Deutschland Neues Waffengesetz: Messertransport

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Mit Messer aufs Volksfest war doch aber schon vorher verboten :)
Da muss ich widersprechen. Bei uns - auf dem Land, in Bayern - war es sehr wohl noch völlig normal seinen Kirchweih-Schweinshaxn mit dem Nicker aus der Lederhose zu verspeisen.

Das hat auch nie jemand gestört, maximal wollte vielleicht mal jemand wissen ob man ihm das Messer leihen kann weil er seins vergessen hat. :ROFLMAO:

"Wir" werden den Schweinshaxn auch weiterhin mehr schätzen als die Politiker, die uns den Schmarrn jetzt eingebrockt haben.


Zum Thema "Abschließen im Auto":
Eine der günstigsten Lösungen dürften wohl die in unzähligen Varianten erhältlichen Molle-Täschchen sein, die es überall als Zubehör für Rucksäcke und Co. zu kaufen gibt.
Ein Alibi-Billigschloss an die Reißverschlüsse und fertig.
Problemlos unter 20 € zu realisieren, wenn man nicht eh noch was rumliegen hat.
 
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Fun fact ... vorhin im ICE aus Hamburg. Fahrgast, der den Wagen lautstark damit unterhielt, dass er seiner Frau oberwichtig von seiner Fraktionssitzung mit den Grünen im Haushaltsausschuss erzählte. Also vermutlich Politiker ...

Sie bietet ihm einen Apfel an, den er nur geviertelt und geschält essen wollte und packt ein Küchenmesser aus.
Da ich ohnehin gerade aussteigen musste, konnte ich es mir nicht kneifen, sie - wirklich leise, diskret und höflich darauf hinzuweisen, dass alleine das Mitführen in der Handtasche seit 1.11. ein Verstoß gegen das WaffG ist ;-) sie möge sich doch bitte bei der IM Faeser (meine Rechtschreibkorrektur macht aus dem Nachnamen eigentlich "Fieser" Honi soit qui mal y pense) bedanken, als ich den Hintergrund des Sicherheitspakets erwähnte.

Die Reaktion/Entsetzen: #priceless

So wird es vielen normalen Bürgern wohl demnächst ergehen. :-(

PS: Ansonsten sind mir Ansprachen an andere Menschen völlig fremd!
 
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Mal unter uns - die Variante finde ich schon cool.
Nur für das Schloss bevorzuge ich eine andere Variante und die Klinge dürfte >50cm sein.
 
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Es wird sich ziemlich sicher bald ein Richter finden, der oberschlau feststellt, dass gem. Waffengesetz das Messer "nicht zugriffsbereit" sein muss und "nicht benutzbar" leider nicht ausreicht. Aber warten wir es ab.

Basti
 

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