OVG NRW zur Aufbewahrung von Schlüsseln für den Waffenschrank

Registriert
15 Aug 2024
Beiträge
67
Puh, auch wenn ich mich hiermit unbeliebt mache, aber was hier teilweise steht ist schon etwas schwer zu verdauen.
Leute, wir haben Waffen, damit kann man in der THEORIE auch verdammt großen mist bauen, vor allem wenn man damit umgehen kann.
Das der Staat sich da ein gewisses Recht einräumt, das zu kontrollieren sollte jedem hier einleuchtend sein.
Und zu den Terminen, seien wir doch mal ehrlich. Eine Kontrolle mit Termin ist ungefair genauso sinnvoll wie gar keine Kontrolle.
Da kann man der größte Schlunz bei der Waffenaufbewahrung sein den die Welt je gesehen hat und den geladenen Halbautomaten im Bett neben sich liegen haben (könnte ja wer einbrechen), wenn man weiss, dass die Behörde kommt, alles kurz verstaut, einmal aufgeräumt und alles ist schön ordentlich wie es das Gesetz vorsieht... das hat dann aber rein gar nichts mehr mit der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen zutun...

Klar, kann man das Gesetz wie in dem oben stehenden Merkblatt sicherlich nutzen wie es möglich ist, ob ich mir das Leben damit (auch für die Zukunft) nicht unnötig schwer mache, steht da wieder auf einem ganz anderen Blatt geschrieben...
Weil man darf nie vergessen, angreifbar ist man als Legalwaffenbesitzer in gewisser Hinsicht sowieso immer und wenn es nur aufgrund von Banalitäten ist.
Daher würde ich immer dazu tendieren den Ball mal schön flach zu halten, die leute der Behörde Ihre Arbeit machen zu lassen und sich nicht bei jeder Kontrolle direkt als vom Staat drangsalierter Bürger zu sehen...

Aber jeder wie er meint...
 
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
597
Also ich hatte neulich im Rahmen einer nicht-öffentlichen Veranstaltung ein längeres Gespräch mit dem Leiter der für uns zuständigen Waffenbehörde. Der Herr ist selber Jäger.
Allerdings hat das Amt das Problem der allermeisten Ämter:
Viel zu viele Aufgaben für die viel zu wenigen Mitarbeiter.
Und die Anzahl und der Umfang der Aufgaben nimmt ständig zu, das Personal bleibt.
Eine Waffenbehörde ist Verwaltung, die Mitarbeiter sind (und müssen das auch sein) Verwaltungsfachangestellte. Die Vorschriften müssen sie kennen, Ahnung von den Zusammenhängen des Fachgebietes (also wie Schusswaffen oder Jagd im Detail funktionieren) müssen sie nicht zwangsweise haben. Der Leiter "unserer" Behörde legt seinen Mitarbeitern nahe, eine Waffensachkundeprüfung abzulegen. Das macht niemanden zum Waffenexperten aber immerhin hat man mal so grob gehört, wie das funktioniert.
Und es scheint auch eine nicht so ganz kleine Zahl an "Klienten" zu geben, die nicht so harmlos sind, wie wir hier. Da kann es schon mal gefährlich für die eigene Unversehrtheit werden.
Ok, bei den "harten Fällen" sind immer Beamte der Ordnungsmacht dabei, aber oft weiß man vorher nicht, wie "hart" der Fall werden könnte.
Jedenfalls war mein Eindruck: Die sind hoffnungslos überfordert und werden "von oben" reichlich gegängelt und getriggert.
Der Fisch stinkt vom Kopfe her, scheint auch hier zu stimmen.
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.397
Bis 2009 kamen wir ganz ohne anlasslose Kontrollen des Waffenbesitzes aus.

Inzwischen herrscht bei vielen Legal**-Waffenbesitzern ein Untertanengeist und eine Paranoia, die ist kaum mehr auszuhalten. (**Die Nicht-Legalen koten sich nicht so ein.)

Im Nachbarmedium war gerade ein schöner Artikel über einen Augsburger Jäger zu lesen, der eine überraschende Kontrolle zugelassen hat, obwohl er sie imho berechtigt hätte ablehnen können. Das Verfahren gegen ihn ist bis jetzt gut gelaufen - Glück gehabt - aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da kann man wieder sehen, was eine Behörde so zusammenstrickt.

Der Autor und RA, der das obige Merkblatt verfasst hat, hat vollkommen recht. Leider ist es aber so, dass man Leuten nicht helfen kann, denen nicht zu raten ist und das Harmoniebedürfnis vieler steht der Wahrnehmung Ihrer Rechte entgegen. Die Gegenseite hat kein Harmoniebedürfnis.

Wer sich über den "falschen" Fachanwalt mokiert, es gibt keinen Fachanwalt für Jagd- und/oder Waffenrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
13 Mrz 2024
Beiträge
344
Der Autor und RA, der das obige Merkblatt verfasst hat, hat vollkommen recht. Leider ist es aber so, dass man Leuten nicht helfen kann, denen nicht zu raten ist und das Harmoniebedürfnis vieler steht der Wahrnehmung Ihrer Rechte entgegen. Die Gegenseite hat kein Harmoniebedürfnis.

Auf welcher Rechtsgrundlage kann ich denn auf zwei Kontrolleure bestehen ?
Und auf welcher Rechtsgrundlage kann ich eine Kotrolle ablehnen weil mir kei sachverständiger Zeuge zur verfügung steht ?
Fakt bleibt doch, dass jeder der seine Waffen entladen im entsprechenden Schrank aufbewahrt und Munition nicht offen liegen in der Wohnung hat, nie etwas zu befürchten hat. Es genügen doch die einfachsten Regeln um jederzeit auf der sicheren Seite zu sein.
Das hat weder was mit Harmoniebedürfnis noch mit nicht Wahrnehmung meiner Rechte zu tun.
Das habe ich und viele andere im Bekanntenkreis schon deshalb gemacht weil früher ständig Kinder und heute Enkel anwesend sind.
 
Registriert
10 Jun 2009
Beiträge
1.834
Das der Staat sich da ein gewisses Recht einräumt, das zu kontrollieren sollte jedem hier einleuchtend sein.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein sehr hohes Rechtsgut, da muss es sehr gute Gründe geben um dir Einzuschränken. Mit legalen Waffen gibt es aber faktisch keine Probleme, nichtmal als die früher einfach an der Garderobe hingen. Und an die Zeiten erinnere ich nich noch und weiß, wie viel stärker die Einschränkungen geworden sind.

Und nein, in den meisten Fällen bringe ich dafür kein Verständnis auf.

Mit Autos wird wahrscheinlich mehr Mist gebaut als mit legalen Waffen, wäre es da verständlich der Gesetzgeber wollte z.B. die Aufbewahrung des Schlüssels vorschreiben und kontrollieren?


Allerdings hat das Amt das Problem der allermeisten Ämter:

Wenn sie kein Personal haben sollten sie sich erst recht auf die Dinge mit echtem Sicherheitsgewinn konzentrieren.

Der Autor und RA, der das obige Merkblatt verfasst hat, hat vollkommen recht.

Solche Empfehlungen sind immer für die schlechten Zeiten gedacht und da auch hilfreich. Freundlich guten Tag gesagt zu haben bringt absolut nichts (zu Recht übrigens), wenn (vermeintliche) Fehler festgestellt werden. Und schon gar nichts, wenn man an den falschen gerät.
 
Registriert
10 Jun 2009
Beiträge
1.834
Es genügen doch die einfachsten Regeln um jederzeit auf der sicheren Seite zu sein.

Ist das wirklich so? Wie z.B. Magazine aus „echtem Altbestand“ aufzubewahren sind iwird nicht bei allen Behörden gleich beurteilt. Und wenn ich in meiner Heimat 3km ins Nachbardorf ziehe, aber von NDS nach NRW gelten plötzlich andere Regeln zur Aufbewahrung des Schlüssels, bei einem Bundesgesetz wohlgemerkt.

Einfach ist da nichts!
 
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
597
Die Methode "Beschäftige die Behörde mit Pflichtaufgaben, dann haben sie keine Zeit für externe Kontrollen" kann aufgehen, muss aber nicht.
Wenn ich das richtig verstanden habe, werden einige (wenige) Mitarbeiter für die Kontrollen abgestellt, egal was sonst noch so anfällt. Mehr "Eintragungswünsche" könnten auch einfach zu (noch) längeren Bearbeitungszeiten führen. (Bei uns derzeit 6 bis 10 Wochen für Eintrag in die WBK).
Sollten mit den nächsten Gesetzesnovellen noch mehr Sicherheitsüberprüfungen erforderlich werden, wird die Bearbeitungszeit sicher noch weiter steigen.
Wenn der aktive Sportschütze also demnächst alle 6 Monate zwei Waffen kauft, hat er seine Gelbe WBK für mind. 2,5 Jahre gar nicht zuhause, die liegt dann dauerhaft bei der Behörde 🤬😭
 
Registriert
4 Jul 2021
Beiträge
462
Die Methode "Beschäftige die Behörde mit Pflichtaufgaben, dann haben sie keine Zeit für externe Kontrollen" kann aufgehen, muss aber nicht.
Wenn ich das richtig verstanden habe, werden einige (wenige) Mitarbeiter für die Kontrollen abgestellt, egal was sonst noch so anfällt. Mehr "Eintragungswünsche" könnten auch einfach zu (noch) längeren Bearbeitungszeiten führen. (Bei uns derzeit 6 bis 10 Wochen für Eintrag in die WBK).
Sollten mit den nächsten Gesetzesnovellen noch mehr Sicherheitsüberprüfungen erforderlich werden, wird die Bearbeitungszeit sicher noch weiter steigen.
Wenn der aktive Sportschütze also demnächst alle 6 Monate zwei Waffen kauft, hat er seine Gelbe WBK für mind. 2,5 Jahre gar nicht zuhause, die liegt dann dauerhaft bei der Behörde 🤬😭
Wieso das denn?
Ich zeige den Erwerb der Waffe elektronisch an und bitte um schnellstmöglichen Termin mit persönlichem Erscheinen zwecks Vorlage gem §37g.
Wenn einem dann die Waffenbehörde mitteilt, dass man "sich melden würde" und persönliches Erscheinen ohne Aufforderung kontraproduktiv wäre, bleibt die WBK bei mir.
Alternativ beantrage ich bei jeder Eintragung eine neue WBK. Das kostet zwar, führt aber dazu, dass man nicht mehrere Monate ohne WBK bleiben muss.
Wenngleich das bei der Gelben natürlich nicht praktikabel ist - hier ist der Weg über die Terminbitte besser.
 
Zuletzt bearbeitet:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
158
Zurzeit aktive Gäste
422
Besucher gesamt
580
Oben