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Warum? Ich meine, abgesehen von dem Fall, dass ein Waffenraum geplant ist. Bei weit über 20 Waffen kann das sinnvoll sein. Voraussetzung für die Nutzung des Raumes als Waffenraum i, S, d, § 13 AWaffV ist die Genehmigung durch die zuständige Waffenbehörde, ja dan wird man Skizze/Bauplan mitschicken, Türen und Schlösser fotografieren, Wandstärken nachweisen müssen. Die Nutzung des Waffenraumes ist vorab bei meiner Behörde zu beantragen. Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition. Du kannst den Tresor Widerstandsgrad I in einem nicht dauernd bewohnten Gebäude aufstellen, dann aber nur 3 Knallstöcke einlagern.In einem Mehrfamilienhaus mit der Behörde Kontakt aufnehmen. Skizze/Bauplan mitschicken, Türen und Schlösser fotografieren, wer alles zu was Zugang hat und ob evtl. andere Türen nach draußen führen.
In einem gemauerten Kellerraum mit normaler Tür, in einem dauernd bewohnten Gebäude, sehe ich da keine Probleme, wenn nur Familienmitglieder Zutritt haben. Eine jährliche Inspektion unter Aufsicht ist kein Zutritt haben!
Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst!