- Registriert
- 11 Aug 2013
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Hallo,
wenn ein Jäger nachts im Revier losfährt, mit WBK Rehe sucht, diese dann anpirscht und mit Raptor und Vorsatzgerät erlegt: was kommt hier jagdrechtlich ( Nachtjagd Verbot) und eventuell auch waffenrechtlich ( ? Missbrauch der klaren Ausnahmeregelung für Vorsatzgerät) zusammen,falls er erwischt wird ?
Mir ist klar, dass diese verlockende Taktik bei jetzt weit verbreiteten WBK- Geräten jeden Besitzer solcher Technik Mal an/ über die klaren Grenzen gehen lassen kann. Aber wie würde der Fall bei justiziabler Beweislage und gar Nachweis eines inzwischen wiederholt und habituellen Vorgehens vor Amtsgericht und UJB / Waffenbehörde bewertet werden ?
Grüße, H.
wenn ein Jäger nachts im Revier losfährt, mit WBK Rehe sucht, diese dann anpirscht und mit Raptor und Vorsatzgerät erlegt: was kommt hier jagdrechtlich ( Nachtjagd Verbot) und eventuell auch waffenrechtlich ( ? Missbrauch der klaren Ausnahmeregelung für Vorsatzgerät) zusammen,falls er erwischt wird ?
Mir ist klar, dass diese verlockende Taktik bei jetzt weit verbreiteten WBK- Geräten jeden Besitzer solcher Technik Mal an/ über die klaren Grenzen gehen lassen kann. Aber wie würde der Fall bei justiziabler Beweislage und gar Nachweis eines inzwischen wiederholt und habituellen Vorgehens vor Amtsgericht und UJB / Waffenbehörde bewertet werden ?
Grüße, H.