Der Rechtsstaat sei teilweise außer Kraft gesetzt – das konstatiert nicht irgendein verschrobener Provinzrichter, sondern ein deutsches Obergericht, ein Senat, dessen Mitglieder es als besonders befähigte Juristen bis ans OLG brachten? Bald zweieinhalb Jahre ist es inzwischen her, dass deutsches Recht faktisch außer Kraft gesetzt wurde. Wer aus einem sicheren Drittstaat einreist, kann sich nach dem Grundgesetz eigentlich nicht auf das Asylrecht berufen. Da Deutschland von solchen Ländern umgeben ist, käme das eigentlich nur für Flüchtlinge in Betracht, die auf dem See- oder dem Luftweg kommen. Doch seit dem 4. September 2015 durften Zigtausende auf dem Landweg einreisen. Grundlage war eine Absprache zwischen Merkel und Innenminister Thomas de Maizière (CDU), der eine mündliche Anweisung an die für den Grenzschutz zuständige Bundespolizei gab. Die Flüchtlingspolitik ist seither zwar in vielerlei Hinsicht restriktiver geworden, aber die „Grenzöffnung“ beschäftigt Bürger, Politiker und Juristen bis heute. Tenor: Wenn der Staat sich selbst nicht ans Recht hält, wie will er das von seinen Bürgern verlangen?