Einer meiner JJ hatte Anfang des Jahres dasselbe Problem in einem Zweifamilien(Generationen)haus mit räumlich getrenntem Keller zu den WE. Ich leite mal den „Fragenkatalog“ der zuständigen Behörde weiter:
Das Aufstellen eines Waffenschrankes im Kellerabteil eines Mehrfamilienwohnhauses hängt auch von der Nutzung und Frequentierung des Kellerabteils ab. Hierfür sind Angaben zu den folgenden Punkten wichtig:
· wie oft werden die Keller frequentiert (durch alle Bewohner des Hauses)
· wie oft wird Ihr Kellerabteil frequentiert (durch Sie)
· hat der Keller mehrere Zugänge, wenn ja welche? Das heißt z.B. über das Treppenhaus, bzw. zusätzlich über eine Tiefgarage etc.
· sind diese weiteren Zutrittsmöglichkeiten zum Keller offen oder verschlossen
· ist die Haustüre des Mehrfamilienhauses offen oder benötigt man zum Eintritt einen Schlüssel
· gibt es noch zusätzlich weitere Zutrittsmöglichkeiten zum Mehrfamilienwohnhaus und sind diese verschlossen
· wer ist berechtigt zum Zutritt in das Mehrfamilienwohnhaus (Eigentümer und Mieter, weitere Personen)
· ist die Türe zum Kellerraum offen, oder benötigt man zum Eintritt einen Schlüssel?
· wie gelangt man genau zum Kellerabteil – direkter Zutritt von außen, bzw. welche weiteren Wege führen zum Kellerabteil (bitte Skizze/Plan beifügen)
· führt der Weg zum Kellerabteil über offene oder abgesperrte Türen, Garagentor, etc.
· ist das Kellerabteil verschlossen?
· aus welchem Material besteht die Abtrennung des Kellerabteils (bitte Foto beifügen)
Eine Aufbewahrung in Kellern von Mehrfamilienhäusern ist seit Jahren nicht mehr grundsätzlich unmöglich, aber dennoch wird empfohlen, Waffen aufgrund der Frequentierung und schwereren Zugriffsmöglichkeit durch unbefugte Dritte in den Wohnräumen aufzubewahren.