauchst dafür keine kleine WBK weil es sich im engeren Sinn um keine Waffen handelt. Im Garten darfst du aber auch nicht damit hantieren. Ich nehme Chinaböller von klein bis groß
und gewöhne den Hund damit an zunehmende Lautstärke. Die Dinger kann man wegwerfen oder mit verlängerter Zündschnur liegenlassen.Das spart den Helfer der in der ersten Phase in unterschiedlichen Entfernungen eine Waffe abfeuern sollte. Wenn du deinen Hund schussscheu machen möchtest, musst du ihm im

Das Schießen mit der Schreckschusswaffe "kann" eine Lärmbelästigung sein, ist aber zulässig. Dein Käse mit den Feuerwerkskörpern ist aber unter dem Jahr in jedem Fall eine sprengstoffrechtliche Ordnungswidrigkeit.
 
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Muck schrieb:
GESELL schrieb:
Hamburger_Jung schrieb:
Hallo,
ich überlege mir für meine Kurzwaffe Schreckschuß / Knallmunition für die Hundeausbildung zu kaufen. Dürfte ich damit dann auch in befriedeten Bezirken, sprich im häuslichen Garten arbeiten? Wenn nein warum nicht?

Hoffe auf Erleuchtung...

Für Schreckschusswaffen brauchst du die kleine WBK.
Wenn du im Garten damit rumknallst und die Nachbarn bei der Polizei anrufen, ist die kleine
WBK und die
Schreckschusspistole weg.
Mit Dummy-Launchern kannst du rumknallen ohne Dummys abzuschießen und brauchst dafür keine kleine WBK weil es sich im engeren Sinn um keine Waffen handelt. Im Garten darfst du aber auch nicht damit hantieren. Ich nehme Chinaböller von klein bis groß
und gewöhne den Hund damit an zunehmende Lautstärke. Die Dinger kann man wegwerfen oder mit verlängerter Zündschnur liegenlassen.Das spart den Helfer der in der ersten Phase in unterschiedlichen Entfernungen eine Waffe abfeuern sollte. Wenn du deinen Hund schussscheu machen möchtest, musst du ihm im

Das Schießen mit der Schreckschusswaffe "kann" eine Lärmbelästigung sein, ist aber zulässig. Dein Käse mit den Feuerwerkskörpern ist aber unter dem Jahr in jedem Fall eine sprengstoffrechtliche Ordnungswidrigkeit.

Herumknallen im Garten ist keine Lärmbelästigung, sondern Käse. Die Nachbarn könnten auch von einem Verbrechen mit Schusswaffe ausgehen.
Mal abgesehen davon übt man die Schussfestigkeit nicht im Garten, oder bindet den Hund am Schießstand an, sondern übt unter Ablenkung in ungewohnter Umgebung.
Lieber der Käse mit Feuerwerkskörpern mit zunehmender Lautstärke, als ein
schussscheuer Hund der dann als "jagduntauglich" ins Tierheim verklappt werden muss. Bei einigen Leutchens ist das gängige Praxis weil sie mit Steinzeitmethoden arbeiten.
 
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GESELL schrieb:
Lieber der Käse mit Feuerwerkskörpern mit zunehmender Lautstärke, als ein
schussscheuer Hund der dann als "jagduntauglich" ins Tierheim verklappt werden muss. Bei einigen Leutchens ist das gängige Praxis weil sie mit Steinzeitmethoden arbeiten.

Genauso geht das los und später schußscheu im Tierheim... :wink:

Nochmal mit Feuerwerkskörpern übt man nicht die Schußfestigkeit. Die Dinger sind aus Sicht des Hundes völlig unberechenbar. Irgendwann knallt's irgendwo und das soll der Hund dann toll finden? Das genaue Gegenteil ist der Fall.
 
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PatrickM schrieb:
GESELL schrieb:
Lieber der Käse mit Feuerwerkskörpern mit zunehmender Lautstärke, als ein
schussscheuer Hund der dann als "jagduntauglich" ins Tierheim verklappt werden muss. Bei einigen Leutchens ist das gängige Praxis weil sie mit Steinzeitmethoden arbeiten.

Genauso geht das los und später schußscheu im Tierheim... :wink:

Nochmal mit Feuerwerkskörpern übt man nicht die Schußfestigkeit. Die Dinger sind aus Sicht des Hundes völlig unberechenbar. Irgendwann knallt's irgendwo und das soll der Hund dann toll finden? Das genaue Gegenteil ist der Fall.

Wenns "irgendwann und irgendwo knallt", nennt man das jagdnahe Ausbildung :wink:
Mit dieser Methode haben ich meinen schusscheuen Jagdterrier schussfest gemacht. So schlecht kann sie deshalb nicht sein !?
 

JMB

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Nichtsdestotrotz ist der Gebrauch von Feuerwerkskörpern aller Art nur "um" Silvester zulässig, es sei denn man hat bei der zuständigen Behörde eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bekommen.


WaiHei
 
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JMB schrieb:
Nichtsdestotrotz ist der Gebrauch von Feuerwerkskörpern aller Art nur "um" Silvester zulässig, es sei denn man hat bei der zuständigen Behörde eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bekommen.


WaiHei

Wenn die Dinger geknallt haben, liegen sie als Papierfetzen unauffindbar in der Gegend rum. Dafür muss man keinen kleinen Waffenschein mehr vorzeigen. :wink:
 
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Meiner hat sich selber schussfest gemacht, indem er auf einem Schulfest in Luftballons gebissen hat. Und ich bin in seiner ersten Silvesternacht mit ihm durch die ballernde Großstadt gefahren, was ihm völlig egal war. Kartoffel halt.
 
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GESELL schrieb:
Wenn die Dinger geknallt haben, liegen sie als Papierfetzen unauffindbar in der Gegend rum. Dafür muss man keinen kleinen Waffenschein mehr vorzeigen. :wink:

Blöd halt wenn man beim Anzünden oder Werfen der Böller gesehen wurde und/oder bei einer Kontrolle noch welche in der Tasche hat! :shock:
Nee, nee, wenn man schon ausserhalb des eigenen Grund und Bodens üben muss, dann lieber den offiziellen Weg mit Schein und Schiessgenehmigung (hatte ich beides zwecks Hundeausbildung schon vor dem Jagdschein) und man kann einer möglichen Kontrolle beruhigt entgegen sehen.

Markus
 

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