Mit Waffe in fremdem Revier?

S

Steve78

Guest
Hallo Zusammen, möchte mich vor meinem ersten Beitrag kurz vorstellen, ich heiße Stefan, bin 33, habe den Jagdschein seit 15 Jahren, führe einen KlM und komme aus dem schönen Oberbayern.

Nun meine Frage:

Folgende Situation. Ein Eigenjagdbesitzer fährt mit Flinte auf dem Beifahrersitz (vermutlich ungeladen) durch seine Jagd. Nun fällt ihm ein, dass er ca. 5 km weiter, auf einer seiner landwirtschaftlich genutzten Flächen etwas zu erledigen hat. Die landwirtschaftliche Fläche liegt in einem fremden Jagdrevier, in welchem er keine Jagderlaubnis hat.

Dort angekommen stellt er sein Fahrzeug ab, lässt wegen des im Wagen befindlichen Hundes das Fahrerfenster komplett runter, steigt aus und erledigt in einiger Entfernung seine Tätigkeit. Die Flinte steht immer noch auf dem Beifahrersitz.

Darf er das? Ich sage nein, er darf es nicht. 1. Mit Waffe im fremden Revier und 2. Waffe unbeaufsichtigt bei geöffnetem Fenster im Auto gelassen.

Welche Paragraphen wären denn hier einschlägig?
 
A

anonym

Guest
Hallo, nein wegen 2. Alternative. Verstoß gegen Aufbewahrungspflichten.
Je nach dem wie lange er die Arbeit zu erledigen hat und wie weit er vom Fahrzeug ist, darf er sie trotzdem nicht einsehbar da kurzzeitig lassen, wenn verschlossen.
 
S

Steve78

Guest
Was soll ich sein lassen? Nene, ich hab damit gar nichts zu schaffen, oder so etwas auch nur vor. Das ist ein Fall, der sich tatsächlich so zugetragen hatte und wir haben ihn im Freundeskreis diskutiert.
 

JMB

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Beiträge
25.979
Ähm, was gibt es da zu diskutieren?
Na, zum Beispiel ob er das darf und wenn ja was genau und auf welcher Rechtsgrundlage.

Lesen bildet!
Sogar Wild & Hund (wenn man sich nicht auf die Tausendste Variante von "Wie ich meinen ersten Bock/Keiler/... erlegte" beschränkt)! ;)

M. v. Pückler hat in "Zufahrt durch fremdes Revier erlaubt" dazu Stellung genommen - zu finden auf der Homepage unseres Gastgebers.

Mit dem Threadtitel hat Google den Artikel sofort gefunden; man hätte also auch ...


WaiHei
 
Zuletzt bearbeitet:
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Eben die Frage..

Viele Jäger mache sich einfach Pippi in die Hose von wegen "fremden Revier".

Wenn ein Ruhrgebietler nach Nordhessen zum Jagen fährt durchquert er dutzende fremde Reviere, dabei darf er seine Waffe auch ohne Futteral auf dem Rücksitz haben.

Wenn er nun zum P...ss..en am Landstr. Parkplatz im Wald anhält, die Autotür nicht verriegelt hat und anschließend noch ein Kippe raucht und einen Kaffe schlürft und dabei etwas auf und abgeht ist er ein Schwerverbrecher ? Solange er das Auto in Sicht und Zugriffsreichweite hat ?

Warum soll ich auf dem Nachhauseweg der Jagd nicht nochmal im Nachbarrevier anhalten dürfen, kurz aus dem Auto steigen und schaun ob die Rinder noch genug Wasser im Fass haben, dahinten der Zaun offen ist, meine Schafe noch vollzählig sind, es noch genug Weide hat, einen Salzleckstein aufhängen...... ?

Den ganzen Tag Ackern mit Knarre im Nachbarrevier ist sicher verboten aber der Rest ???
 
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Rhönjäger hat es schon gut beschrieben.

Waffe in fremdem Revier ist kein Thema, das Thema lautet Führen der Waffe auf dem Weg von und zur Jagd. Hierbei ist offenes, nicht schussbereites Führen erlaubt, Punkt. Dass der Weg von und zur Jagd zwangsläufig durch fremde Reviere führt, lässt sich nicht vermeiden und spielt auch keine Rolle. Punkt eins also abgehakt, da rechtlich problemlos.

Zweiter Punkt Aufbewahrung: Wenn der Hund scharf genug ist, wird nichts passieren. Ist der Wagen abgeschlossen und in Sichtweite, dürfte ebenfalls nichts passieren und kein Hahn kräht danach. Kriegt der Jäger aber die Flinte geklaut, ist er der **** und bekommt mächtig Ärger. Das Drumherum spielt dann keine Rolle mehr. Juristisch angreifbar, aber praxisnah lautet die Formel: Flinte weg = viel Ärger.
 
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Rhönjäger hat es schon gut beschrieben.

Waffe in fremdem Revier ist kein Thema, das Thema lautet Führen der Waffe auf dem Weg von und zur Jagd. Hierbei ist offenes, nicht schussbereites Führen erlaubt, Punkt. Dass der Weg von und zur Jagd zwangsläufig durch fremde Reviere führt, lässt sich nicht vermeiden und spielt auch keine Rolle. Punkt eins also abgehakt, da rechtlich problemlos.

Solange dieser Weg ein öffentlicher Weg ist (und das sind viele Feldwege), ist es absolut rechtens was er macht.

Zweiter Punkt Aufbewahrung: Wenn der Hund scharf genug ist, wird nichts passieren. Ist der Wagen abgeschlossen und in Sichtweite, dürfte ebenfalls nichts passieren und kein Hahn kräht danach. Kriegt der Jäger aber die Flinte geklaut, ist er der **** und bekommt mächtig Ärger. Das Drumherum spielt dann keine Rolle mehr. Juristisch angreifbar, aber praxisnah lautet die Formel: Flinte weg = viel Ärger.


Genau, also kein Problem.

Warum nicht mal einfach hingehen, ein paar Worte reden auf gute Nachbarschaft und sich von sowas nicht stören lassen? Hast du irgendeinen Nachteil davon?

Ich verstehe eher nicht, wie man sich deswegen aufregen kann. Damit kann man sich doch nur Feinde machen.
 
S

Steve78

Guest
Solange dieser Weg ein öffentlicher Weg ist (und das sind viele Feldwege), ist es absolut rechtens was er macht.




Genau, also kein Problem.

Warum nicht mal einfach hingehen, ein paar Worte reden auf gute Nachbarschaft und sich von sowas nicht stören lassen? Hast du irgendeinen Nachteil davon?

Ich verstehe eher nicht, wie man sich deswegen aufregen kann. Damit kann man sich doch nur Feinde machen.

Da bin ich absolut bei dir. Es betrifft mich nur nicht. Das ist in der Jagd eines Freundes passiert und wir haben das nur untereinander diskutiert.
 

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