neue Regelung für die Inhaber von Pirschbezirken

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Amadeus schrieb:
Wenn der Abschußplan beim Rehwild erfüllt ist und man trotzdem noch eines schießt, darf man es behalten.

Pirschbezirke sind meist Teilflächen eines staatlichen Jagdbezirks. Der im Pirschbezirk getätigte Abschuss zählt auf den Abschuss des ganzen Jagdbezirks. Solange der noch nicht erfüllt ist, kann also im Pirschbezirk weiter geschossen werden. Ist der Plan erfüllt, beantragt das Forstamt normalerweise nach während der ausgekochte Privatjäger einfach weiterschießt, damit nicht aktenkundig wird, was die Jagd tatsächlich hergibt und die Jagdgenossenschaft auf dumme Gedanken kommt. :wink:
 
A

anonym

Guest
Feuerlein schrieb:
Amadeus schrieb:
Ahhhh das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Wenn der Abschußplan beim Rehwild erfüllt ist und man trotzdem noch eines schießt, darf man es behalten.

WH
Amadeus

Das nennt man die KÜR. In Bayern darf man doch auch - 30% hab ich im Kopf - über die jährlichen Abschussziele hinüber, oder ?

Vielleicht hat Amadeus die Sorge dass die Abschusspläne in Brandenburg nach dem "Arche Noa" Prinzip erstellt sind.
D.h. Ist der Abschussplan korrekt erfüllt, dann bleiben von jedem Tier nur noch jeweils ein Männlein und ein Weiblein übrig.
Und jetzt soll die Grobe Sau auch noch das letzte Männlein umbringen. :cry:
Dann wird´s mit der zukünftigen Population verdammt eng. :lol:
 

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