Wheelgunner_45ACP
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Das stand auch nie zur Frage.Ich setze die Wbk auch auf Rehwild ein. Völlig legal, aber nur als Handgerät. Und erlegt wird dann ohne Nachtsicht/ Wärmebild Technik auf der Waffe innerhalb der erlaubten Tageszeit...
In BY ist das eine OWI, die mit bis zu 5000€ geahndete werden kann. Im BaWü auch eine OWI, das maximale Bußgeld hab ich aber nicht so schnell gefunden
Lässt sich alles im BaWü- Wildmanagement- Gesetz finden. §67 regelt die OWI's, in Absatz 10. Und der der nimmt Bezug auf §31, Abs 9:
Zitat: "Schalenwild sowie Federwild zur Nachtzeit zu erlegen; als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang; ausgenommen von dem Verbot ist das Erlegen von Schwarzwild und in der Zeit nach Sonnenuntergang bis 22 Uhr das Erlegen von weiblichem Rotwild und Rotwildkälbern."
Zudem könne die dabei eingesetzten Tatmittel eingezogen werden.
Was im Wiederholungsfall raus kommt? Spätestens das entscheiden Gerichte . . .
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