Wir haben mit folgender Regelung den Zuschlag bekommen: 100% Wildschadenübernahme durch Pächter. Sonderkündigungsrecht wenn Wildschaden das dreifache der Pacht übersteigt.
Wir haben dann trotz des niedrigsten Pachtgebotes den Zuschlag bekommen.
Hintergrund: Jagdgenossen wollen Jäger die sich verantwortlich fühlen, Pächter wollen an der Liebhaberei nicht pleite gehen.
Fazit: Ich würde mir eine ähnliche Ausstiegsklausel erbeten.
Sollte auch in unserem neuen Pachtvertrag stehen; habe ich als Jagdgenosse abgelehnt.
Begründung : wird von diesem Passus gebrauch gemacht; definiert die JG selber den Pachtwert des Revieres gegen NULL... wer tritt als Nachpächter auf wo die Pacht vorzeitig wegen zu hohem Wildschadens gekündigt wurde ?
- Niemand !
( Betretene Gesichter in der Vollversammlung der JG...)
in unserem Pachtvertrag zur Regulierung von Gestzlich zu Erstattenden Wildschaden steht daher :
die JG übernimmt Grundsätzlich 20 % des Wildschadens ( damit sind Hofübergabeverträge 'a la : Der Erstgeborene erbet den Hof; der Zweitgeborene den Wildschaden.. passe' )
in der Summ bis zu 50% des Gesamtaufkommens an Jagdpacht für das Feldrevier; also dem Revierteil wo auch Wildschaden an Feldfrüchten entsteht. Für Waldflächen wird aufgrund von Abrundungsverträgen mit der Landesforst mehr bezahlt. Damit Revierteil die keinen Wildschaden haben den Entschädigungsanteil aber nicht puschen sind die Waldflächen ausgenommen.
Revierpächter muss seinen Lebensmittelpunkt im Wirkungsbereich der JG haben... die Revierpächter unterstützen Jungjäger bei ihrer Ausbildung, im ersten Jahr nach Prüfung gehen die Jungjäger als Jagdhelfer mit Jagen bei Freigabe durch Pächter; die Freigabe darf nur Mengen- und Qualitätsmäßig begrenzt werden; aber nicht auf Wildart ( Böcke und Hirsche nur die Pächter... is nicht !)
Wir die Jagd wegen Seuchenpräventation von Behördlicher Seite ausgesetzt wird der Pachtvertrag ausgesetzt ! Nicht das die Jagdpächter Plötzlich Bezahldödels und Hilfsschergen für den Kreisveterinär werden ohne darauf Einfluss zu nehmen... allerdings stehen die Pächter dann der JG im Rahmen der Eigenbejagung Fachlich und mit Rat und Tat zur Verfügung...
Jagd ist unersetzlich bei Seuchenpräventatiopn; aber nicht der Verursacher. Daher dieser Passus um die Wertigkeit des Jagdpachtvertrages, also Pachtung zur Jagdausübung zu definieren.
Womit wir in der Argumentation wieder bei Eingangsthema währen. Und da stell ich mir die Frage : Warum wird plötzlich ein solcher Passus aufgenommen ? Hat es in der Vergangenheit mit den Beteiligten diesbezüglich schon Differenzen gegeben ? Wen nicht ( in der Berichtung wird darauf verwiesen) die Frage : Warum plötzlich das Augenmerk einseitig mit Verpflichtung zu Lasten der Pächter ? Was soll zukünftig abgewälzt werden?
Da wäre ich sehr vorsichtig.
In unserem Vertrag steht daher auch als Zusatzpunkt: Außerordentliches Kündigungsrecht durch die Pächter wen sich die ges. Vorgaben zur Jagdausübung in dem Rahmen gesetzlicher Vorgaben verschlechtern das eine Effektive und geregelte Jagdausübung nicht mehr möglich ist.
( Waffenrecht; Seuchenpräventation; Wolf; aber auch Nutzungsrecht wie z.B Photovoltaikflächen auf bis jetzt Bejag bare Flächen)
Für die Gemeinsamer (!) Nachhaltige ( !) Flächennutzung ist die Ortsansässige Jagdnutzung der Partner der Land- und Forstwirtschaft und Fachkompetenz bezüglich Jagd; Biotopgestaltung; Wildschadensvermeidung. Landwirte und Forstwirte sind Fachkompetenz zur Land- und Forstwirtschaftlichen Flächennutzung. Bei Entstandenen Wildschaden durch Schwarzwild auf Grünland haben wir die Flächen schneller saniert als der Wildschaden gemeldet wurde. Wir Melden Flächen an wo wir zur Wildschadensverhütung Bejagungsschneisen haben möchten. Diese werden von den Jagdpächtern auch als Blüh- und Äsungsflächen eingesät, nicht vom Landwirt ! Die Flächen werden in Terminabstimmung mit den Pächtern geerntet damit Erntejagten auch möglich sind. Bedeutet aber auch : von Seiten der Jagd gilt dann auch eine Präsenzpflicht !
Hier sind Pacht- und Nutzungsverträge unter Gleichwertigen Partnern und nicht als Konkurrenten geschlossen worden. Die Jagdpacht wird 1 jahr lang auf Festgeldkonto geparkt; die Zinserträge stehen den Jagdpächtern zur Mehrjährigen Biotopverbesserungen oder z.B Wildwarnreflektoren zur Verfügung.
BTW : Verbiss im Wald ist hier noch nie ein Thema gewesen; weil kein Verbiss statt findet.
Auf Wildschaden wird Reagiert; dieser jahr haben wir einen Landwirt informiert das er eine Heimsuchung durch Sauen im Mais hatte. Er Hat sich bedankt; hat Saatgut zu 1/3 von uns Erstattet bekommen und die restlichen Kosten selber getragen. Wir haben uns direkt an diesem Schlag Angesetzt und auch Sauen gestreckt. Wir Informieren die JG über die Summe der Ansitzstunden die wir bei der Maisausaat angesessen haben… damit ist das Thema „Die Jäger tun ja nix“ vom Tisch.
TM