[Baden-Württemberg] Nachtjagd mit WBK auf Rehe

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Hallo,


wenn ein Jäger nachts im Revier losfährt, mit WBK Rehe sucht, diese dann anpirscht und mit Raptor und Vorsatzgerät erlegt: was kommt hier jagdrechtlich ( Nachtjagd Verbot) und eventuell auch waffenrechtlich ( ? Missbrauch der klaren Ausnahmeregelung für Vorsatzgerät) zusammen,falls er erwischt wird ?

Mir ist klar, dass diese verlockende Taktik bei jetzt weit verbreiteten WBK- Geräten jeden Besitzer solcher Technik Mal an/ über die klaren Grenzen gehen lassen kann. Aber wie würde der Fall bei justiziabler Beweislage und gar Nachweis eines inzwischen wiederholt und habituellen Vorgehens vor Amtsgericht und UJB / Waffenbehörde bewertet werden ?

Grüße, H.
 
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Bei Jemandem, der sich nicht an Regeln hält, steht persönliche Eignung und jagd- sowie waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage. Da muss dann meist eine andere Freizeitbeschäftigung gefunden werden.
 
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Bei Jemandem, der sich nicht an Regeln hält, steht persönliche Eignung und jagd- sowie waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage. Da muss dann meist eine andere Freizeitbeschäftigung gefunden werden.
Gibt es dafür konkrete Beispielfälle? Also Fälle, wo die eigentliche Strafe nicht für den Entzug des JS gereicht hat aber der Schein dann über die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit weg war?

Halte ich ehrlich gesagt für Hörensagen…
 
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Hallo,

bin kein Troll, möchte aber argumentativ aufgefuettert werden gegen Tendenzen, in diesen roten Bereich abzurutschen und kenne halt kein einziges Urteil diesbetreffs aus BW. Und möchte den konkreten Anlass eben nicht konkret schildern.
Halte den WBK- Einsatz auf Rehe inzwischen für - gelegentlich - weitverbreitet hier, Baffi ! Aber gelegentlich und habituell sind halt zwei Paar Stiefel.

Grüße,

H.
 
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Schnepfendreck :
gilt das BJG angesichts unseres JWMG - Vollgesetzes ?

Und: strafrechtlich oder ordnungswidrig bewertet ?
 
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Amadeus ,

Du kennst mich nicht. Ich hab als Feuerlein hier und auch in meinen Revieren schon gezündelt... aber hätte schon ein paar Foristen zur Seite, die mir sowas wie prinzipielle Gesetzestreue und auch Weiidgerechtigkeit für die letzten Jahrzehnte aus Erfahrungen des mit-mir- Hagens attestieren können. Kurzum: ich mach sowas nicht.

Gruß.
Martin
 

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