munition

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wie muss ich munition aufbewahren- wenn nicht im waffenschrank.?
reicht ein einfacher blechschrank?

das die munition so eingeschlossen werden muss, dass keine unbefugten daran können, ist mir klar.
 
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30 Mrz 2006
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mehr nicht? ich meine nicht den extra verschießbaren innenschrank des waffenschrankes, sondern den kleine schrank nur für munition (auch wenn fast alle die munition sinnvollerweise im schrank drinnen haben !)
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von forester wutz:
mehr nicht? <HR></BLOCKQUOTE>

nein.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Snoebel:
(...) Stahlblechschrank mit Schwenkriegeklschloss.<HR></BLOCKQUOTE>

"oder ein vergleichbares Behältnis."

Mir wurde von meinem (bayerischen) Amt zu einer verschließbaren Holztruhe geraten, da diese vergleichbar schwer zu öffnen ist, im Brandfall aber viel länger die Hitze von der Munition abhält.
 
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30 Mrz 2006
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von TheClou:


"oder ein vergleichbares Behältnis."

Mir wurde von meinem (bayerischen) Amt zu einer verschließbaren Holztruhe geraten, da diese vergleichbar schwer zu öffnen ist, im Brandfall aber viel länger die Hitze von der Munition abhält.
<HR></BLOCKQUOTE>

so weit ich weiss soll genau da nicht erlaubt sein! es muss aus metall sein. wobei ich mir nicht mal sicher war, ob blech reicht, aber das scheint ja der fall zu sein. aber holz (zumindest habe ich es so gelernt), reicht nicht
 
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16 Dez 2002
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Doch, reicht, wenn es sich nicht um Apfelsinenkistenholz handelt, eben "vergleichbares Behältnis"!
Ein Blechschrank mit Schwenkriegelschloß hat Brand- und Einbruchsversuchen recht wenig entgegenzusetzen, daher bist du z.B. mit einer BW-Munitionskiste mit Vorhängeschloß schon auf der sicheren Seite! Hier reicht jeder Eichen oder Kieferschrank, vorausgesetzt er hat nicht nur ein Chubb- oder Kastenschloß.
WH Klaus
 

JMB

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2 Jan 2005
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von TheClou:


"oder ein vergleichbares Behältnis."
<HR></BLOCKQUOTE>

Und wer bestimmt, was vergleichbar ist?

Der SB der UWB?

Wir brauchen noch eine Norm
icon_wink.gif
:

Widerstandsgrad H(olz) mit den Untergruppen
HB - Balsaholz
HE - Eichenholz
HEis - Eisenholz
HN - Nadelholz (untergliedert in NF (Fichte) und ND (Douglasie)
HT - Tropenhölzer

Eine Durchführungsverordnung bestimmt dann, welcher der o.g. Gruppen die anderen Holzarten zuzuordnen sind und wie Holzwerkstoffe (Span-, OSB-, Tischler, 3S-Platten) zu beurteilen sind.

Das Ganze ergänzt mit einer Stärkeklasse
10 - bis 10 mm
20 >10 bis 20 mm usw.

Das Ganze tritt nach fünfzehnter Lesung nicht vor 2018 in Kraft.
icon_biggrin.gif
icon_biggrin.gif
icon_biggrin.gif


WaiHei
 
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13 Feb 2006
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nochmals hochhol,

hat jemand den Gesetzestext greifbar oder weis gerade wo er steht?

Vielen Dank
 

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