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Gelöschtes Mitglied 25014
Guest
Nein, das ist lediglich Sachbeschädigung durch Brandlegung. Ein kleiner aber feiner unterschied da kein bewohntes Gebäude.
Und dafür kann es alles bis gar nichts geben.
Les ich anders:
Gem. § 306 StGB wird wegen Brandstiftung bestraft, wer folgende fremde Sachen in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört:
- Gebäude, Hütten
- Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
- Warenlager oder -vorräte
- Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge
- Wälder, Heiden, Moore oder
- land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
Die Tat ist ein Verbrechen und wird von Amts wegen verfolgt (Offizialdelikt).
Der Versuch ist strafbar.