Einspruch Waidgeselle!
Du polemisierst und zwar in gehörigem Maße. Der einzige vernünftige Beitrag in diesem Thread stammt von gor244:
"Laubfall, Samenflug usw. werden von der Rechtsprechung überwiegend als Immissionen behandelt und nach § 906 BGB daraufhin untersucht, ob sie ortüblich und wesentlich sind. Seit 1988 (Müller, Nachbars Laub - ein Überblick über die Rechtsprechung für Nadel- und Laubfall, NJW 1988, 2587) geht die Rechtsprechung dahin, dass benachbarte Grundstückseigentümer diese Einwirkungen von Bäumen hinnehmen müssen."
Niemand kann vom Nachbarn verlangen, einen Baum zu fällen, nur weil Laub auf das eigene Grundstück fällt! Zudem gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Bestimmung zum "Naturdenkmal Baum". Ist der Baum ein Naturdenkmal, fällt das Genehmigungsverfahren fürs Fällen noch sehr viel komplizierter aus.
Deine Behauptung, Dr. Loske hätte seinen Nachbarn in welcher auch immer gearteten Weise dazu bewegt, einige 100 Jahre alte Eichen zu fällen, halte ich für ein Gerücht.
Igelchen
[ 13. Februar 2007: Beitrag editiert von: Igelchen ]