Nein eigentlich nicht.
Man kann hier aber über das Tierschutzgesetzt argumentieren, dass eine Verkürzung des Leiden eine falsche Munition rechtfertigt.
Wenn man rechtlich sicher sein will, aber keine Langwaffe aus 4 Metern in den Graben schießen will (Splittergefahr) -- Kurzwaffe...
Man kann hier aber über das Tierschutzgesetzt argumentieren, dass eine Verkürzung des Leiden eine falsche Munition rechtfertigt.
Wenn man rechtlich sicher sein will, aber keine Langwaffe aus 4 Metern in den Graben schießen will (Splittergefahr) -- Kurzwaffe...