Munitionserwerbsberechtigung

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Moin,

ich habe auf meiner WBK eine Glock 22 (0.40 S&W) voreintragen lassen. Die Pistole habe ich jedoch noch nicht. Ich beabsichtige demnächst Flintenmunition zu bestellen. Nun zur Frage:

Kann ich bereits 0.40 S&W Muni mitbestellen? Der Stempel in der Munitionerwerbsberechtigungsspalte (was für ein Wort ...) ist ja drin in der WBK. Oder muss ich auch zunächst die Waffe besitzen und eintragen lassen?

Gruß
t...
 
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die sache kann man zweiseitig beleuchten.

1. gibt es .40 s&w auch für eine langwaffe. wenn ja, dann wäre der kauf der muni schon über den jagdschein möglich

2. mir ist nicht bekannt, daß eine passende waffe eingetragen sein muß, daß ein muni-erwerb gültig wäre. heißt also, daß ein muni-erwerb gültig ist, wenn er eingetragen wurde.
 
A

anonym

Guest
1. Unsinn, es geht NICHt darum, obs fuer irgendein KW-Kaliber auch ne exotische LW gibt, sondern um die in
den "Amtlichen Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition Stand 10. Januar 2000", in Tabelle 3 "Zentralfeuerpatronenmunition für Kurzwaffen/Kurzwaffen" definierten Sachverhalte.

2. Sollte stimmen, aber kein Haendler ist VERPFLICHTET, einem was z7u verkaufen, manche gehen auf Nummer Supersicher.
 
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auch der behördenvertreter wird im zweifelsfall ganz sicher drauf bestehen das die munitionserlaubniß erst gültig ist wenn die waffe eingetragen ist.

natürlich gummiauslegung
 
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munitionserlaubniß erst gültig ist wenn die waffe eingetragen ist.

Leute, wir leben in Bürokratenheim.

Wenn dem so wäre, dann würde das auch so da drinne stehen.
Der Munitionserwerb ist da, alles klar.

So gibt es die Möglichkeit, schon mal ein par Schachtel Munition zu holen und die in Frage kommenden Piffen damit auszuprobieren.

Läuft der Voreintrag für die KW ab. ist der Munitionserwerb auch hinfällig.
 
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promillo schrieb:
1. Unsinn, es geht NICHt darum, obs fuer irgendein KW-Kaliber auch ne exotische LW gibt, sondern um die in
den "Amtlichen Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition Stand 10. Januar 2000", in Tabelle 3 "Zentralfeuerpatronenmunition für Kurzwaffen/Kurzwaffen" definierten Sachverhalte.

Das dachte ich bisher auch, (vor allem, weil es logisch wäre) nur hatten wir hier diese Jahr schon einen Fred, wo der genaue Wortlaut des Gesetzes diskutiert wurde. Ergebnis: Der exakte Text stellt auf zur Jagd nicht verbotene Langwaffen ab, und nicht auf die Maßtafeln. D.h. wenn es eine entsprechende LW gibt (man muss sie nicht selber besitzen), dann darf die passende Munition auf Jagdschein erworben werden.

Ich habs mal rausgesucht: (bin kein Jurist, aber nachschlagen kann jeder)

WaffG schrieb:
(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn
1. glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und
2. die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).

...

(5) Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis, sofern sie nicht nach dem Bundesjagdgesetz in der jeweiligen Fassung verboten ist.

Eine LW in .40 S&W ist nicht verboten (nur auf bestimmte Wildarten nicht zugelassen), die Munition ist auch nicht verboten, daher kann bei wörtlicher Auslegung die Munition auch auf Jagdschein erworben werden.

Spätestens allerdings mit dem Eintrag des Munitionserwerbs, auch ohne die zugehörige Waffe, ist der Fall klar. Da würde ich nur einen Fallstrick sehen, wenn der Voreintrag nach einem Jahr wiederrufen wird, dürfte auch die Munitionserwerbserlaubnis weg sein. Da das hier aber ohnehin nicht greift...

MFG
Evolution
 
A

anonym

Guest
Evolution schrieb:
promillo schrieb:
1. Unsinn, es geht NICHt darum, obs fuer irgendein KW-Kaliber auch ne exotische LW gibt, sondern um die in
den "Amtlichen Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition Stand 10. Januar 2000", in Tabelle 3 "Zentralfeuerpatronenmunition für Kurzwaffen/Kurzwaffen" definierten Sachverhalte.

Das dachte ich bisher auch, (vor allem, weil es logisch wäre) nur hatten wir hier diese Jahr schon einen Fred, wo der genaue Wortlaut des Gesetzes diskutiert wurde. Ergebnis: Der exakte Text stellt auf zur Jagd nicht verbotene Langwaffen ab, und nicht auf die Maßtafeln. D.h. wenn es eine entsprechende LW gibt (man muss sie nicht selber besitzen), dann darf die passende Munition auf Jagdschein erworben werden.

Das ist eine echte Zombie-Diskussion, die nicht tot zu kriegen ist.
Mir ist es bis heute übrigens nicht gelungen, die sagenumwobenen Maßtafeln irgendwo einzusehen.

Mich würde mal interessieren, wie z. B. die Hersteller von Fangschussgebern dazu stehen.
Die Dinger sind nicht eintragungspflichtig, nutzen KW-Munition, und: wie soll ein Jäger einen Fangschussgeber benutzen, wenn er dazu keine Munition auf JJ kaufen darf? Und wenn: wo wird denn wohl der "Munitionserwerbsstempel" hingedrückt?
 
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haeschen schrieb:
......
Mir ist es bis heute übrigens nicht gelungen, die sagenumwobenen Maßtafeln irgendwo einzusehen.

.....

gucke mal im Bundesanzeiger ISSN 0720-6100 Jahrgang 52 Nr. 38a herausgegeben am Donnerstag, dem 24. Februar 2000 - oder im Anhang des DEVA WL-Büchleins :wink:
 

JMB

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Wie sieht's denn mit der Munitionserwerbsberechtigung für KW-Wechselsysteme aus?
Eine Verweigerung würde ja den Willen des Gesetzgebers (kalibergleiche o. kleinere Wechselsysteme dürfen ohne Bedürfnisprüfung erworben werden) ad absurdum führen.


WaiHei
 
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JMB schrieb:
Wie sieht's denn mit der Munitionserwerbsberechtigung für KW-Wechselsysteme aus?
Eine Verweigerung würde ja den Willen des Gesetzgebers (kalibergleiche o. kleinere Wechselsysteme dürfen ohne Bedürfnisprüfung erworben werden) ad absurdum führen.

Ja, aber spätestens nach dem neuen Waffenrecht müssen die auch eingetragen werden, und da gehört dann auch der Stempel hin.

MFG
Evolution
 
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;1051716 schrieb:
2. Sollte stimmen, aber kein Haendler ist VERPFLICHTET, einem was zu verkaufen, manche gehen auf Nummer Supersicher.

Ist mir gerade so passiert bei Frankonia in Berlin. Trotz Voreintrag und Stempel bei Munitionserwerb für KW, wurde mir keine Munition verkauft. Die Waffe habe ich schon, muss aber erst eingetragen werden, bin also in der zwei Wochen Frist.
Total ärgerlich weil der Verkäufer sich hier ganz schön aufgespielt hat. Er sagt das stünde so im Gesetz. Das tut es nicht, aber vielleicht kann jemand etwas zu meiner Erhellung beitragen.
Meine Meinung: der Eintrag (Stempel) in der entprechenden Spalte berechtigt zum Munitionserwerb, unabhängig davon ob ich die vor-eingetragene Waffe bereits besitze.

Die Diskussion mit KW Munition auf Jagdschein BITTE nicht wieder aufmachen!

Bin gespannt auf eure Erfahrungen
 
Zuletzt bearbeitet:
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Moin!

Welche Spalte wurde gestempelt? Und um es eindeutig abzufragen: Du hast einen Voreintrag, aber keine reale Waffe eingetragen? Was steht denn beim Feld "Munitionserwerb" auf Seite 5 (?) der WBK? Da müsste was stehen wie "Der Munitionserwerb für die unter der laufenden Nr. ... eingetragen(-en) Waffe(-n) wird genehmigt."

Wenn da nichts steht hast Du keine MEB, hast Du dort schon einen Stempel, aber noch keine Waffe eingetragen wird es Auslegungssache und gerade bei manchen Vorkommnissen mit StA etc. im Bundeshauptdorf kann ich persönlich dann auch den Verkäufer verstehen, wenn er das restriktiv auslegt.

Viele Grüße

Joe
 
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Es kommt halt an, ob der Verkäufer an das Gute oder schlechte im Menschen glaubt..

Also in deinem Fall ist es evtl so: Eintrag von kW ha( pre ha Urteil), incl Munition Erwerb auf Jagdschein!

Aktuell keine Ahnung des Verkäufers, aber er hat gehört das evtl auch kW ha nicht mehr eingetragen werden, weil kein Bedürfniss mehr auf Jagdschein, ergo Munition für diese Waffe damit auch nicht mehr Bedürfniss.

Wenn er dir also 1T Schuss kW Munition verkauft, und du eine kW ha nicht mehr bekommst, haette er sicherlich viele schlaflose naechte, da er ja jetzt weiß das du 1T Schuss kW Munition hast.
 
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Bei mir war der Stempel in Spalte 7 (Munitionserwerb) drin.
Mittlerweile bin ich aber auch schon schlauer. Ich habe die Behörde angerufen, dort sagt man ohne Eintragung der Waffe auch keine Munition.
(Warum der Stempel dann drin ist bleibt das Geheimnis der Behörde)
Ist für mich auch OK. Ausprobieren kann ich die Waffe ja auf dem Stand wenn ich die Muni da zum sofortigen Verbrauch kaufe.
Fazit: again what learned
 
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Persönliche Erfahrungen

WL für kW im Online-Shop bestellt, haendler beglaubigte Kopie wbk zugeschickt. Dann gesehen, günstigste Munition für das WL kW Kaliber. Also Bestellung nach gereicht ueber die Munition.
Haendler die Lieferung abgelehnt, lieferte erst, nachdem WL in wbk eingetragen war incl Munition Erwerb abgestempelt war.

(war in den achtziger)


KW eingetragen, diese persönlich beim Händler abgeholt. Dort auch 1t Munition bestellt. Vor Ort hat der haendler gesehen das in wbk noch kein Munition Erwerb eingetragen war. Also dachte ich muss ohne nach hause.

Jetzt hat haendler bei meinem sb angerufen. Frage wbk Eintrag kW ok, darf ich Herr x Waffe verkaufen? Ok des sb. Frage wird Herr x von Ihnen einen Munition Erwerb bekommen? Sb warum nicht, sonst kann Herr x ja gar nicht mit der Waffe schiessen.
 

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