[Baden-Württemberg] Pachtvertrag / Eintragung Jagdschein

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Ich hatte heuer ein Telefonat mit unserem Sachbearbeiter der UJB, da diese den Pachtvertrag noch nicht bestätigt hat und der Eintrag im JSCH deshalb fehlt.

Sachstand

- Pachtvertrag (seit 01.04.2024) ist von allen unterschrieben, Pacht ist bezahlt
- der Vertrag liegt bestätigt seit März bei der UJB zur Prüfung und wurde noch nicht einmal angeschaut. Überlastung angeblich (lol)
- der Jagdgenossenschaft hat mE. einen ordentlichen Vertrag aufgesetzt, also nichts Sittenwürdiges, Fragwürdiges,...
- es fehlt nur noch die Bestätigung der UJB und der Eintrag in den JSCH
- die Jagdgenossenschaft hat auch schon gemahnt


Der Sachbearbeiter meinte nun, das wir eigentlich die Jagd noch nicht ausüben dürfen, da er den Vertrag noch nicht geprüft hat. Ich meine, das der Vertrag gültig ist, da er nach § 18 JWMG nicht innerhalb von 3 Wochen etwas gem. §18 (2) erster Satz beanstandet hat. Sollte ihm noch etwas auffallen, kann das ja immer noch geregelt werden, aber das betrifft ja nicht die aktuelle Gültigkeit.

Für den SB bedeutet ein Yoga-Entspannungskurs schon Stress. Dennoch meine Frage: ich darf jagen?
 
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27 Feb 2024
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Für mich ist eher 18 Abs. 3 entscheidend. Bedeutet für mich nach Ablauf von 3 Wochen darfst du die Jagd ausüben, sofern die UJB den Vertrag nicht beanstandet hat.
Im Gesetz ist explizit die 3 Wochen Regelung aufgeführt. Dann ist eine „Überlastung“ der UJB mMn nicht dein Problem 🤷🏼‍♂️
Der Vertrag muss ja nicht genehmigt sondern nur angezeigt werden!
 
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17 Jul 2008
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:ROFLMAO:
Netter Versuch des SB sich wichtiger zu machen als er ist. Wenn Du ihn ärgern willst, lass' Dir nen rechtsmittelfähigen Bescheid über seine Aussage geben und weis' ihn darauf hin, dass Du dann ihm persönlich die Regulierung des entstandenen/entstehenden Wildschadens überlässt.

Ansonsten ist der von Dir zitierte 18 (2) JWMG eindeutig genug, es gibt keine aktive "Bestätigung" oder gar "Genehmigung" durch eine Behörde, Ende der Geschichte.
 
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15 Okt 2017
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@German_Grey_Man Absolut richtig.

§18
(3) Vor Ablauf von drei Wochen nach Anzeige des Jagdpachtvertrages durch eine Vertragspartei darf die pachtende Person die Jagd nicht ausüben, sofern nicht die untere Jagdbehörde die Ausübung zu einem früheren Zeitpunkt gestattet. Im Falle einer Beanstandung nach Absatz 2 darf die pachtende Person die Jagd erst ausüben, wenn die Beanstandung behoben oder durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung festgestellt ist, dass der Jagdpachtvertrag nicht zu beanstanden ist.

Wenn also keine Beanstandung innerhalb der drei Wochen Frist ab Gültigkeit zum 01.04. kam, darfst du jagen. Der SB hat keine Ahnung. Direkt beim Abteilungsleiter anrufen, dich blöd stellen und fragen, wann du zum Eintragen kommen kannst, da die Beanstandungsfrist ja nun seit bald 4 Monaten überschritten ist.

P.S.: Oder was @Ips typographus sagt, Das wird auch witzig. :ROFLMAO:
 
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@all: danke, reicht mir schon.

Ich will nur den Eintrag im JSCH schnell haben, da bei einer Kontrolle immer Stress entstehen kann

Ich reguliere den Schaden mit den Landwirten, bei talentfreien SB bin ich nicht auf Streit oder weitere Diskussionen aus. Sonst dauert die Eintragung wieder Monate, weil er as prüfen muss
 
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23 Sep 2007
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Ich hab im selben Fall den Verpächter angerufen und von ihm eine Telefonnummer die 24/7 ereichbar ist für die Polizei gefordert. Und deutlich gemacht das da dann auch jemand zur Nachsuche bei Verkehrsunfällen bereit stehen muss.
Ich hatte dann Abends den genemigten Vertrag per email vom LRA.
 
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27 Feb 2024
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Wenn’s nur um die Eintragung geht würde ich tatsächlich einfach einen Termin ausmachen und das ganze eintragen lassen. Es gibt ja keinen „Positiv Bescheid“ sondern ggf. nur eine Beanstandung.
 
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Biete dem armen überlasteten UJB Sachbearbeiter mal um das Verfahren mal ein wenig zu beschleunigen an, das du mit dem 91. Tag seit dem das Papier auf seinem Tisch liegt gerne bereit bist, bei der OJB und dem Bürgermeister ein Disziplinarverfahren wegen Untätigkeit zu eröffnen. Vielleicht kommt er dann mal in Wallung.
 
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11 Aug 2013
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Hi,

mir half ein Gespräch mit meinem Anwalt, der zufällig dann die Idee äußerte , der Vorgesetzte des Jagdamts habe ja nen Boss, den er gut kenne - dem schrieb er ne kleine Mail. Tags drauf kriegte ich nach 4 Monaten Mails ( ohne Antwort) und 50 Anrufen ( teils vermittelt über Behördenzentrale, teils direkt - nie ging sie ran) eine beleidigte Mail von der zuständigen Sachbearbeiterin, dass das „ ja kein Grund wäre, einen Anwalt einzuschalten, Fall sei erledigt und postalisch auf dem Weg“. Das mit dem Anwalt hatte ich ihr auch schon - ultimativ mit Datum- vorab per Mail angekündigt…
 

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