Laser/Light für Kurzwaffe

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@ M66:

Ich will ja hier nicht vorlaut klingen, aber aber mich würde das mal ehrlich interessieren:

steht nicht auch in der PDV oder sonstwo, das Beamte bei der Kenntnissnahme einer Straftat (nicht OWi), die Ermittlung aufnehmen müssen oder zumindest an die entsprechenden stellen weiterleiten?

nicht dass ich das in diesem falle befürworten würde, aber weils so ein schönes beispiel ist:

ein paar posts weiter oben wird ne anfrage zu nem laserzielgerät gestellt, dann wird sogar noch mitgeteilt gegen welchen paragraphen verstoßen wird, und dass es sich bei dem besitz offensichtlich um eine straftat handelt. man hat die schriftliche aussage eines zeugen, der über den admin ohne probleme ausfindig zu machen waere. wann war der das letzte mal mit wem bei ner nachsuche? ach ne, der hat ja sogar noch das reh besoffen erledigt, ist ja noch leichter...
ist da nicht ein anfangsverdacht gegeben?
du outest dich dann als polizist, deine identität waere also auch feststellbar wenn mans drauf anlegt. würdest du da jetzt probleme bekommen???

also wenn ich das mit dem polizisten gelesen hätte, hätt ich meinen kumpel schon angerufen er soll das ding verschwinden lassen, aber ich hab ja auch mit so zeug nix zu tun...

also M66 sach mal, wie wird denn so zeug gehandhabt, oder ist da die ermittlung einfach zu umständlich?

nix für ungut
saujager
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von saujager1977:
@ M66:

steht nicht auch in der PDV oder sonstwo, das Beamte bei der Kenntnissnahme einer Straftat (nicht OWi), die Ermittlung aufnehmen müssen oder zumindest an die entsprechenden stellen weiterleiten? .... ....ist da nicht ein anfangsverdacht gegeben?
nix für ungut
saujager
<HR></BLOCKQUOTE>

Grundsätzlich ist das richtig!
Ergibt sich aus dem § 163 StPO.
Aber (und nun muß man in die Erläuterungen schauen!)
"Bei außerdienstlich erlangter Kenntnis von Verdachtsgründen gilt für den Polizeibeamten dasselbe wie für den StA (10 zu § 160 StPO).

Und dort - an DIESER Stelle -steht nun sinngemäß drin, dass bei außerdienstlich erlangtem Wissen die Rechtssprechung die Polizei und die StA zur Strafverfolgung verpflichtet, falls es sich um Straftaten handelt, die ....bla, bla, bla....
... also kurzum ! bei Verbrechentatbeständen! (Mord, Totschlag, Raub ..pp....)
Dann hört die "Freizeit" auf!

Ansonsten hätt wohl kaum noch ein Polizsit ein Privatleben, wenn er bei jedem Anfangsverdacht einer Straftat "voll einsteigen" müsste...
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mit außerdienstlichem Gruß!
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hase261
 
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23 Mrz 2004
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
Warum haben die das Stück nicht selbst erlegt?
Das gibt`s doch gar nicht!
<HR></BLOCKQUOTE>

Das gibt es immer wieder. Ein Bekannter von mir kommt kürlich auf dem Heimweg von der Jagd an eine Unfallstelle. Blaulichter blitzen und 2 Beamte stehen vor einer Rehgeiß mit Querschnittslähmung die verzweifelt versucht sich mit den Vorderläufen wegzuziehen. Auf die Frage, warum sie das Stück nicht erschossen hätten bekommt er zur Antwort: "Das Reh bewegt sich ja noch." Er hat dann die Waffe aus dem Auto geholt, die Geiß in den Straßengraben gezogen und ihr den Fangschuß gegeben.
 
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mir ist es vor noch nicht alzu langer zeit pasiert das ich bei einer nächtlichen überlandfart einen wagen mit eingeschalteter warnblickanlage am straßenrand stehen sah und hilsbereit wie ich bin angehalten hab, der fahrer stand mit einem handy in der hand vor einem angefahrenen schmalreh das mit geplazter bauchdecke auf der stzarsse lag aber noch lebte. er erkläret mir das er den jäger vestendigt habe der aber erst in einer dreivirtelstunde am ort des geschehens sein könne. auf dir frage ob ich ihm ein messer borgen solle meinte er nur nein das kann er nicht und er bringt das nicht übers herz. ich habe ihm angeboten das reh zu erlösen was er danken angenommen hat. 3 sec dann war alles vorbei, ich hab dan quasi fahrerflucht begangen da ein bekanter von mir wegen eines ganz ähnlichen falles schon ziemliche schwierikeiten bekommen hat!
der unfallfahrer versicherte mir das er vor ort bliebe bis der jäger eintrifft, würde mich interessieren ob er das dann auch wie versprochen getan hat!
 

M66

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von saujager1977:
@ M66:

Ich will ja hier nicht vorlaut klingen, aber aber mich würde das mal ehrlich interessieren:

steht nicht auch in der PDV oder sonstwo, das Beamte bei der Kenntnissnahme einer Straftat (nicht OWi), die Ermittlung aufnehmen müssen oder zumindest an die entsprechenden stellen weiterleiten?

nicht dass ich das in diesem falle befürworten würde, aber weils so ein schönes beispiel ist:

ein paar posts weiter oben wird ne anfrage zu nem laserzielgerät gestellt, dann wird sogar noch mitgeteilt gegen welchen paragraphen verstoßen wird, und dass es sich bei dem besitz offensichtlich um eine straftat handelt. man hat die schriftliche aussage eines zeugen, der über den admin ohne probleme ausfindig zu machen waere. wann war der das letzte mal mit wem bei ner nachsuche? ach ne, der hat ja sogar noch das reh besoffen erledigt, ist ja noch leichter...
ist da nicht ein anfangsverdacht gegeben?
du outest dich dann als polizist, deine identität waere also auch feststellbar wenn mans drauf anlegt. würdest du da jetzt probleme bekommen???

also wenn ich das mit dem polizisten gelesen hätte, hätt ich meinen kumpel schon angerufen er soll das ding verschwinden lassen, aber ich hab ja auch mit so zeug nix zu tun...

also M66 sach mal, wie wird denn so zeug gehandhabt, oder ist da die ermittlung einfach zu umständlich?

nix für ungut
saujager
<HR></BLOCKQUOTE>

Moin,

sorry das ich erst jetzt antworte. Ich bin erst jetzt über diese Geschichte gestolpert.

Was Hase 261 als Antwort gegeben hat, dem kann ich mich nur anschließen!!!

Was ich hier aber lesen muss.........das glaub ich einfach nicht
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!

Wenn man mir jetzt eine Strafvereitelung unterstellen möchte, Bitte schön! Dann mal ran an den Admin und meine Anschrift rausfinden.

Da stellt einer eine Frage die Ihne brennend interessiert, man antwortet darauf und weist auf die Rechtsfolgen hin und bekommt von einem Unbeteiligten noch so eine Frage. Sorry, da kann ich nicht mehr folgen.

Hase 261 hat es schon angedeutet, wenn man das Legalitätsprinzip (welches übrigens nicht in irgendeiner PDV drinsteht) voll anwenden würde, ist man als Polizeibeamter von der Gesellschaft ausgeschlossen. Mit Recht würdem einem dann Stasimethoden vorgehalten. Schließlich ist man als Polizist keine Maschine sondern Bürger wie jeder andere auch.

Nur hat man gegenüber der Gesellschaft eine besondere Verantwortung!!!!!!

Über den obigen Spruch darf ich wirklich nicht mehr nachdenken.

Tschüß

Michl
 
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@M66: Jetzt hab dich mal nicht so, mich hats wirklich interessiert wie denn da die gesetzeslage ist, ob ein polizist da jetzt einschreiten muss oder nicht. es war halt das schönste beispiel hier im forum und gleich zwei polizeibeamte die antworteten, unterstellen will ich dir damit nichts, auch wenn es eventuell etwas provokativ geschrieben war.

Ansonsten sind ja hase261 und Du vermutlich nicht die einzigen vollzugsbeamten die hier mitlesen, das sollten sich manche vor postings über mal eindeutig illegalen krampf durchaus überlegen ausser sie spekulieren auf freiwerdende Reviere...

Nochmal: Fass es nicht als persönlichen Angriff auf!

Beste Grüsse Saujager

[ 07. M
 

M66

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Na gut,

dann vertragen wir uns wieder
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!

Aber im ernst, es kam wirklich falsch rüber. Mag auch sein das ich etwas stinkig war. Allerdings hört man so etwas öfter mal und kann einem schon mal der .......

Auf weiteres heftiges diskutieren
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Weidmannsheil

Michl
 
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Mal ne Frage: Bei der nicht abgabe eines Fangschusses seitens von Polizeibeamten wird immer auf den anschließenden Schreibkram verwiesen.
Das manche nicht auf Tiere schießen können, kann ich ja noch nachvollziehen, aber den Fangschuß zu unterlassen auf Grund von anschließender Schreibarbeit ist mir nicht verständlich. Wie groß ist denn eigentlich der Schreibaufwand für eine Patrone zu Fangschußzweck verwendet?
Wmh
 

M66

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Grüß Gott,

das kommt auf die Landespolizei an. Das wird in jedem Land und beim Bund anders gehandhabt.

In der Regel dürfte es sich hierbei lediglich um einen Bericht handeln. Danach wird die Patrone abgerechnet und dem Schützen ersetzt.

Allerding vetrete ich bei uns in der Schießfortbildung die Auffassung, das der Polizeibeamte dazu verpflichtet ist, die Leiden des Wildes im Hinblick auf den § 1 Tierschutzgesetz zu beenden, wenn der Jagdausübungsberechtigte länger als 5 Miniuten braucht. Zur Sicherheit kann das ganze schon telefonisch mit diesem, sofern überhaupt erreichbar, abgeklärt werden.

Gruß und Weidmannsheil

Michl
 

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