- Registriert
- 13 Mrz 2009
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Nachdem ich jetzt mein Bedürftnis für einen SLB hab, hab ich mir die Anträge mal ausgedruckt. Und wie es scheint, alles ganz neu....
http://www.muenchen.de/rathaus/dms/...Waffen/Dokumente/antrag-waffenbesitzkarte.pdf
http://www.muenchen.de/rathaus/dms/...nte/anzeige_erwerb_schusswaffen_allgemein.pdf
Beim Antrag ist schon mal interessant, das man angeben soll, welche Abmessungen die Waffe hat, welche Magazinkapazität und wann und wie die Waffe fertig gestellt oder eingeführt wurde. Und ob die Waffe CIP gestempelt ist. Auch soll man wohl schon die Seriennummer wissen.... Lachhaft. Wie wenn ich beim Antrag schon genau weiß, was ich kauf.
Bei der Anzeige dann, wird es noch bunter. Der Abschnitt mit den Längenangaben. Bei der Gesamtlänge der Waffe ggf. noch verständlich. Aber warumwollen die Wissen ob die Lauflänge kleiner oder gleich 60cm, oder größer 60cm ist. Verstehen würde ich es ja noch, wenn um nur sportlich zugelassenen Waffen geht, aber da sind es auch min. 42cm, wenn ich mich nicht täusche. Und dann die Fangfrage, ob die Waffe wie eine Kriegswaffe ausschaut. Wie "ausschaut"? Soll ja wohl ein Witz sein. Auch Angaben zur Magazinkapazität des fest eingebauten oder zu entnehmenden Magazins. Die sind echt witzig hier.
http://www.muenchen.de/rathaus/dms/...Waffen/Dokumente/antrag-waffenbesitzkarte.pdf
http://www.muenchen.de/rathaus/dms/...nte/anzeige_erwerb_schusswaffen_allgemein.pdf
Beim Antrag ist schon mal interessant, das man angeben soll, welche Abmessungen die Waffe hat, welche Magazinkapazität und wann und wie die Waffe fertig gestellt oder eingeführt wurde. Und ob die Waffe CIP gestempelt ist. Auch soll man wohl schon die Seriennummer wissen.... Lachhaft. Wie wenn ich beim Antrag schon genau weiß, was ich kauf.
Bei der Anzeige dann, wird es noch bunter. Der Abschnitt mit den Längenangaben. Bei der Gesamtlänge der Waffe ggf. noch verständlich. Aber warumwollen die Wissen ob die Lauflänge kleiner oder gleich 60cm, oder größer 60cm ist. Verstehen würde ich es ja noch, wenn um nur sportlich zugelassenen Waffen geht, aber da sind es auch min. 42cm, wenn ich mich nicht täusche. Und dann die Fangfrage, ob die Waffe wie eine Kriegswaffe ausschaut. Wie "ausschaut"? Soll ja wohl ein Witz sein. Auch Angaben zur Magazinkapazität des fest eingebauten oder zu entnehmenden Magazins. Die sind echt witzig hier.
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