[Baden-Württemberg] Nachtjagd mit WBK auf Rehe

Wheelgunner_45ACP

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Ich setze die Wbk auch auf Rehwild ein. Völlig legal, aber nur als Handgerät. Und erlegt wird dann ohne Nachtsicht/ Wärmebild Technik auf der Waffe innerhalb der erlaubten Tageszeit...
Das stand auch nie zur Frage.

In BY ist das eine OWI, die mit bis zu 5000€ geahndete werden kann. Im BaWü auch eine OWI, das maximale Bußgeld hab ich aber nicht so schnell gefunden

Lässt sich alles im BaWü- Wildmanagement- Gesetz finden. §67 regelt die OWI's, in Absatz 10. Und der der nimmt Bezug auf §31, Abs 9:

Zitat: "Schalenwild sowie Federwild zur Nachtzeit zu erlegen; als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang; ausgenommen von dem Verbot ist das Erlegen von Schwarzwild und in der Zeit nach Sonnenuntergang bis 22 Uhr das Erlegen von weiblichem Rotwild und Rotwildkälbern."

Zudem könne die dabei eingesetzten Tatmittel eingezogen werden.

Was im Wiederholungsfall raus kommt? Spätestens das entscheiden Gerichte . . .
 
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Fex

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Ich setze die Wbk auch auf Rehwild ein. Völlig legal, aber nur als Handgerät. Und erlegt wird dann ohne Nachtsicht/ Wärmebild Technik auf der Waffe innerhalb der erlaubten Tageszeit...
Der Einsatz eines Vorsatzgerätes zur Jagd auf Rehwild ist während der Jagdzeit in BaWü erlaubt, also 1.5 Stunden vor und nach Sonnenauf- bzw. untergang.
 
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kennt jemand Urteile?
Sowas ist ja letztlich irre schwer zu belegen und die naechtens Mal auftauchenden Polizeibeamten schalten ja selbst nachts um drei nicht durch, wenn sie einen mit frisch erlegten und noch unaufgebrochenen Rehen, WBK am Zielfernrohr angeflanscht im Auto, kontrollierten. Hier müsste wohl ein Weißgenosse petzen...und das ist selten..
 

Wheelgunner_45ACP

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Den Fall gab es doch, NST an der Waffe und mit Rotwild im Kofferraum zur Nachtzeit aufgehalten. Wurde auch im Forum besprochen.
 

Wheelgunner_45ACP

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Die erste fachlich richtige Antwort. Ich wollte es nur nicht schreiben. Man muss nicht alles machen, was erlaubt ist.
Dass es zur Tagzeit legal ist, hat auch nie jemand bestritten. Frage war, was ist, wenn Nacht so gejagd wird.

Ich kann die Verlockung derzeit verstehen. Aktuell kommt bei uns Rehwild erst raus, wenn es wirklich Dunkel ist. Und nicht in den berühmten "10 Minuten" der Dämmerung.
 
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Also vorweg, ich kenne kein Urteil und kann dazu auch nichts sagen. Der Schein wird vermutlich weg sein

Ich frag mich eher wer das kontrollieren soll. Ich bin ja viel nachts draußen, noch nie hat jemand kontrolliert wenn ein Schuss fällt was erlegt wurde.
Wenn es dunkel ist und ich nach Hause fahre mit einem Reh im Heckpack und ich werde aufgehalten, wird auch keiner nachvollziehen können, wann es erlegt wurde

Ist ein wenig wie mit den zulässigen Kalibern, das wird wohl auch noch nie jemand kontrolliert haben.

Nicht falsch verstehen, ich mach das nicht. Aber das Gesetz hat denke ich hier zu wenig Überwachungsmöglichkeit, da kann man nur an den Verstand des einzelnen Jägers appelieren
 

Wheelgunner_45ACP

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Rehwild zur Nachtzeit zu bejagen ist illegal, ob mit oder ohne Nachtsichttechnik ist doch unerheblich.
Die Antwort von Fex war für BW umfassend und die einzig richtige in diesem Zusammenhang.
Sachlich hat Fex recht, das stelle ich gar nicht in Abrede. Aber die Frage war was passiert, wenn man mit - oder auch ohne - Technik ein Reh zur Nachtzeit erlegt. Und das ist eine OWI, steht so im Landesjagdgesetz.
 

Wheelgunner_45ACP

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Also vorweg, ich kenne kein Urteil und kann dazu auch nichts sagen. Der Schein wird vermutlich weg sein

Ich frag mich eher wer das kontrollieren soll. Ich bin ja viel nachts draußen, noch nie hat jemand kontrolliert wenn ein Schuss fällt was erlegt wurde.
Wenn es dunkel ist und ich nach Hause fahre mit einem Reh im Heckpack und ich werde aufgehalten, wird auch keiner nachvollziehen können, wann es erlegt wurde

Ist ein wenig wie mit den zulässigen Kalibern, das wird wohl auch noch nie jemand kontrolliert haben.

Nicht falsch verstehen, ich mach das nicht. Aber das Gesetz hat denke ich hier zu wenig Überwachungsmöglichkeit, da kann man nur an den Verstand des einzelnen Jägers appelieren
Der Fall, den ich mit Rotwild im Hinterkopf habe, da reichte es, dass die Technik noch an der Waffe bei der Kontrolle war.

Der ganze Fall hat aber auch ein "Gschmäckle" gehabt, da einer der beiden Polizeibeamten in einem Nachbarrevier Pächter oder Mitjäger war. Der Argumentation des Beklagten, dass er das Stück zur Tagzeit erlegt und versorgt hätte und dann noch weiter erfolglos auf Sauen draußen war wurde in dem Zusammenhang kein Glauben geschenkt.
 

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