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Steve78
Guest
Hallo Zusammen, möchte mich vor meinem ersten Beitrag kurz vorstellen, ich heiße Stefan, bin 33, habe den Jagdschein seit 15 Jahren, führe einen KlM und komme aus dem schönen Oberbayern.
Nun meine Frage:
Folgende Situation. Ein Eigenjagdbesitzer fährt mit Flinte auf dem Beifahrersitz (vermutlich ungeladen) durch seine Jagd. Nun fällt ihm ein, dass er ca. 5 km weiter, auf einer seiner landwirtschaftlich genutzten Flächen etwas zu erledigen hat. Die landwirtschaftliche Fläche liegt in einem fremden Jagdrevier, in welchem er keine Jagderlaubnis hat.
Dort angekommen stellt er sein Fahrzeug ab, lässt wegen des im Wagen befindlichen Hundes das Fahrerfenster komplett runter, steigt aus und erledigt in einiger Entfernung seine Tätigkeit. Die Flinte steht immer noch auf dem Beifahrersitz.
Darf er das? Ich sage nein, er darf es nicht. 1. Mit Waffe im fremden Revier und 2. Waffe unbeaufsichtigt bei geöffnetem Fenster im Auto gelassen.
Welche Paragraphen wären denn hier einschlägig?
Nun meine Frage:
Folgende Situation. Ein Eigenjagdbesitzer fährt mit Flinte auf dem Beifahrersitz (vermutlich ungeladen) durch seine Jagd. Nun fällt ihm ein, dass er ca. 5 km weiter, auf einer seiner landwirtschaftlich genutzten Flächen etwas zu erledigen hat. Die landwirtschaftliche Fläche liegt in einem fremden Jagdrevier, in welchem er keine Jagderlaubnis hat.
Dort angekommen stellt er sein Fahrzeug ab, lässt wegen des im Wagen befindlichen Hundes das Fahrerfenster komplett runter, steigt aus und erledigt in einiger Entfernung seine Tätigkeit. Die Flinte steht immer noch auf dem Beifahrersitz.
Darf er das? Ich sage nein, er darf es nicht. 1. Mit Waffe im fremden Revier und 2. Waffe unbeaufsichtigt bei geöffnetem Fenster im Auto gelassen.
Welche Paragraphen wären denn hier einschlägig?