LRA trägt Wechsellauf nicht in die WBK !!

Registriert
7 Jul 2004
Beiträge
1.350
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von tom.yerry:
Kann aber nix schaden den R93 Lauf als komplette Waffe eintragen zu lassen, und falls jemand nachfragt, hast du halt den Schaft samt Verschluß verkauft.

Frage: Wenn ich mir für den nicht eingetragenen Lauf einen Schaft samt Verschluß kaufe und das ganze zusammen schraube, dann habe ich doch eigentlich eine registrierte und eine nicht registrierte Waffe da stehen ?.
<HR></BLOCKQUOTE>

Wie kann man nur so einen Schwachsinn posten .....
icon_mad.gif
 
Registriert
30 Jan 2001
Beiträge
2.528
In einem der letzten Visier stand auch das Wechselsysteme für KWs im gleichen oder kleinerem Kaliber nicht mehr eingetragen werden müssen.
luger
 
Registriert
20 Apr 2004
Beiträge
86
Kennt jemand eine KW für die ein Wechselgriffstück ohne Eintrag zu erwerben ist ? Ich hätte ernsthaftes Interesse daran.

Solange du nur ein Griffstück für die KW hast, kannst du dir Wechselläufe kaufen so viele du willst, du hast immer nur eine komplette funktionierende Waffe.

Bei der R93 sieht das Ganze etwas anders aus: Den Schaft samt Abzugseinheit bekommt jeder, auch ohne Jagdschein.


@her bert

Also kann man es wohl kaum als Schwachsinn bezeichnen, wenn ich schreibe das man durch Zukauf von nicht eintragungspflichtigen Teilen aus einem Wechsellauf für die R93 eine komplette Waffe zusammenstellen kann.

Und Fakt ist, das man dann (nach Zusammenbau) zwei komplette R93 sein eigen nennt, von denen aber nur eine in der WBK eingetragen ist.

wer wird deiner Meinung nach bei einer Überprüfung wohl mehr Scherereien bekommen ?

1. Jemand der zwei R93 auf der WBK hat, aber von einer lediglich den Lauf vorlegen kann weil er so "schwachsinnig" war diesen als Repetierbüchse eintragen zu lassen, oder
2. Jemand der durch Zukauf entsprechender Teile zwei R93 im Schrank hat, aber nur eine auf der WBK.

Wer natürlich nach Kauf eines Wechsellaufs und eines Wechselschafts immer nur eine Büchse zusammengebaut hat, und die anderen Einzelteile lose daneben stellt, sollte rechtlich auf der sicheren Seite sein.
 
Registriert
7 Jul 2004
Beiträge
1.350
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von tom.yerry:
Kennt jemand eine KW für die ein Wechselgriffstück ohne Eintrag zu erwerben ist ? Ich hätte ernsthaftes Interesse daran.

...
<HR></BLOCKQUOTE>

Das gibt es nicht ohne Bedürfnisnachweis. Dann kann man sich gleich eine neue Waffe eintragen lassen..... Außer Du kaufst Dir eine 4mm M 20, die ursprünglich als größeres Kaliber existierte. Dann hast Du ein Griffstück. Nach der unmaßgeblichen Rechtsauffassung (RA) des BMI stellst Du aber eine -neue- Waffe her, sofern Du auf ein solches Ding ein WS z.B. im Kal. 9x19 draufhebst. Diese RA wird zwar von mir in Anbetracht der sonstigen normalen Möglichkeiten, WS in kleinerer oder kalibergleicher Ausführung auf eingetragene Grundwaffen zu heben, als schwachsinnig und kaum haltbar vor einem VG bezeichnet, da man dann ja prinzipiell auch eine -neue- Waffe "herstellt". Man weiß aber tatsächlich nie, wie die Richter urteilen. Denn vor Gericht und auf hoher See....

Zu Deinen übrigen Anmerkungen bezüglich der R 93 empfehle ich, Dein Posting noch einmal durchzulesen und selbst daruf zu kommen, daß es schwachsinnig ist. Mir hat diesbezüglich auch niemand widersprochen.....
 
Registriert
20 Apr 2004
Beiträge
86
Vor mir liegt nun meine R93 Standard (Holzschaft) in 9,3x62
Nu habe ich mir überlegt, mir eine weitere R93 als offroad (Plastikschaft) in einem kleineren Kaliber zu zulegen. Mache ich das, so müßte ich mir diese Waffe doch eintragen lassen, oder nicht ?

Kaufe ich mir nun aber das Wechselsystem bestehend aus Lauf, Verriegelungskammer und Verschlußgehäuse, sowie den Wechselschaft einzeln, so muß ich das nicht eintragen lassen. Sind wir uns soweit einig ?

Tja, nur warum ich schwachsinnig sein soll, wenn ich den "Bausatz" dennoch als Waffe eintragen lasse nur um möglichen Scherereien aus dem Weg zu gehen; ich komm nicht drauf, aber der Tag ist ja noch lang.


sig-ger.jpg


[ 20. Juli 2004: Beitrag editiert von: tom.yerry ]
 
Registriert
7 Jul 2004
Beiträge
1.350
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von tom.yerry:
Vor mir liegt nun meine R93 Standard (Holzschaft) in 9,3x62
Nu habe ich mir überlegt, mir eine weitere R93 als offroad (Plastikschaft) in einem kleineren Kaliber zu zulegen.

1. Mache ich das, so müßte ich mir diese Waffe doch eintragen lassen, oder nicht ?

2. Kaufe ich mir nun aber das Wechselsystem bestehend aus Lauf, Verriegelungskammer und Verschlußgehäuse, sowie den Wechselschaft einzeln, so muß ich das nicht eintragen lassen. Sind wir uns soweit einig ?

3. Tja, nur warum ich schwachsinnig sein soll, wenn ich den "Bausatz" dennoch als Waffe eintragen lasse nur um möglichen Scherereien aus dem Weg zu gehen; ich komm nicht drauf, aber der Tag ist ja noch lang.


sig-ger.jpg


[ 20. Juli 2004: Beitrag editiert von: tom.yerry ]
<HR></BLOCKQUOTE>

1. Ja.
2. Ja. Wechselschäfte sind übrigens keine wesentlichen Waffenteile. Du hast übrigens nicht die Alternative zwischen eintragen und nicht eintragen. Die meisten SB werden Dir das Ding ganz einfach nicht mehr eintragen. Deshalb ist es grundsätzlich mitzuveräußern, wenn die Grundwaffe verkauft wird. Dies gilt im besonderen für Kurzwaffen, weil hier der JJS keine Erwerbserlaubnis für solche Waffen darstellt. Bei WS für LW kann man ja später nach dem Verkauf das WS aufgrund eines gültigen JJS als Lauf mit Verschluß eintragen lassen. Es handelt sich dann bei diesen zwei Teilen bereits um Waffen, weil sie nach dem WaffG mit diesen gleichgestellt sind.
3. Das Posting war schwachsinnig. Von Dir sprach niemand.
 
Registriert
20 Apr 2004
Beiträge
86
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:


..... Außer Du kaufst Dir eine 4mm M 20, die ursprünglich als größeres Kaliber existierte. Dann hast Du ein Griffstück. .....
<HR></BLOCKQUOTE>

Eine Waffe in 4mm M20 muß auch auf einer WBK eingetragen werden, lediglich ein Bedürfnisnachweis ist nicht erforderlich. Desweiteren gehe ich mal davon aus das Schlitten und / oder Lauf und / oder Magazin in z.B. .45 ACP nicht passen werden.


<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:


Wechselschäfte sind übrigens keine wesentlichen Waffenteile.
<HR></BLOCKQUOTE>

Im Fall R93 auch das System nicht. Mir fällt neben der R93 jedenfalls keine weitere Waffe ein, deren Wechselläufe durch zukauf von frei bzw. nicht Eintragungspflichtigen Teilen zu einer Kompletten Waffe aufgerüstet werden können. Und genau da liegt mein Problem, den WL für die R93 nicht eintragen zu lassen.

Wenn ich mir den "Bausatz" von verschiedenen Privatanbietern zusammenkaufe, nichts eintragen lasse und auch anderweitig keine Schriftstücke aufbewahre, kann ich eigentlich nicht beweisen die Waffe nicht komplett erworben zu haben.


<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:


Du hast übrigens nicht die Alternative zwischen eintragen und nicht eintragen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Klar hab ich die. Wenn ich ins Büro marschiere und den SB auffordere die Repetierbüchse Blaser R93 Nr. xyz auf meine WBK einzutragen, wird der das wohl machen. Das ich mir vorerst nur den Lauf gekauft habe, brauche ich dem nicht auf die Nase binden. Erstrecht nicht, da es den Rest der R93 an fast jeder Ecke, und ohne weitere Besuche beim SB gibt.


<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:

Die meisten SB werden Dir das Ding ganz einfach nicht mehr eintragen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Würde ich nicht drauf wetten, wenn ich dem SB zwei komplette R93 auf den Schreibtisch lege, und darauf verweise das nur eine davon in meiner WBK steht.


<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:


Das Posting war schwachsinnig. Von Dir sprach niemand.
<HR></BLOCKQUOTE>

Auf meine Anfrage bei Blaser kam folgende Antwort:

danke für Ihr Schreiben vom 19.07.04.
Wir empfehlen dringend - abweichend von den gesetzlichen Vorschriften - das Anmelden von Wechselläufen als Wechsellauf!
Hat man einen zweiten Schaft mit System, z.B. Offroad Ausführung, wäre die Anmeldung der kompletten Waffe sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Blaser Jagdwaffen GmbH
ppa. Gunther Stoschek

Telefon: 0049 (0) 7562 702 321
Telefax: 0049 (0) 7562 702 343

http:\\www.blaser.de

Nach deiner Auffassung versendet der Hersteller also schwachsinnige Mails.

An deiner Stelle würde ich mal zum Büma gehen und mir eine R93 vorführen lassen, damit du weißt worum es überhaupt geht.
 
Registriert
7 Jul 2004
Beiträge
1.350
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von tom.yerry:


......
<HR></BLOCKQUOTE>

Du irrst beinahe in jedem Punkt. Ist mir jetzt wirklich zu blöde, hier noch was en detail richtig zu stellen. Wenn man wie Du Äpfel mit Birnen verwechselt, empfehle ich den Besuch einer Fachanwaltskanzlei. Da mußt Du wenigstens für Ratschläge zu wesentlichen Waffenteilen bezahlen. Hab für sowas wirklich keine Zeit. Niemand muß Dir etwas eintragen, hast derzeit keinen Rechtsanspruch. Selbstbindung der Verwaltung aufgrund von VwV jibbt et noch nich. Auf eine ehemalige 9mm im jetzigen Kal. 4mm passen natürlich auch wieder "WS" im Kal. 9mm. Klar ist, daß die Plempe in die WBK muß. Na und ? Vollkommen richtig. Ein Verschluß der R 93 als Teil des Systems ist natürlich ein wesentliches Waffenteil, das einer Schußwaffe gleichsteht. Firma Blaser kann empfehlen, soviel sie will. Niemand braucht sich auf den Ämtern danach zu richten. Vorläufige Sicherstellungen der nicht eingetragenen, aber legal erworbenen erlaubnisfreien Austausch-Teile im Rahmen von evtl. Hausdurchsuchungen sind in Kauf zu nehmen. Es leben die Bürgerrechte. Ich wiederhole mich diesbezüglich zum letzten Mal. Gute Nacht und träum weiter.
icon_smile.gif
 
Registriert
20 Apr 2004
Beiträge
86
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:

Ist mir jetzt wirklich zu blöde, hier noch was en detail richtig zu stellen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Versprochen ?


<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:

Wenn man wie Du Äpfel mit Birnen verwechselt, empfehle ich den Besuch einer Fachanwaltskanzlei.
<HR></BLOCKQUOTE>

Scheinst denen anzugehören, und unter Auftragsmangel zu leiden.


<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:

Da mußt Du wenigstens für Ratschläge zu wesentlichen Waffenteilen bezahlen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Auf Ratschläge von Paragraphenreitern, denen jedoch jeglicher gesunder Menschenverstand fehlt, verzichte ich gerne.


<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:

Auf eine ehemalige 9mm im jetzigen Kal. 4mm passen natürlich auch wieder "WS" im Kal. 9mm. Klar ist, daß die Plempe in die WBK muß. Na und ?
<HR></BLOCKQUOTE>

Dann steht die Waffe also samt Griffstück in der WBK, ganz im Gegensatz zum Schaft samt System der R93.


<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:

Vorläufige Sicherstellungen der nicht eingetragenen, aber legal erworbenen erlaubnisfreien Austausch-Teile im Rahmen von evtl. Hausdurchsuchungen sind in Kauf zu nehmen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Klar, wenn man nix besseres zu tun hat als sich mit Behörden und Paragraphenreitern herumzuschlagen, und seinem Eigentum hinterher zu laufen.


<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:

Gute Nacht und träum weiter. (erstellt 21. Juli 2004 14:31 )
<HR></BLOCKQUOTE>

Gute Nacht ? um 14:31 Uhr ! Ich weiß nicht wer hier träumt, aber ich bin es nicht.
icon_biggrin.gif
icon_biggrin.gif
 
Registriert
7 Jul 2004
Beiträge
1.350
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von tom.yerry:
Kann aber nix schaden den R93 Lauf als komplette Waffe eintragen zu lassen, und falls jemand nachfragt, hast du halt den Schaft samt Verschluß verkauft.

......
<HR></BLOCKQUOTE>


An wen "halt verkauft" spielt "auf Nachfrage" eines jemanden einer zuständigen Behörde ja auch keine Rolle.....Verschluß ist ja nur ein wesentliches Waffenteil.
icon_smile.gif

Man "verliert" dann lediglich seine Zuverlässigkeit, macht ja nichts. Und daß BüMas selbstverständlich
icon_biggrin.gif
einen Lauf als ganze Waffe eintragen, scheint ja bei Deinen Betrachtungen an der Tagesordnung zu sein, nicht wahr ? Weil Du es bist. Nein, nein. Wer so blauäugig ist, der braucht schon einen Paragraphenreiter, der ihn wieder auf den Boden zurückholt.
icon_rolleyes.gif

Aber hast schon recht. Was interessieren Dich Paragraphen, wo Du doch so ein helles Köpfchen bist.
icon_biggrin.gif

Weinen tust Du nur dann, wenn das Kind im Brunnen liegt. Wie so viele andere vor Dir, die auch meinten, besonders clever zu sein. Ohne Rechtsvorschriften läuft nun mal nichts auf diesem Gebiet.
icon_rolleyes.gif
Wer darauf nicht "reiten" kann, lacht am Ende oft nicht mehr.
 
Registriert
20 Apr 2004
Beiträge
86
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:



An wen "halt verkauft" spielt "auf Nachfrage" eines jemanden einer zuständigen Behörde ja auch keine Rolle.....Verschluß ist ja nur ein wesentliches Waffenteil.
icon_smile.gif

Man "verliert" dann lediglich seine Zuverlässigkeit, macht ja nichts. Und daß BüMas selbstverständlich
icon_biggrin.gif
einen Lauf als ganze Waffe eintragen, scheint ja bei Deinen Betrachtungen an der Tagesordnung zu sein, nicht wahr ? Weil Du es bist. Nein, nein. Wer so blauäugig ist, der braucht schon einen Paragraphenreiter, der ihn wieder auf den Boden zurückholt.
icon_rolleyes.gif

Aber hast schon recht. Was interessieren Dich Paragraphen, wo Du doch so ein helles Köpfchen bist.
icon_biggrin.gif

Weinen tust Du nur dann, wenn das Kind im Brunnen liegt. Wie so viele andere vor Dir, die auch meinten, besonders clever zu sein. Ohne Rechtsvorschriften läuft nun mal nichts auf diesem Gebiet.
icon_rolleyes.gif
Wer darauf nicht "reiten" kann, lacht am Ende oft nicht mehr.
<HR></BLOCKQUOTE>

Wie kann man nur so einen Schwachsinn posten .....
icon_biggrin.gif
icon_biggrin.gif
 
Registriert
7 Jul 2004
Beiträge
1.350
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von tom.yerry:


Wie kann man nur so einen Schwachsinn posten .....
icon_biggrin.gif
icon_biggrin.gif
<HR></BLOCKQUOTE>

Danke für das Lob. Ich seh schon, Du hast endlich verstanden.
icon_smile.gif
 
Registriert
14 Mrz 2002
Beiträge
408
Mal eine grundsätzliche Frage: Warum ist ein R93-Verschluß erlaubnisfrei zu erwerben und warum trägt er keine Nummer? Verschlüsse sind doch wesentliche Teile ???
 
Registriert
23 Mrz 2004
Beiträge
1.493
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Sauvestre:
Mal eine grundsätzliche Frage: Warum ist ein R93-Verschluß erlaubnisfrei zu erwerben und warum trägt er keine Nummer? Verschlüsse sind doch wesentliche Teile ???<HR></BLOCKQUOTE>

Anscheinend ist der Gesetzgeber nicht der Ansicht, daß es sich da um einen "Verschluß" handelt.
 
Registriert
23 Okt 2002
Beiträge
5.800
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wildschuetz:


Anscheinend ist der Gesetzgeber nicht der Ansicht, daß es sich da um einen "Verschluß" handelt.
<HR></BLOCKQUOTE>

icon_biggrin.gif
icon_biggrin.gif
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
141
Zurzeit aktive Gäste
468
Besucher gesamt
609
Oben