Das freut mich, dass ich als unbedarfter Mensch auf Dein Verständnis rechnen darf. Aber die Realität spricht für sich selbst. Ein Land, in dem das Persönlichkeitsrecht des "Täters" am eigenen Bild höherrangig ist als die mögliche Regulierung des durch ihn angerichteten Schadens (Hochsitze) bzw. seine Überführung als Täter, hat ein Justizsystem, welches sich neben eklatanter Realitätsferne dadurch auszeichnet, dass es schlicht einen an der Klatsche hat. Dass Du das als Teil dieses Systems anders siehst, das kann ich dann wieder nachvollziehen, obwohl ich Dich nicht für unbedarft halte......Aber wer den Sumpf trockenlegen will, darf nicht die Frösche fragen.
................................................................................................................................................................................................................Verräterisch ist allerdings der letze Satz, weil der ein Rechtssystem befürwortet, welches sich selbstgenügsam und abgehoben nur noch auf sich selbst bezieht, keine "dienende" Funktion mehr hat und ausschließlich Juristen gefallen muss.....Man stelle sich eine Lehrerschaft vor, die behaupet, was aus unseren Schulen rauskommt, interessiert uns nicht, die Hauptsache ist, wir sind mit unserer Arbeit zufrieden.........Oder einen Ingenieuer, dem es egal ist, ob die Brücke hält,weil ihn nur interessiert, ob die Planungsschritte logisch sind.
Zum Gruße,
Du verstehst es wirklich nicht- das Recht einer Persönlichkeit ist i m m e r höher einzustufen, als ein Schadenersatz (für den das Strafrecht ohnehin nur sehr eingeschränkt zuständig ist).
Der Richter und der Staatsanwalt dienen natürlich - und haben dies auch zu tun, aber nicht allein einem Vergeltungsbedürfnis eines Geschädigten, vielmehr a u c h - aber ich habe den Eindruck, hier wird wenig fröhlich aber dafür um so vehementer Zivil- und Strafrecht vermengt.
Ich will es noch ein letztes Mal versuchen:
Das Persönlichkeitsrecht ist jedem Bürger eigen und mindert sich nicht sogleich mit dem Beginn der Täterschaft.
Durch die eingeschränkten Nutzungen der Kameras sollen
a l l e davor geschützt werden, ohne ihr Wissen gefilmt und mit Daten v. Datum und Uhrzeit in einen Speicher zu geraten.
Sind evtl. Täter auf der Leiter, dürfen sie selbstredend gefilmt werden, denn sie verhalten sich ja verbotswidrig.
Die evtl. dann folgende Sachbeschädigung ist eine Straftat, wer ggf. dabei gefilmt wird, hat Pech, denn er befindet sich ja nicht mehr in dem, was unser Rechtssystem "öffentlichen Raum" nennt, vielmehr auf oder in einer jagdl. Einrichtung.
Und diese Aufnahme ist selbstredend verwertbar. Sowohl im Strafverfahren wegen Sachbeschädigung oder ggf. sogar versuchten Mordes als auch im Zivilverfahren.
Der Gesetzgeber definiert durch die Gesetze den Rechtsrahmen, also alles, was "Recht" bedeutet. Und selbstredend hat der Richter dem Recht zu dienen; das ist deshalb kein Selbstzweck, weil der Rechtsrahmen von der Legislative geschaffen wurde, den Menschen zu dienen (zu nützen).
Dass ich der Auffassung bin, dass nur Juristen wahrnehmen können, was an "Recht gesprochen" wurde, lässt sich allzu leicht begründen, wenn man sich nur ansieht, wie oft und rasch in diesem Forum Zivil- und Strafrecht ebenso miteinander vermengt werden, wie Öffentliches Recht/Verwaltungsrecht (ich meine jetzt nicht Dich, vielmehr eine allgemeine Feststellung).
Würden Juristen bei ihrer Tätigkeit jedenfalls im Strafrecht ausschließlich auf die Menschen hören, dann wäre eine einigermaßen überschaubare Rechtsordnung nicht mehr gegeben; denn was auf dem Lande als Kavaliersdelikt mit einer Ohrfeige abzustrafen wäre, könnte in der Stadt ein Festnahmegrund sein und umgekehrt; gerade nach herrschender Volksmeinung.
Diese soll und muss ihren Wiederhall finden - die Legislative wird ja alle 4 Jahre gewählt.
Und auch zum wiederholten Male: So manches Urteil im Strafrecht passt mir gar nicht, ebenso nicht im VerwR - aber das Gericht k a n n nicht anders (lassen wir mal Rechtsfehler, die vorkommen, außen vor).
Richtig ist auch, dass Gerichte vom Gesetz eingeräumte Ermessensspielräume haben, die aber überwiegend in der Beweiswürdigung und der Strafzumessung liegen.
Die Staatsanwälte - dies nur der Vollständigkeit wegen - sind von Gesetzes und Amts wegen verpflichtet, die objektive Wahrheit selbst zu ermitteln oder durch die Ermittlungsbehörden ermitteln zu lassen; eine einseitige Täterverfolgung, die nicht auch alle entlastenden Umstände berücksichtigt, ist in D unzulässig.
Dass Nichtjuristen mit so mancher Entscheidung nichts anfangen können, vollziehe ich nach - wenn man nur in den Zeitungen liest, wie und warum ein Urteil gefällt wurde, kann man nicht alle Gesichtspunkte wahrnehmen, auch ein Jurist nicht, der die Sache und die Akten nicht kennt.
Und selbst dann...
Die Bundesregierung hatte vor Jahren Dateien von der Schweiz erworben, um Steuersünderermitteln zu können.
In m e in e n Augen ist die Datei illegal erstellt worden (in der Schweiz?) und mit diesem "Beweismittel" hat dann der deutsche Staat Bürger an den Haken genommen.
Ich persönlich bin der AUFFASSUNG, dass seitens der Bundesrepublik ein Beweismittel, das illegal - ohne Wissen der Betroffenen - erstellt wurde, auch noch gekauft und verwendet hat. D a s halte ich nach wie vor für ein großes Unrecht.
Da ich aber selbst kein Betroffener war und bin, habe ich auch keine Klagemöglichkeit.
U n d viele meiner Kollegen sehen das auch anders.
Hieran mag man erkennen, dass durchaus nicht immer Einigkeit besteht, das wäre auch schlimm.
Gesetze sind für die Menschen da - wenn sie einem nicht passen, muss man sie (an der Wahlurne) zu ändern versuchen oder auswandern.
Richter sind alleine dem Gesetz und ihrem Gewissen verantwortlich und verpflichtet, daraus entsteht, was wir Recht nennen. Da die Gesetze für die Menschen gemacht werden (sollten), sehe ich nicht, wie ein Richter oder ein Staatsanwalt (nur der ist i.S. des Gesetzes Beamter) dem Menschen nicht dienen könnte.
N i c h t d i e n e n sollen und dürfen diese der Stimme der Straße, mag sie noch so laut schreien - wohin dies führt, hat die Geschichte ja gezeigt.