Nur noch abschließbare Behältnisse zum Transport!!!

tar

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november schrieb:
David7x64 schrieb:
Hier darf man nicht mehr rauchen ,da darf man dies nicht dort das nicht! Immer mehr bürgliche Freiheiten werden beschnitten.

Im Gegensatz zu legalem Waffenbesitz geht von Drogenkonsum allerdinggs tatsächlich eine Gefahr für die Gesundheit anderer Menschen aus.

Im IT-Zeitalter gibts doch dafür jetzt die e-Zigarette! ;-)
(Die andere Fraktion backt sich halt Kekschen)

@razorback2:

>Und die Beschwichtigungen von verschiedenen Seiten, für Jäger sei alles nicht so schlimm, da sich bei dem Weg ins Revier nichts ändert,
>zeigen, dass die Tragweite des Gesetzes nicht erkannt wird, Stichwort Anscheinswaffen.
>Für diese (welche?) gilt auch für den Weg ins Revier das Gebot "verschlossen".

Was willst du mit einer Softair/Nachbildung im Revier?
Echte Waffen sind keine Anscheinswaffen.
 
A

anonym

Guest
Doch, WBK-pflichtige Druckluftgewehre fallen, so wie es sich liest, unter die Anscheinsidiotie. :roll:

Sehen naemlich anscheinend aus, wie eine Feuerwaffe, sind aber keine.
 

GL

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Wenn ich mir den Verschluss der Kanone künftig vor der Abfahrt zu Hause in die Jackentasche stecke, gilt dann das Stahlrohr mit dem Holzschaft im Filz-Futteral eigentlich noch als schussbereite Waffe oder sind der Rest nicht nur noch montierte Waffenteile. Das wäre doch außerdem auch noch eine zusätzliche Sicherung gegen unbefugten Missbrauch, es sei denn jemand nutzt das Teil als Schlagwaffe...

Zugriffsbereit wäre das Ganze ja dann nicht. Denn um ganz ehrlich zu sein: Ich bräuchte dann doch schon so um die fünf bis sechs Sekunden den "R93-Torso" aus dem Futteral zu holen, den Verschluss reinzuschieben und dann die vier Patronen von oben ins Magazin zu stecken.

Ich werde es wahrscheinlich ab morgen so machen.

GL
 
A

anonym

Guest
GL, das wird Dir nichts nuetzen. Egal, ob der Verschluss drin ist oder nicht, die Waffe ist zugriffsbereit. Wenn Du zum Stand oder so faehrst, hats abgeschlossen zu sein. Faehrst Du ins Revier, kannst die Waffe komplett neben Dich legen, kein Problem, auch ohne Futteral und Schloss.
 
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promillo schrieb:
GL, das wird Dir nichts nuetzen. Egal, ob der Verschluss drin ist oder nicht, die Waffe ist zugriffsbereit. Wenn Du zum Stand oder so faehrst, hats abgeschlossen zu sein. Faehrst Du ins Revier, kannst die Waffe komplett neben Dich legen, kein Problem, auch ohne Futteral und Schloss.

Hoffentlich halten sich bankräuber und amokläufer da auch dran...
 
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promillo schrieb:
Das hat uns leider der Gesetzgeber schon abgenommen. :roll:
Wo?
Ich kenne noch die Fragen aus WO zu verschlossen im Zusammenhang mit Messern an Ausschußmitglieder: Einer sagt Schloß, eine sagt Reißverschluß reicht.
 
A

anonym

Guest
Es gibt immer noch keinen fertigen Gesetzestext. Es gibt aber was neues:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0426.pdf
Da guckst Du auf Seite 10
Da ist unter bbb bei den Nummern 12 und 13 die neue Definition von nicht schusbereit und nciht zugriffsbereit aufgefuehrt.
Da steht VERSCHLOSSEN, nicht wie frueher noch geschlossen.
Warum wohl?
 
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Warum steht das da wohl! Es ändert sich für den Weg ins Revier nix. Für den Weg zum Schiesstand auch nicht. Es wurde doch hier und in WO lang und breit geklärt das ein Reissverschluss verschliesst.
Und ehrlich gesagt ist das ja wohl ein Witz!
 
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promillo schrieb:
Es gibt immer noch keinen fertigen Gesetzestext. Es gibt aber was neues:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0426.pdf
Da guckst Du auf Seite 10
Da ist unter bbb bei den Nummern 12 und 13 die neue Definition von nicht schusbereit und nciht zugriffsbereit aufgefuehrt.
Da steht VERSCHLOSSEN, nicht wie frueher noch geschlossen.
Warum wohl?
Habe ich irgendetwas von geschlossen geschrieben?
Und ja, es steht dort verschlossen. Aber eben nicht abgeschlossen.
Und was verschlossen genau bedeuten soll, darüber sind sich noch nicht einmal die Mitglieder des Innenausschußes einig.
 
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David7x64 schrieb:
Warum steht das da wohl! Es ändert sich für den Weg ins Revier nix.

Wo kann ich nachlesen, dass ich mein Einhandmesser/13cm-Nicker auf dem Weg ins Revier "führen" darf ?

basti
 
G

Gelöschtes Mitglied 3384

Guest
...ist eine Waffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.

... finde ich an sich schon wieder verwirrend:

Hieß zugriffsbereit früher nicht immer "mit wenigen Handgriffen in Anschlag zu bringen" ?

Denn wenn ich eine Waffe in einem geschlossenen Futteral habe (z.B. Reißverschluss, kein Schloss) kann ich sie ja nicht unmittelbar in Anschlag bringen, denn ich muss das Futteral ja erst öffnen. Somit trifft auf diese Waffe ja nicht zu daß sie "zugriffsbereit" ist.

Es steht ja auch nicht da, daß eine Waffe ausschliesslich dann "nicht zugriffsbereit" ist wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird...Wenn unbedingt ein verschlossenes Behältnis nötig ist hätte man sich den ersten Teil mit "unmittelbar in Anschlag" ja sparen können, das wäre überflüssig...

Ich kann mich immer nur schwer ausdrücken in solchen Angelegenheiten, ich hoffe ihr seht worauf ich hinauswill...
 
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Moin ... moin ..

also meine Futterale habe ich auf einfache Weise mit einem Schloss versehen.

kurzwaffenfutteral1vq4.jpg


Ich habe einfach mit Zwirn eine 10er Unterlegscheibe am Ende des Reißverschlusses angenäht und mit dem Loch in der Lasche kann ich ganz einfach ein Schloss anbringen.

Die 10er Unterlegscheibe ist wesentlich stabiler als ein Schlüsselring in dem Durchmesser und kostet auch nur ein Bruchteil davon ....

kurzwaffenfutteral2xc5.jpg


Gruß Hallimasch


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