Folgendes Problem: ein Bekannter hier in Bayern hat in seinem Carport (überdachter Autoabstellplatz) massivst Ärger mit einem Steinmarder. Dieser vergreift sich an seinem liebsten Kind - seinem nagelneuem Auto...
Ich würde ihm gerne dabei helfen und das liebe Tierchen mittels Lebendfalle fangen.
Er dürfte das ja auf seinem Grundstück (da befriedeter Bezirk) das Jagdrecht nicht gilt und damit auch nicht die Jagd und Schonzeiten - nur braucht er tatsächlich einen Fallensachkundenachweis dafür, wenn ich ihm alles einrichte und er täglich nachschaut?
Des weiteren was macht man dann mit einem solchen Marder? Das Grundstück liegt nicht innerhalb meines Heimatrevieres - wenn ich den Marder mit dem Fangschusskasten mitnehm um in im heimatlichen Revier den Fangschuss (KK) anzutragen würde ich da gegen Gesetze verstoßen oder sogar wildern? Aussetzen geht ja auch nicht...
Es geistert auch noch die behauptung durchs Netz, das Marder besonders oder streng geschütze Tiere seien - ich hab schon in der Bundesartenschutzverordnung, BJagdG und BayJG nachgesehen und nichts entsprechendes gefunden.
Es geht nicht um Tipps, WIE man den Marder fängt oder vergrämt, sondern darum das rechtlich sauber über die Bühne zu bringen!
Jemand ne Idee?
Gruß, epsylon
Ich würde ihm gerne dabei helfen und das liebe Tierchen mittels Lebendfalle fangen.
Er dürfte das ja auf seinem Grundstück (da befriedeter Bezirk) das Jagdrecht nicht gilt und damit auch nicht die Jagd und Schonzeiten - nur braucht er tatsächlich einen Fallensachkundenachweis dafür, wenn ich ihm alles einrichte und er täglich nachschaut?
Des weiteren was macht man dann mit einem solchen Marder? Das Grundstück liegt nicht innerhalb meines Heimatrevieres - wenn ich den Marder mit dem Fangschusskasten mitnehm um in im heimatlichen Revier den Fangschuss (KK) anzutragen würde ich da gegen Gesetze verstoßen oder sogar wildern? Aussetzen geht ja auch nicht...
Es geistert auch noch die behauptung durchs Netz, das Marder besonders oder streng geschütze Tiere seien - ich hab schon in der Bundesartenschutzverordnung, BJagdG und BayJG nachgesehen und nichts entsprechendes gefunden.
Es geht nicht um Tipps, WIE man den Marder fängt oder vergrämt, sondern darum das rechtlich sauber über die Bühne zu bringen!
Jemand ne Idee?
Gruß, epsylon