Manfrin-it

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Frage (5.FG Nr.238):

Wann gilt nach den jagdgesetzlichen Bestimmungen eine Jagd als Gesellschaftsjagd?

a) Wenn 4 Jäger daran teilnehmen

b) Wenn 2 Jäger und 3 Treiber daran teilnehmen

c) Wenn 3 Jäger und 1 Treiber daran teilnehmen

Gruß
 
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20 Jan 2009
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Da aller guten Dinge drei sind hab ich da noch eine aufgetrieben.

Frage(5.FG Nr.252):

Ein Jagdausübungsberechtigter erlegt am 30. Oktober in seinem Revier einen Rehbock. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?

a) Die Handlung war rechtlich zulässig

b) Die handlung kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen

c) Die Handlung kann ein Schonzeitvergehen (Straftatbestand) darstellen


was glaubt ihr?

Gruß
 
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11 Apr 2006
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Antwort B:
Die handlung kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen
würde ich sagen.
Schonzeitvergehen sind OWIGS
Das Abschießen eines führenden Stückes hingegen ist ein Straftatbestand.




(aus der Erinnerung heraus) habe ich das glaube ich mal so gelernt.




wmh

Jäger 8)
 
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26 Aug 2008
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Jäger schrieb:
Antwort B:
Die handlung kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen
würde ich sagen.
Schonzeitvergehen sind OWIGS
Das Abschießen eines führenden Stückes hingegen ist ein Straftatbestand.




(aus der Erinnerung heraus) habe ich das glaube ich mal so gelernt.




wmh

Jäger 8)
Richtig !
§ 22 Abs. 1 Satz 2 BJG (Schonzeitvergehen) ein Bußgeld festgesetzt
War früher eine Straftat
Der Gesetzgeber hat nämlich erst vor wenigen Jahren § 38 BJG dahingehend geändert, dass derartige Verstöße aus dem Strafrecht herausgenommen und dem Bereich der Ordnungswidrigkeiten zugeordnet
 
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Zitat:

Mir ist da mal wieder etwas aufgefallen, wozu ich gerne eure meinung hätte.
Manfrin-Frage(2.FG Nr.110):
Zusammen mit einigen anderen Jägern werden Sie zur Entenjagd an einem Teich abgestellt, dessen Ufer mit hohen Weiden bestanden ist. Worauf müssen Sie beim Schießen mit Stahlschrotpatronen besonders achten?

a) die Schußentfernungen müssen reduziert werden

b) nicht auf Wasser schießen, Schrote können darauf abprallen

c) gegenüber Bleischroten müssen größere Sicherheitswinkel zu den Nachbarschützen eingehalten werden

Was hättet Ihr angekreuzt?

Gruß Petterson


Antwort B !


Nächste Aufgabe: wenn mehr als 3 Jäger räumlich und zeitlich zusammenhängend jagen. Anzahl der Treiber spielt keine Rolle.


Diese Antworten müssten stimmen




wmh


Jäger 8)
 
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So hatte ich mir das auch gedacht.
Allerdings ist laut Programm bei der ersten Frage Antwort C die Richtige und bei der zweiten Frage Antwort B.
:?:
 
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Kannst du das auch begründen?
Da laut §16 BJG Erläuterungen Abs. 4 folgende Definition greift:
...,ob eine Gesellschaftsjagd vorliegt, ist das jagdliche Zusammenwirken von mehr als 3 Teilnehmern, von denen mindestens einer eine Schußwaffe benutzt.

Gruß

Petterson
 

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