Das sah auch das OLG Karlsruhe so:Im übrigen hat dies auch noch niemand angezeigt wenn sich Zecken und sonstiges linkes oder rechtes Gesindel zusammenrottet und alle schwarze Pullover oder Jacken anhaben.
Genau so ist es bei den Jägern auf dem Bild. Verschiedene Jacken, verschiedenes grün oder orange. Damit ist der Tatbestand niemals erfüllt.
"[..]dass die getragenen Kleidungsstücke, um einer Uniform »gleichartig« sein zu können, sowohl »nach Form, Farbe, Schnitt und sonstiger Aufmachung von der allgemein üblichen Bekleidung abweichen müssten«."
http://www.rodorf.de/pol_recht/pol_recht_37.htm#04.4.2
Als Jäger ist grün, ggf. mit Warnweste, allgemein übliche Bekleidung.
Seinen Ursprung fand dieses Gesetz anscheinend als Maßnahme gegen die SA-Aufmärsche in der Weimarer Republik.