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anonym
Guest
Dann erleuchte uns doch mit der Wahrheit! :roll:
Aber bitte nur offizielle Quellen... 8)
Aber bitte nur offizielle Quellen... 8)
gletscherpris schrieb:Dann erleuchte uns doch mit der Wahrheit! :roll:
Aber bitte nur offizielle Quellen... 8)
gletscherpris schrieb:Aber bitte nur offizielle Quellen... 8)
Haubentaucher schrieb:gletscherpris schrieb:Aber bitte nur offizielle Quellen... 8)
Reicht die offizielle Prüfungsordung?
http://www.landesjagdverband.de/site/60 ... rdnung.pdf
Seite 3, bzw. §6 Zulassung zur Prüfung
Markus
Haubentaucher schrieb:Reicht die offizielle Prüfungsordung?
UHU! schrieb:So wie ich das verstehe, kann man den Kurs sehr wohl früher machen - eigentlich sehe ich hier gar keine Alterseinschränkung.
Lediglich darf man frühestens am 15. Geburtstag zur schriftlichen Prüfung gehen.
gletscherpris schrieb:Beim Wiederladen wars mein ich immer ein Jahr, dann musste man nochmal ran wenn man bis dahin nicht angefangen hat.
Habe mit Wiederladen 3 Jahre später angefangen, vorher gefragt, wie lange ein Zeugniß seine Gültigkeit hat. Der SB wußte es nicht, hat sich schlau gemacht, und mich zurückgerufen; 5Jahre.gletscherpris schrieb:Mal anders rum.
Ein gewisser zeitlicher Zusammenhang wird ja wohl schon gefragt sein damit von den erworbenen Kenntnissen noch was übrig ist wenn man loslegt.
Beim Wiederladen wars mein ich immer ein Jahr, dann musste man nochmal ran wenn man bis dahin nicht angefangen hat.