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Hallo Allerseits,
ich hatte neulich ein Gespräch mit einem anderen Jagdgenossen bezüglich der Inhalte der Satzung.
Ich meine, dass man als Genossenschaft festlegen darf, dass nur Jagdgenossen pachten dürfen. So steht es auch im der alten Satzung aus den 1970ern/1980ern.
Er meinte, dass solche Regelungen bzw. Einschränkungen nicht mehr zeitgemäß wären und dass von vornherein ausgeschlossene Interessenten an der Jagdpacht dann gegen einen mit der Beschränkung auf Jagdgenossen als Pächter abgeschlossenen Jagdpachtvertrag wegen Diskriminierung klagen könnten.
Was meint ihr dazu?
Habt ihr Quellen für die rechtliche Situation, die ich nutzen könnte?
Danke!
ich hatte neulich ein Gespräch mit einem anderen Jagdgenossen bezüglich der Inhalte der Satzung.
Ich meine, dass man als Genossenschaft festlegen darf, dass nur Jagdgenossen pachten dürfen. So steht es auch im der alten Satzung aus den 1970ern/1980ern.
Er meinte, dass solche Regelungen bzw. Einschränkungen nicht mehr zeitgemäß wären und dass von vornherein ausgeschlossene Interessenten an der Jagdpacht dann gegen einen mit der Beschränkung auf Jagdgenossen als Pächter abgeschlossenen Jagdpachtvertrag wegen Diskriminierung klagen könnten.
Was meint ihr dazu?
Habt ihr Quellen für die rechtliche Situation, die ich nutzen könnte?
Danke!