Neuer Tresorstandort

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Hallo zusammen ..bräuchte mal euer waffenrechtswissen...jemand will seinen tresor umstellen .Von der Wohnung in den Kellerraum. Der Kellerraum gehört zur Wohnung per Mietvertrag. Der wäre halt top. Dicke Wände..kein Fenster..stahltüre...Zugang nur dem Mieter da nur er den Schlüssel bekommt ..die frage ist :da steht die wärmepumpeanlage drin fürs haus an der 1x jahr circa ne Wartung durchgeführt wird .die ist halt da reingebaut worden. Gäbe es da rechtlich was dagegen .Danke
 
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Was soll dagegen zu sagen sein? Meine stehen im Heizungskeller, die wird auch regelmäßig gewartet. Der Safe muss doch eh verschlossen sein.
 
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In einem Mehrfamilienhaus mit der Behörde Kontakt aufnehmen. Skizze/Bauplan mitschicken, Türen und Schlösser fotografieren, wer alles zu was Zugang hat und ob evtl. andere Türen nach draußen führen.
 
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..die frage ist :da steht die wärmepumpeanlage drin fürs haus an der 1x jahr circa ne Wartung durchgeführt wird .die ist halt da reingebaut worden. Gäbe es da rechtlich was dagegen .Danke
natürlich darf ein handwerker in den Raum, in dem der verschlossene Tresor steht.

Aber: hat wegen der wärmepumpe noch jemand den Schlüssel? Z. B. Hausmeister?
 

Wheelgunner_45ACP

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Hallo zusammen ..bräuchte mal euer waffenrechtswissen...jemand will seinen tresor umstellen .Von der Wohnung in den Kellerraum. Der Kellerraum gehört zur Wohnung per Mietvertrag. Der wäre halt top. Dicke Wände..kein Fenster..stahltüre...Zugang nur dem Mieter da nur er den Schlüssel bekommt ..die frage ist :da steht die wärmepumpeanlage drin fürs haus an der 1x jahr circa ne Wartung durchgeführt wird .die ist halt da reingebaut worden. Gäbe es da rechtlich was dagegen .Danke
Ja, da Dritte eigenständig in den Raum können. Hausmeister oder Notdienst für die Wärmepumpe. Haben ähnliche Situation mit 2 Kellerräumen. In einem davon ist die Wasseruhr und der Vermieter beansprucht daher Zugriff in dem Raum. Daher viel Austausch des schlossen für exklusive n Zutritt aus. Nach Rückfrage mit dem SB blieb nur der andere Kellerraum für den Tresorstandort übrig. Es wäre was anderes, wenn ich dann Zutritt gewähren würde. Aber bei eigenständigem Zutritt des Vermieters oder Hausmeistern keine Option.
 
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Im haus 2 Parteien..aber nur familie ...Schlüssel hätte dann nur der Waffenbesitzer alleine in dem fall ....sogar Raum per Mietvertrag an ihn ....habe gesagt sehe da auch kein Problem..aber man macht sich gedanken weil was elektrisches fürs haus in seinem Keller steht ..hatte auch gesagt:nur er hat ja den Schlüssel aber sogar und sogar per Mietrecht im Vertrag...meine Meinung war auch das save ist ...wollt da interessant schien aber auch eure Ansichten wissen....
 
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Ja, da dritte in den Raum können. Hausmeister oder Notdienst für die Wärmepumpe. Haben ähnliche Situation mit 2 Kellerräumen. In einem davon ist die Wasseruhr und der Vermieter beansprucht daher Zugriff in dem Raum. Daher viel Austausch des schlossen für exklusive n Zutritt aus. Nach Rückfrage mit dem SB blieb nur der andere Kellerraum für den Tresorstandort übrig. Es wäre was anderes, wenn ich dann Zutritt gewähren würde. Aber bei eigenständigem Zutritt des Vermieters oder Hausmeistern keine Option.
Gäbe keinen anderen Schlüssel ausser den einen...nur er hätte Zugriff...Vermieter wäre die engste Familie selbst...deswegen meine ich wie oben erwähnt.
.schon interessant
 
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Also nur er könnte Zugriff gewähren ...gibt nur diesen einen Schlüssel...also wieder ok sogar wie du schriebst....Danke Für mehr input ..hatten mehrere leute länger diskutiert und kamen genau zu dem schluss....wenn nur er den Schlüssel hat..nur diesen gibt...und im vertrag der Raum benannt ist als seiner ..und kein Mehrfamilienhaus im normalen Sinne ist ..sonder die Besitzer die familie ist...geht es durch
 

Wheelgunner_45ACP

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Gäbe keinen anderen Schlüssel ausser den einen...nur er hätte Zugriff...Vermieter wäre die engste Familie selbst...deswegen meine ich wie oben erwähnt.
.schon interessant
Im Zweifelsfall mit dem jeweiligen SB direkt klären. Bei mir war halt das Problem, dass Vermieter ständig Zugang zur Wasseruhr haben will. Alleine durch Tausch des Schlosses und nur Zugang über mich oder Frau und das Problem wäre keines gewesen.

Mein verwandtschaftliches Verhältnis zum Vermieter war irrelevant.
 
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Im Zweifelsfall mit dem jeweiligen SB direkt klären. Bei mir war halt das Problem, dass Vermieter ständig Zugang zur Wasseruhr haben will. Alleine durch Tausch des Schlosses und nur Zugang über mich oder Frau und das Problem wäre keines gewesen.

Mein verwandtschaftliches Verhältnis zum Vermieter war irrelevant.
Wo im Gesetz steht denn dass nur du Zugang zum verschlossen Schrank haben darfst?
 
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Einer meiner JJ hatte Anfang des Jahres dasselbe Problem in einem Zweifamilien(Generationen)haus mit räumlich getrenntem Keller zu den WE. Ich leite mal den „Fragenkatalog“ der zuständigen Behörde weiter:


Das Aufstellen eines Waffenschrankes im Kellerabteil eines Mehrfamilienwohnhauses hängt auch von der Nutzung und Frequentierung des Kellerabteils ab. Hierfür sind Angaben zu den folgenden Punkten wichtig:



· wie oft werden die Keller frequentiert (durch alle Bewohner des Hauses)

· wie oft wird Ihr Kellerabteil frequentiert (durch Sie)

· hat der Keller mehrere Zugänge, wenn ja welche? Das heißt z.B. über das Treppenhaus, bzw. zusätzlich über eine Tiefgarage etc.

· sind diese weiteren Zutrittsmöglichkeiten zum Keller offen oder verschlossen

· ist die Haustüre des Mehrfamilienhauses offen oder benötigt man zum Eintritt einen Schlüssel

· gibt es noch zusätzlich weitere Zutrittsmöglichkeiten zum Mehrfamilienwohnhaus und sind diese verschlossen

· wer ist berechtigt zum Zutritt in das Mehrfamilienwohnhaus (Eigentümer und Mieter, weitere Personen)

· ist die Türe zum Kellerraum offen, oder benötigt man zum Eintritt einen Schlüssel?

· wie gelangt man genau zum Kellerabteil – direkter Zutritt von außen, bzw. welche weiteren Wege führen zum Kellerabteil (bitte Skizze/Plan beifügen)

· führt der Weg zum Kellerabteil über offene oder abgesperrte Türen, Garagentor, etc.

· ist das Kellerabteil verschlossen?

· aus welchem Material besteht die Abtrennung des Kellerabteils (bitte Foto beifügen)




Eine Aufbewahrung in Kellern von Mehrfamilienhäusern ist seit Jahren nicht mehr grundsätzlich unmöglich, aber dennoch wird empfohlen, Waffen aufgrund der Frequentierung und schwereren Zugriffsmöglichkeit durch unbefugte Dritte in den Wohnräumen aufzubewahren.
 

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