fisko01 schrieb:
Von den Pächter die ich kenne ist keiner Lebensmittelunternehmer.Ich überings auch nicht.Und Wild verkaufe ich in sagen wir mal kleineren Mengen.
Grüße fisko
Hallo fisko01,
leider hat Klappspaten recht !
Es ist eben diese bescheuerte EU-Vorschrift die
JEDEN der, auch "kleinere" Mengen Wildpret an dritte in Umlauf bringt automatisch zu Lebensmittelunternehmern macht, ob du willst oder nicht!
Damit unterliegst du auch den Anforderungen z.B. an die Räumlichkeiten bezüglich Hygiene, Ausstattung und Dokumentationspflicht.
Um das ganze rechtlich sauber zu gestalten solltest du dich bei deiner zuständigen Behörde im Landkreis als jemand anmelden der Wildpret küchenfertig verkauft - Problem: wenn sie deine Adresse haben können sie dich und deine Räumlichkeiten auch kontrollieren. (Was ja auch der "Sinn" der Meldepflicht ist.)
Wie gesagt, ich finds nicht gut um nicht zu sagen bescheuert, hier wird meiner Meinung nach wieder mal in einem Rundumschlag auch alles niedergeschlagen was keine bisher keine Probleme bereitet hat, nur wegen einiger krimineller Machenschaften einzelner (Stichwort: Gammelfleisch) aber das kennen wir ja schon aus dem Waffenrecht! :evil:
Die Abgabe von Wildpret, unzerlegt und in der Decke ist nach wie vor unproblematisch und nicht Meldepflichtig. (Aber ich gebe dir recht, welche Hausfrau kann heute noch damit umgehen und bei entsprechender Jahresstrecke wirds dann schon Eng.)
Und der Wildprethändler bekommt nix von mir zu den Preisen! Lieber grab ichs ja ein, oder esse es selber! (Ich gestehe allerdings zu, das es sicher Jäger gibt die aufgrund der Höhe der Strecken kaum andere Möglichkeiten haben.)
Ich hab mich angemeldet und meine Räumlichkeiten entsprechen hergerichtet.
Zur Preisfindung empfehle ich:
Geh spionieren auf Wochenmärkte, Großhändlern, Metzgern, Internetpreislisten von Wildprethändlern und bleib 25% drunter.
Dann hast du sicher einen brauchbaren Preis mit Verhandlungsspielraum nach unten.
Meine Faustregel:
Mit dem Verkauf von Keulen und Rücken muss das Stück bezahlt sein.
Waihei und Gruß
Kastljaga