Da ist in Niedersachsen das hier ein Problem:
"Die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit wird auch bei der Jagdscheinerteilung künftig durch die Waffenbehörden durchgeführt. (§ 6b WaffG, §§ 17 u. 18a BJagdG)"
Dummerweise hat man die Kapazität der Waffenbehörden durch die Auflösung (ok, besser Entzug von Zuständigkeiten) der städtischen Behörden mindestens halbiert und mit den jetzt neuen Aufgaben, auch Kandidaten für den Jagdschein zu überprüfen, ist dieser Kapazitätsengpass auch mittelfristig nahezu unüberwindbar.