Morgen ist es so weit *bibber*

N

Nordjaeger

Guest
Hallo Zusammen;

wie sind denn die schriftliche Prüfung und die Schiessprüfung es im Kreis Minden-Lübbecke ausgefallen?

Gruß Nordjaeger
 
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Futterbär schrieb:
So Aachen ist durch...
Das Gute ist: ich habe bestanden :D :D
Das Schlechte ist: auch in der mündlichen Prüfung sind 2 durchgefallen.

Somit nun: 10 von 34 nicht durch -> 29 % Durchfallquote.

WMH
Futterbär


Woran hat es gelegen? Waffenhandhabung?
 
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Agilo schrieb:
(Ach ja, die altbewährte Methode des kleinen Schnäpskens oder Weizen
mag vor dem Büchsenschießen funktionieren, aber nicht wenn erst danach die Tauben an der Reihe sind)

Also bei uns hatte unser Ausbilder beim Flintenschießen nen Flachmann dabei
und alle, die in die zweite Runde mussten ( waren zum Glück nur zwei Personen!), haben in einiger Entfernung zur Prüfungskomission unter Aufsicht des Ausbilders erst nochmal ein paar Anschlagsübungen gemacht und dann unter Aufsicht des Ausbilders ein bis drei Schluck aus dem Flachmann genommen!

Die Betreffenden waren anschließend nicht betrunken, aber locker genug um dann in der zweiten Runde zu bestehen...

An alle die bestanden haben meinen herzlichen Glückwunsch!

@agilo: Durchzufallen ist keine Schande! Bis September ist es wirklich nicht mehr weit, da ist der Bock auch noch offen! Ich drück Dir die Daumen!
 
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Meine -natürlich subjektive- Meinung:
Die 5 Durchfaller in der Schriftlichen sind entweder auf "zuwenig gelernt" oder auf Nervösität zurückzuführen. Ausserdem waren die Antwortmöglichkeiten nicht immer eindeutig. Als ich aus der Prüfung kam, war ich keineswegs sicher, ob ich bestanden hatte. In Summe hat mir viel Lernen das Bestehen gesichert, denn ich habe mich mit dem Multiple Choice auch schwer getan.
Beispiel: "Sie fangen eine Katze in einer Falle. Dürfen sie diese töten ?"
Die Antwort ist klar: Normalerweise nein, es sei denn aus Weidgereichtigkeitsgründen (Katze ist schwer verletzt). Soweit so gut. Die Antwortmöglichkeiten waren nun:
A) Ja
B) Nein
C) Aus Weidgerechtsgründen kann die Katze getötet werden

In der Aufregung der Prüfungssituation hab ich B) und C) angekreuzt. So funktioniert aber das Multiple Choice nicht, man darf nur die Antworten ankreuzen, die für sich alleine richtig sind, also C).

Beim Schiessen hat es meiner Meinung nach bei den meisten an der Übung gehapert. Die sind am Anfang vom Kurs einmal zum Bock, haben mehr als 40 Ringe geschossen und sind dann nie wieder am Bockstand gesehen gewesen... Bei mir hat das zwar auch mit den mind. 40 Ringen geklappt, ich habe aber mit meinem Kumpel jeden Samstag eine Runde auf den Bock geschossen und man konnte über die Monate feststellen, dass sich die Schützenstreuung immer mehr reduzierte, bis dann recht zuverlässig 50 Ringe von uns beiden geschossen wurden. In der Prüfung sieht die Welt aber dann anders aus, da ist man nervös und da geht der Puls ein wenig mehr. Auch bei mir, deswegen 48 Ringe. Aber: Die Kursteilnehmer, die bislang halt wenig Bock geschossen haben, lagen dann in der Prüfungssituation unter den 40 Ringen und mussten ein zweites Mal schiessen oder sind durchgefallen.

In Summe würde ich sagen gilt für die schriftliche und für das Schiessen: Viel üben hilft...

Die praktische Prüfung habe ich als leicht empfunden. Ganz entspannte Atmosphäre, freundliche Prüfer und -wenn überhaupt notwendig- gab es auch Hilfestellung. Die zwei Durchfaller hier kann ich mir nur als Nervensache erklären. Die beiden Prüflinge waren immer im Kurs anwesend und gehörten meiner Meinung nach auch zu denen die viel gelernt haben. Den genauen Grund, warum sie durchgefallen sind kenne ich nicht.

Grüße
FB
 

GBH

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So ein letztes mal "bibbern" ;)
Morgen gehts auf zur mündlich/praktischen und damit zur 3. und letzten Prüfung, hoffe es klappt, bin ganz guter Dinge. Direkt danach gehts für 5 Tage auf Kursfahrt nach Berlin, hoffe das Freitag mein Vater zu Hause mit meinem gelösten Jagdschein auf mich wartet und es dann eeeeeeeeeeeeeeendlich losgehen kann. Also auf Holz geklopft, ich melde mich am Freitag :)

Gruß Jannick
 
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Futterbär schreibt:

Beispiel: "Sie fangen eine Katze in einer Falle. Dürfen sie diese töten ?"
Die Antwort ist klar: Normalerweise nein, es sei denn aus Weidgereichtigkeitsgründen (Katze ist schwer verletzt). Soweit so gut. Die Antwortmöglichkeiten waren nun:
A) Ja
B) Nein
C) Aus Weidgerechtsgründen kann die Katze getötet werden

In der Aufregung der Prüfungssituation hab ich B) und C) angekreuzt. So funktioniert aber das Multiple Choice nicht, man darf nur die Antworten ankreuzen, die für sich alleine richtig sind, also C).


Ich möchte mal off Topic was dazu bemerken:

Die Antwort C kann normalerweise nicht richtig sein. Begründung: Das Jagdgesetz schreibt: Verletztes Wild ist sofort zu töten. Die Katze in der Falle ist jedoch kein Wild.
Auch ist eine Abwehr vom Wildern durch den Fang der Katze in der Lebendfalle gegeben, so dass für den Jäger kein Grund zum Töten des Tieres vorliegt. Das erlösen von Schmerzen bei Haustieren obliegt dem Tierarzt !
Ein vernünftiger Grund zum Töten eines Wirbeltieres für den Jäger liegt nach meiner Einschätzung in dem Fall nicht vor.
Somit könnte das m.E. unrechtmäßigen töten der Katze dem Jäger ein hohes Bußgeld und ggf. der Verlust seines Jagdscheines einbringen.

Es wäre nett, wenn ihr Euren Prüfer oder Ausbilder dahingehend einmal befragen könntet.

wmh


Jäger 8)
 
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derBasti schrieb:
Agilo schrieb:
(Ach ja, die altbewährte Methode des kleinen Schnäpskens oder Weizen
mag vor dem Büchsenschießen funktionieren, aber nicht wenn erst danach die Tauben an der Reihe sind)

Also bei uns hatte unser Ausbilder beim Flintenschießen nen Flachmann dabei
und alle, die in die zweite Runde mussten ( waren zum Glück nur zwei Personen!), haben in einiger Entfernung zur Prüfungskomission (..)unter Aufsicht des Ausbilders ein bis drei Schluck aus dem Flachmann genommen!

Da wird also der gleichzeitige Umgang mit Alkohol und Waffen während der Prüfung zelebriert, vorbildlich. :roll:
 
G

Grasfrosch

Guest
Jäger schrieb:
Die Antwort C kann normalerweise nicht richtig sein. Begründung: Das Jagdgesetz schreibt: Verletztes Wild ist sofort zu töten. Die Katze in der Falle ist jedoch kein Wild.
Auch ist eine Abwehr vom Wildern durch den Fang der Katze in der Lebendfalle gegeben, so dass für den Jäger kein Grund zum Töten des Tieres vorliegt. Das erlösen von Schmerzen bei Haustieren obliegt dem Tierarzt !
Ein vernünftiger Grund zum Töten eines Wirbeltieres für den Jäger liegt nach meiner Einschätzung in dem Fall nicht vor.
Somit könnte das m.E. unrechtmäßigen töten der Katze dem Jäger ein hohes Bußgeld und ggf. der Verlust seines Jagdscheines einbringen.

Meiner Erinnerung nach war Antwort c: aus Tierschutzgründen kann die Katze getötet werden.

Geregelt ist das in §4 TierSchG.

(Tach auch. Ich bin jetzt auch bei den Grünen. :wink: )
 
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november schrieb:
derBasti schrieb:
Agilo schrieb:
(Ach ja, die altbewährte Methode des kleinen Schnäpskens oder Weizen
mag vor dem Büchsenschießen funktionieren, aber nicht wenn erst danach die Tauben an der Reihe sind)

Also bei uns hatte unser Ausbilder beim Flintenschießen nen Flachmann dabei
und alle, die in die zweite Runde mussten ( waren zum Glück nur zwei Personen!), haben in einiger Entfernung zur Prüfungskomission (..)unter Aufsicht des Ausbilders ein bis drei Schluck aus dem Flachmann genommen!

Da wird also der gleichzeitige Umgang mit Alkohol und Waffen während der Prüfung zelebriert, vorbildlich. :roll:

Ja!!! Und es funktioniert schon seit mehreren Jahren erfolgreich!

Im Prinzip hast Du aber recht! Wenn ich mir den Alkoholpegel auf einigen Treibjagden schon vor dem ersten Treiben anschaue, ist das erschreckend! Im Übrigen nehme ich an genau diesen auch nicht mehr teil! Ist mir wirklich zu riskant!
Nichts desto trotz ist die Prüfung eine Ausnahmesituation! Da lass ich auch mal fünf gerade sein....

Waidmannsheil
Basti
 

Hap

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der Basti: Ich weiß ja nicht, wo Du jagst: Bei unseren Jagden wird nicht getrunken. Und Alkohol auf dem Schießstand, dann noch vom Ausbilder zelebriert, ist einfach dämlich, gegen jede Regel ununverantwortlich. Wie will ich denn jungen Jägern waidgerechtes, jagdethisch vernüntiges Jagen beibringen, wenn ich so was mache. Man kann nur mit dem Kopf schütteln und sollte diesen Ausbilder umgehend und möglichst weit aus jeder Ausbildungssituation entfernen.
 

Hap

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ach so, Prüfung ist Ausnahmesituation und da darf ich so was machen? Wie willst Du dann das erste Wild strecken? Ist auch eine Ausnahmesituation. Dann auch mit Flachmann? :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:
 
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Morgen ist bei uns in Bayern die schriftliche Prüfung!
Aber da sollte man nichts zu befürchten haben.

Daumendrück allen.
 

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