Wie wäre es, wenn Ihr euch mal lieber gegen solch eklatante Verstöße gegen das Jagdrecht echauffieren würdet, als über die Berichterstattung über diese?
Der Ruf der gesamten Jägerschaft wird durch solche Idioten beschädigt, und es ist nicht verwunderlich, wenn dann jedem einzelnen Jäger nicht mehr vertraut wird, insbesondere, wenn auf einschlägigen Foren wie hier überwiegend darüber geschimpft wird, dass in den Medien solche Gesetzesverstöße diskutiert werden und man sich wünscht, dass Wölfe ins Jagdrecht aufgenommen werden sollten, weil man gerne mal welche abschiessen würde.
Hier in Bonn war vor einigen Jahren ein Jäger tatsächlich blöd genug, einen Luchs zu schiessen und sich anschließend damit zu brüsten und der Presse Interviews zu geben. Ganz toll, echt super gemacht...
Ganz abgesehen vom Strafverfahren wurde der Luchs natürlich sichergestellt und ziert heute das Museum König in Bonn.
Der Ruf der Jägerschaft wurde ganz nebenbei mal wieder erheblich und nachhaltig geschädigt.
Heute in den Nachrichten dann die nächste Meldung. Wieder ein Wolf in Sachsen geschossen, diesmal der Rüde eines gerade in der Aufzucht befindlichen Paares. Wieder katastrophale Presse für die Jägerschaft.
Bei einem solchen Verhalten ist abzusehen, dass die Einschränkungen und Kontrollen der Jäger zunehmend verschärft werden werden, und Schuld daran tragen nur einzelne Jäger durch ihr unverantwortliches Verhalten. Schade, dass in der Jägerschaft für solches auch weiterhin lautstarke Unterstützung durch Jäger gefunden wird. Ein geschlossenes Ausgrenzen von Jägern, die vorsätzlich aufs extremste gegen das Jagdrecht verstoßen wäre wünschenswert um der gesamten Jägerschaft auch künftig ein positives Image in der Öffentlichkeit und insbesondere der Politik zu sichern.
PS: Vorsätzliche Tötung eines streng geschützten Tieres werden übrigens mit Geldbuße bis 50.000 EUR oder Haftstrafe bis zu 5 Jahren geahndet, fahrlässig bis zu 6 Monate Haft. Bleibt abzuwarten wann bei steigendem Druck der Öffentlichkeit die Strafrahmen auch ausgenutzt werden, reicht ja, wenn der zuständige Richter eher dem Tierschutz zugeneigt ist.