<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:
..... Außer Du kaufst Dir eine 4mm M 20, die ursprünglich als größeres Kaliber existierte. Dann hast Du ein Griffstück. .....<HR></BLOCKQUOTE>
Eine Waffe in 4mm M20 muß auch auf einer WBK eingetragen werden, lediglich ein Bedürfnisnachweis ist nicht erforderlich. Desweiteren gehe ich mal davon aus das Schlitten und / oder Lauf und / oder Magazin in z.B. .45 ACP nicht passen werden.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:
Wechselschäfte sind übrigens keine wesentlichen Waffenteile. <HR></BLOCKQUOTE>
Im Fall R93 auch das System nicht. Mir fällt neben der R93 jedenfalls keine weitere Waffe ein, deren Wechselläufe durch zukauf von frei bzw. nicht Eintragungspflichtigen Teilen zu einer Kompletten Waffe aufgerüstet werden können. Und genau da liegt mein Problem, den WL für die R93 nicht eintragen zu lassen.
Wenn ich mir den "Bausatz" von verschiedenen Privatanbietern zusammenkaufe, nichts eintragen lasse und auch anderweitig keine Schriftstücke aufbewahre, kann ich eigentlich nicht beweisen die Waffe nicht komplett erworben zu haben.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:
Du hast übrigens nicht die Alternative zwischen eintragen und nicht eintragen. <HR></BLOCKQUOTE>
Klar hab ich die. Wenn ich ins Büro marschiere und den SB auffordere die Repetierbüchse Blaser R93 Nr. xyz auf meine WBK einzutragen, wird der das wohl machen. Das ich mir vorerst nur den Lauf gekauft habe, brauche ich dem nicht auf die Nase binden. Erstrecht nicht, da es den Rest der R93 an fast jeder Ecke, und ohne weitere Besuche beim SB gibt.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:
Die meisten SB werden Dir das Ding ganz einfach nicht mehr eintragen. <HR></BLOCKQUOTE>
Würde ich nicht drauf wetten, wenn ich dem SB zwei komplette R93 auf den Schreibtisch lege, und darauf verweise das nur eine davon in meiner WBK steht.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:
Das Posting war schwachsinnig. Von Dir sprach niemand.<HR></BLOCKQUOTE>
Auf meine Anfrage bei Blaser kam folgende Antwort:
danke für Ihr Schreiben vom 19.07.04.
Wir empfehlen dringend - abweichend von den gesetzlichen Vorschriften - das Anmelden von Wechselläufen als Wechsellauf!
Hat man einen zweiten Schaft mit System, z.B. Offroad Ausführung, wäre die Anmeldung der kompletten Waffe sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Blaser Jagdwaffen GmbH
ppa. Gunther Stoschek
Telefon: 0049 (0) 7562 702 321
Telefax: 0049 (0) 7562 702 343
http:\\
www.blaser.de
Nach deiner Auffassung versendet der Hersteller also schwachsinnige Mails.
An deiner Stelle würde ich mal zum Büma gehen und mir eine R93 vorführen lassen, damit du weißt worum es überhaupt geht.