Mindestalter

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anonym

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Dann erleuchte uns doch mit der Wahrheit! :roll:

Aber bitte nur offizielle Quellen... 8)
 
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gletscherpris schrieb:
Dann erleuchte uns doch mit der Wahrheit! :roll:

Aber bitte nur offizielle Quellen... 8)

Ich frage ja nach eben diesen Quellen weil ich eben nur die Aussage meiner Jagdbehörde hab. ;)
 
A

anonym

Guest
Mal anders rum.
Ein gewisser zeitlicher Zusammenhang wird ja wohl schon gefragt sein damit von den erworbenen Kenntnissen noch was übrig ist wenn man loslegt.
Beim Wiederladen wars mein ich immer ein Jahr, dann musste man nochmal ran wenn man bis dahin nicht angefangen hat.
Da er vor dem 16. keinen Jugendjagdschein kriegen kann - Bundesjagdgesetz - wird man wohl auch vorher einen Strich ziehen. Ob der aber bundesweit einheitlich ist oder eher ländersache entzieht sich meiner Kenntnis.

Die einzige wahre Lösung wird sein wenn sich unser Anwärter auf den Schein an SEINE Behörde wendet bei der er dann den Jagdschein lösen will und konkret nachfragt. :!:
 
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Haubentaucher schrieb:
gletscherpris schrieb:
Aber bitte nur offizielle Quellen... 8)

Reicht die offizielle Prüfungsordung?

http://www.landesjagdverband.de/site/60 ... rdnung.pdf

Seite 3, bzw. §6 Zulassung zur Prüfung

Markus

So wie ich das verstehe, kann man den Kurs sehr wohl früher machen - eigentlich sehe ich hier gar keine Alterseinschränkung.

Lediglich darf man frühestens am 15. Geburtstag zur schriftlichen Prüfung gehen.
 
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Den Kurs dürftest du rein theoretisch schon mit 12 Jahren machen solange du zur PRÜFUNG min. 15 Jahre alt bis (§6 Abs. 2 JPro) und der Abschluss der Kurses nicht länger als drei Jahre zurück liegt (§4 Abs. 2 JPro).

Mit anderen Worten darfst du dich bei deinem Kurs anmelden. Hoffe es ist noch nicht zu spät.^^

Diese Regelung sind übrigens landesrechtlich. In Brandenburg ist es z.B. genauso. Lass es dir im Notfall halt schriftlich von deiner UJB geben, das du mit 15 die Prüfung machen darfst.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :idea: :wink:


Weidmannheil

olsen



P.S: Bevor einer fragt, meine Quelle ist diese hier: http://www.landesrecht-bw.de/jporta...d.psml&max=true&aiz=true#jlr-JagdPrOBW2006pP6
 
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UHU! schrieb:
So wie ich das verstehe, kann man den Kurs sehr wohl früher machen - eigentlich sehe ich hier gar keine Alterseinschränkung.

Lediglich darf man frühestens am 15. Geburtstag zur schriftlichen Prüfung gehen.

Korrekt! Ich kenne mehrere Leute die das so gemacht haben - Kurs mit 14 gemacht, Prüfung mit 15 und den Jugendjagdschein dann mit 16 bekommen.

Markus
 

tar

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gletscherpris schrieb:
Beim Wiederladen wars mein ich immer ein Jahr, dann musste man nochmal ran wenn man bis dahin nicht angefangen hat.

Das war aber nach Erteilung der Erlaubnis, die Fachkundeprüfung selber hält 5 Jahre vor.
 
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gletscherpris schrieb:
Mal anders rum.
Ein gewisser zeitlicher Zusammenhang wird ja wohl schon gefragt sein damit von den erworbenen Kenntnissen noch was übrig ist wenn man loslegt.
Beim Wiederladen wars mein ich immer ein Jahr, dann musste man nochmal ran wenn man bis dahin nicht angefangen hat.
Habe mit Wiederladen 3 Jahre später angefangen, vorher gefragt, wie lange ein Zeugniß seine Gültigkeit hat. Der SB wußte es nicht, hat sich schlau gemacht, und mich zurückgerufen; 5Jahre.
Wenn ich den Jagdschein zB 8 Jahre nicht Lösen würde, müßte ich ihn ja nicht neu machen :!:

FS
 
A

anonym

Guest
Oh, auch das noch falsch im Kopf gehabt... :shock:
Verschuldigung, ist halt schon ein paar Jahre her mit dem Wiederlader. :oops:
 

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