Multitool ohne Messer gesucht

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WaffG § 42 (6)

und wer als Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis durch eine Waffenverbotszone läuft ist mit einem Messer mitnichten sofort am Haken.

WaffG §42 (6) ff

Perfekt, danke. Da habe ich das mit den 4cm überlesen.

Das mit der Ausnahme würde ich aber anders interpretieren. Die Ausnahme für "Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse," bezieht sich m.E. nur auf das Verbot nach "1. auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen, auf denen Menschenansammlungen auftreten können," oder nicht? D.h. für eine Waffenverbotszone z.B. "...in Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs..." gilt die Ausnahme dann wohl nicht. Ich bin mitnichten juristisch vorbelastet oder begabt und lasse mich daher gerne eines besseren belehren.
 
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Es kann ja passieren, daß du eine Waffenverbotszone durchqueren musst, weil du mitten drin oder nebenan wohnst....
 
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Die folgende Seite des BKA interpretiere ich sogar so, dass ein Einhandmesser unabhängig von der Klingenlänge einem Führverbot unterliegt. Damit wäre auch ein Wave mit einer auf 3cm gekürzten Klinge nicht konform.....
Richtig.


Es ist verboten …


3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
… zu führen.
 
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@cast

Wo sind da nicht feststellbare Messer mit über 4 cm genannt?

WaffG)
§ 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen​


(6) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 oder von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter an folgenden Orten verboten oder beschränkt werden kann, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Verbot oder die Beschränkung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist:
 
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Schau dir einfach die Vorschriften und Definitionen einzelner Verbotszonen an.
es ist ganz einfach. Jegliche Messer mit über 4cm KL sind dort verboten zu führen.

Im übrigen, probiere es aus und diskutiere dann mit den Beamten, viel Spaß.
 
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Na dann, viel Glück....

Mein aktuelles EDC ist ein GEC, das wäre mir zu schade, wenn es kassiert würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Hier z.B. die Verordnung zu Düsseldorf:



Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen
(Waffenverbotszonenverordnung – WVZ VO)

Vom 16. Dezember 2021

Auf Grund des § 1 der Waffenverbotszonenübertragungsverordnung vom 7. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1338a) in Verbindung mit § 1 der Waffenverbotszonensubdelegationsverordnung vom 13. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1410) in Verbindung mit § 42 Absatz 6 Satz 1, 2 und 4 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), der durch Artikel 1 Nummer 26a Buchstabe b des Gesetzes vom 17. Februar 2020 (BGBl. I S. 166) angefügt worden ist, verordnet das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen:

§ 1
Verbot des Führens von Waffen

(1) Innerhalb der in der Anlage bestimmten Gebiete und angegebenen Zeiten ist das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 228 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, und Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter auf Grundlage des § 42 Absatz 6 Satz 1 des Waffengesetzes verboten (Waffenverbotszone).
 
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Hier stuttgart:



Zusätzliches Verbot folgender Messer​

  • Messer mit feststehender Klinge mit einer Klingenlänge von über 4 cm
  • Messer mit einer Klingenläge von über 4 cm, die konstruktionsbedingt mit einem Mechanismus versehen sind, der eine ausschwenkbare Klinge so feststehend verriegelt, dass zum Schließen der Klinge ein separater Mechanismus betätigt werden muss

Wieder kein Hinweis, dass nicht feststellbare Klingen über 4cm verboten sind:

@cast: wie von dir empfohlen habe ich jetzt einfach in die Vorschriften geschaut, außerdem für dich noch verlinkt.
Dein provokativ hingerotzes „falsch“ ist offensichtlich selbst falsch.
 

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