Mit .22 auf Frischlinge

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Befristete Aufhebung des § 19 Abs. 1 Nr. 2 b) Bundesjagdgesetz
I. Hiermit wird im Hochsauerlandkreis nach § 19 Abs. 3 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen
(LJG-NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 1994 (GV. NRW.
S. 622), zuletzt geändert durch Artikel IV des Gesetzes vom 19. Juni 2007 (GV. NRW. S. 226), das
Verbot des § 19 Abs. 1 Nr. 2 b) Bundesjagdgesetz (BJG), auf Schalenwild mit Büchsenpatronen
unter 6,5 mm zu schießen, für Frischlinge bis zu einem Gewicht von 15 kg (aufgebrochen)
aufgehoben. Als Mindestkaliber wird das Kaliber .22 (5,6 mm) festgelegt. Im Kaliber .22 und
darüber müssen die Büchsenpatronen eine Auftreffenergie auf 100 m (E 100) von mindesten 450
Joule haben.
II. Diese Verfügung ist befristet bis zum 31.03.2013.
III. Diese Verfügung kann jederzeit widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die
Einschränkung des Verbotes entfallen.
Begründung
I.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Schwarzwildbestände in Nordrhein-Westfalen haben im Hinblick auf die Wildschadenssituation
und die Gefahr neuer Ausbrüche von Schweinepest (ESP) ein Ausmaß erreicht, das effektive
Maßnahmen zur Verhinderung eines weiteren Anstiegs der Population bzw. zur lokalen Reduktion
notwendig macht. Die hierzu notwendigen Abschüsse müssen nicht nur zahlenmäßig ausreichen,
sondern auch richtig gegliedert sein. Der Anteil der Frischlinge an der Gesamtstrecke muss 80 %
betragen. Frischlinge müssen daher bei jeder sich bietenden Gelegenheit erlegt werden.
Wald und Holz.NRW.
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Obere Jagdbehörde
Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Obere Jagdbehörde
Münsterstraße 169, 40476 Düsseldorf Münsterstraße 169, 40476 Düsseldorf
Tel.: 0251 91797 - 0 Fax: 0211-4586-501
E-Mail: frauke.schilling@wald-und-holz.nrw.de
Web: www.wald-und-holz.nrw.de
Bearbeiter/in: Frau Schilling
Durchwahl: 0211-4586-509
Mobil: -
Az: J.3-16.04.00.05-01/08
Hochsauerlandkreis
-Untere Jagdbehörde-
Steinstraße 27
59872 Meschede
Datum: 30.10.2008
- 2 -
Um diese Vorgabe zu erreichen, ist der ganzjährige Abschuss auch von nicht verwertbaren
Frischlingen erforderlich. Dieser wird durch das Verbot des § 19 Abs. 1 Nr. 2 b) BJG unnötig
behindert. Die sog. Kleine Kugel reicht aus, um schwache Frischlinge tierschutzgerecht zu töten.
Die Regelung trägt dazu bei, Hemmungen beim Abschuss nicht verwertbarer Frischlinge
abzubauen; denn viele Jägerinnen und Jäger lehnen es aus ethischen Gründen ab, mit der sog.
Großen Kugel auf solche Frischlinge zu schießen.
II.
Gem. § 19 Abs. 3 LJG-NRW kann die Obere Jagdbehörde in Einzelfällen die Verbote des § 19 Abs.
1 BJG mit Ausnahme der Nummer 16 im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen
Sicherheit, im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt, zur Abwendung erheblicher Wildschäden, zum
Schutz der Pflanzen- und Tierwelt sowie zu Forschungs- und Versuchszwecken zeitweise
einschränken und damit auch das Verbot des § 19 Abs. 1 Nr. 2 b) BJG, auf Schalenwild mit
Büchsenpatronen unter einem Kaliber von 6,5 mm zu schießen.
Um eine intensivere Bejagung aufgrund der vorgenannten Gründe sicherzustellen, ist es
erforderlich, vom Verbot des § 19 Abs. 1 Nr. 2 b) BJG bis zum 31.03.2013 abzuweichen. Das
Abweichen ist vertretbar, weil die Wirkung von Patronen des Kalibers .22 Hornet oder stärker
ausreicht, um Frischlinge bis 15 kg (aufgebrochen) tierschutzgerecht zu töten.
Die Frist unter Ziffer II war auf den 31.03.2013 festzusetzen, da mit einer kurzfristigen
Entspannung der Schwarzwildsituation im Lande nicht zu rechnen ist.
Im Auftrag
Schilling

Dazu das: Betreff: Befristete Aufhebung des § 19 Abs. 1 Nr. 2 b) Bundesjagdgesetz

Sehr geehrter Herren,

in folgenden 43 Kreisen und kreisfreien Städten wurde wie in der Anlage verfügt:

Regierungsbezirk Arnsberg:
- Stadt Hagen
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Märkischer Kreis
- Hochsauerlandkreis
- Kreis Olpe
- Kreis Siegen-Wittgenstein
- Kreis Soest
- Kreis Unna

Regierungsbezirk Detmold:
- Stadt Bielefeld
- Kreis Gütersloh
- Kreis Herford
- Kreis Höxter
- Kreis Lippe
- Kreis Minden-Lübbecke
- Kreis Paderborn

Regierungsbezirk Düsseldorf:
- Stadt Mönchengladbach
- Stadt Remscheid
- Stadt Solingen
- Stadt Wuppertal
- Kreis Kleve
- Kreis Mettmann
- Rhein-Kreis Neuss
- Kreis Viersen
- Kreis Wesel


Regierungsbezirk Köln:
- Stadt Aachen
- Stadt Bonn
- Stadt Köln
- Stadt Leverkusen
- Kreis Aachen
- Rhein-Erft-Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Kreis Euskirchen
- Kreis Düren
- Kreis Heinsberg
- Oberbergischer Kreis
- Rhein-Sieg-Kreis

Regierungsbezirk Münster:
- Stadt Bottrop
- Stadt Münster
- Kreis Borken
- Kreis Coesfeld
- Kreis Recklinghausen
- Kreis Steinfurt
- Kreis warendorf


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
F. Schilling


Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
- Obere Jagdbehörde -
Münsterstraße 169, 40476 Düsseldorf
Fon: (0211) 45 86 509
Mail: frauke.schilling@wald-und-holz.nrw.de
Fax: (0211) 45 86 501
http://www.wald-und-holz.nrw.de
 

TBr

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Schwachsinn - was machst du wenn Überläufer kommen.

NSG oder Lampen wären sinnvoller.

Edit:

für meinen Bockdrilling schon sinnvoll!
 
A

anonym

Guest
Es geschehen noch Zeichen und Wunder - die Jagdbehörden beginnen zu denken! Hurra.

Carcano
 

TBr

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Wird nur nichts bringen.

Ob das Loch im Frischling jetzt 5,6mm oder 9,3mm gross ist wird die meisten Heeger nicht interessieren.

Die warten lieber bis man sich weidgerechter auf dunklere Batzen lösen kann.

Edith
sch..... Laptop
 
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carcano schrieb:
Es geschehen noch Zeichen und Wunder - die Jagdbehörden beginnen zu denken! Hurra.
Carcano

Welche Quote wird wohl höher ausfallen: die Anzahl der Nachsuchen, oder hat man dann gar einen größeren Anlauf???

Ich gehe nicht davon aus, daß alleine deshalb mehr Frilis liegen werden.
 
A

anonym

Guest
Flex schrieb:
Ich gehe nicht davon aus, daß alleine deshalb mehr Frilis liegen werden.

Nö. Da nich von.

Aber man hat eine sachlich nicht gebotene Einschränkung aufgehoben, und das ist gut so.

Carcano
 
E

Eichenblatt

Guest
hallo leute,

ich jage zwar nicht in diesem bundesland, aber was soll denn dieser schwachsinn.
ständig werden die gesetze geändert!!!!
früher mußte gefüttert werden(jan.- märz)
heute wirste bestraft.
kal.22 auf schwarzwild, halte ich persönlich für schlecht, da die stücke auch mit dicken pillen ab und an noch große fluchten machen, zumal sie in der rotte ein höheren adrenalin spiegel haben,(futterneid in der rotte, spielen, kräfte messen usw.) als einzel gehende stücke.
die anzahl der nachsuchen wird mit sicherheit drastich nach oben gehen.
macht das den wirklich sinn??????
das wild sollte kurz und schmerzlos getötet werden, da dies auch zu einem besseren wildbret führt, als gestrestes wild.
ob ein loch von kal. 22, oder 9,3 auf die rippen kann man in dieser größen ordnung eh verzichten. hauptsache die guten stücke, wie keulen rücken und blätter bleiben ganz. ich persönlich werde weiterhin mit großer kugel die frischlinge bejagen.
 
A

anonym

Guest
ich finde die entscheidung sinnvoll, ob dadurch mehr frillis erlegt werden :? :?: aber eins steht fest ein 15 kg frilli braucht keine 9,3 um tot umzufallen.
ich finde es sehr sehr sehr positiv und lobenswert, auch wenn es unseren kreis leider noch nicht betrifft....
 
G

Gelöschtes Mitglied 4571

Guest
unser revier liegt in einem der kreise...
werd es mal ausdrucken und meinem vater vorlegen.
 
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TBr schrieb:
Schwachsinn - was machst du wenn Überläufer kommen.

NSG oder Lampen wären sinnvoller.

Edit:

für meinen Bockdrilling schon sinnvoll!

Und wer leuchtet dir Heim? :roll:
 

TBr

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Sportfossil schrieb:
TBr schrieb:
Schwachsinn - was machst du wenn Überläufer kommen.

NSG oder Lampen wären sinnvoller.

Edit:

für meinen Bockdrilling schon sinnvoll!

Und wer leuchtet dir Heim? :roll:

Die Taschenlampe, welche sonst neben der Büchse ruht.

(kleiner Scherz - DJV Stammtisch Niveau- ich weis)
 
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Geht in die richtige Tendenz, die 450 Joule gefallen mir aber nicht. Die Hornet hätte draussen bleiben müssen.

Dompfaff
 
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Genau so sehe ich das auch
denn:
auf ein 20 kg Reh ist eine E100 von 1000 J nötig
und für einen gleich schweren Frischling soll es nur die Hälfte tun :? :evil:

15 kg aufgebrochen ist ein sehr theoretischer Wert.
man könnte evt. auf die vorhandene Streifung abstellen, die man aber wieder in der Nacht nicht sieht.

Also wird es darauf hinauslaufen, auf alles Dampf zu machen.
Wenn das die Jagdbehörde anstrebt, werden wohl auch keine Kontrollen stattfinden :?
 

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