Bzgl. der bayerischen Lage gilt folgendes:
1. Polizei ist grundsätzlich Ländersache.
2. Das Bayerische Innenministerium ist die oberster Dienstherr der bayerischen Polizei.
3. Wenn es schreibt: "Insofern wird darauf hingewiesen, dass das Merkblatt zur Nachtsichtvor-und Nachtsichtaufsätzen des BKA für die bayerische Vollzugslage nicht maßgeblich ist", dann ist das eine Dienstanweisung für die bayerische Polizei, und die bayerische Polizei hat diese zu befolgen.
4. Die Polizei des Bundes (das BKA) hat in Bayern nur dann Befugnisse, wenn es von Bayern, vom GBA oder vom BMI explizit beauftragt wird. Dies ist nicht der Fall.
1. Polizei ist grundsätzlich Ländersache.
2. Das Bayerische Innenministerium ist die oberster Dienstherr der bayerischen Polizei.
3. Wenn es schreibt: "Insofern wird darauf hingewiesen, dass das Merkblatt zur Nachtsichtvor-und Nachtsichtaufsätzen des BKA für die bayerische Vollzugslage nicht maßgeblich ist", dann ist das eine Dienstanweisung für die bayerische Polizei, und die bayerische Polizei hat diese zu befolgen.
4. Die Polizei des Bundes (das BKA) hat in Bayern nur dann Befugnisse, wenn es von Bayern, vom GBA oder vom BMI explizit beauftragt wird. Dies ist nicht der Fall.
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