Langwaffe verkaufen, generelles Vorgehen (Bayern)

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16 Feb 2021
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Hallo zusammen,

sorry für die Frage, ich habe aber noch nie eine Langwaffe verkauft. Kann mir einer kurz die Schritte erläutern was alles zu tun ist? Verkaufen würde ich über eGun das heißt ich müsste die Waffe auch rechts konform verschicken. Kann mich hier jemand unterstützen? Auf was ist außer dem „offiziellen“ Verkaufsweg zum achten damit alles sauber abläuft?
 
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Hei,

Kaufvertrag, bzw Egun Auktion kam zustande.
Erwerbsberechtigung nachweisen lassen.
Waffe versenden/übergeben
Meldefristen beachten
WBK aktualisieren lassen


Hab ich was vergessen?


Grüße

Tom
 
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16 Feb 2021
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Hallo zusammen,

vorab schon mal danke. Dann ist es gar nicht so kompliziert wie ich dachte. Muss ich den Verkauf von einer Waffe vorab bei meiner Jagdbehörde angeben oder erst nach Verkauf melden? Welche Frist gibt es da 14 Tage?

Wie muss den eine Waffe für den Versand verpackt sein? Würde ein normales Futteral ausreichen oder muss das ein Koffer etc. sein? Bleiben wir mal bei OVERNITE…
 
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Ab in einen Karton ausreichen Polstermaterial dazu und gut ist. DHL bietet auch den Versand eigenhändig an. Dann ist auch gewährleistet dass das Packet nur an den Käufer ausgehändigt wird. Und entgegen anderslautender Gerüchte wird der Versand von Waffen nicht in den AGB ausgeschlossen.

Grüsse
 
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Ich meine bei Overnite ist es wie bei Waffenkurier-neu, Versand in einer neutralen Verpackung (z.B. Karton).
Mit Waffenkurier-neu habe ich persönlich schon mehrfach und immer zuverlässig nach EGUN Verkäufen Waffen, sogar 2x innerhalb der EU verschickt.
 
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Ab in einen Karton ausreichen Polstermaterial dazu und gut ist. DHL bietet auch den Versand eigenhändig an. Dann ist auch gewährleistet dass das Packet nur an den Käufer ausgehändigt wird. Und entgegen anderslautender Gerüchte wird der Versand von Waffen nicht in den AGB ausgeschlossen.

Grüsse
Das ist so pauschal erstmal falsch.
In den AGB für internationalem Versand sind Waffen und Munition weiterhin ausgenommen https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-paket-international-agb-022017.pdf

unter 2.2.11
Von der Beförderung ausgeschlossen (Verbotsgüter) sind:
Pakete, die Waffen, insbesondere Schusswaffen, oder Teile davon, Waffenimitate oder Munition enthalten.

beim nationalen Versand habe ich einen ähnlichen passus jedoch nicht gefunden.
 
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Waffenversand bietet dhl nur für Gewerbe an, eine 1911 kam auch mal mit denen. Ansonsten Overnite. Sind auch flexibler finde ich. Die holen auch ab oder lagern ein falls du nicht zu Hause bist
 
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Hallo zusammen,

vorab schon mal danke. Dann ist es gar nicht so kompliziert wie ich dachte. Muss ich den Verkauf von einer Waffe vorab bei meiner Jagdbehörde angeben oder erst nach Verkauf melden? Welche Frist gibt es da 14 Tage?

Wie muss den eine Waffe für den Versand verpackt sein? Würde ein normales Futteral ausreichen oder muss das ein Koffer etc. sein? Bleiben wir mal bei OVERNITE…
1.
Erst nach dem Verkauf. Sprich nach der tatsächlichen Übergabe an den Erwerber / Versender beginnen für dich die 14 Tage Frist, in denen du es der Behörde melden musst.

2.
Die Waffe muss in einem neutralen Behältnis verpackt sein, der keinen Rückschluss auf den Inhalt zu lässt. Außerdem ist man gut beraten wenn es "verkehrssicher" mit Polsterung verpackt ist, damit es auf dem Weg nicht kaputt geht. Die "Overnitler" gehen grds. zwar behutsamer mit der Ware um als eine normale Spedition A la DHL oder Hermes, aber du willst ja trotzdem nicht, dass die Waffe kaputt geht, wenn der Karton mal umfällt.
Ich bekomme die Waffenkartons kostenlos bei Frankonia im Ort, vielleicht mal einen Händler bei dir fragen.

3.
Overnite muss es nicht unbedingt sein, es geht auch schon ab 25€
In der Regel kommt bei mir immer der selbe Dienstleister, der scheinbar regional die Expressaufträge übernimmt

z.B.
Waffenkurier Neu (hab ich auch schon zufrieden genutzt
SSL Waffentaxi
etc.
 
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Guest
Der Anruf bei der UJB ob der Erwerber noch eine gültige EWB hat ist sicherlich ratsam bei Waffenverkauf. Gerade in heutigen Zeiten und wenn man nur ein Bild per E-Mail bekommt.

Wird so auch von der Hamburger UJB empfohlen.

Dauert 2 Minuten und man ist safe.
Vorschrift ist es nicht, erspart aber einen Rattenschwanz blöder Fragen/Folgen ggf.
 
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Der Anruf bei der UJB ob der Erwerber noch eine gültige EWB hat ist sicherlich ratsam bei Waffenverkauf. Gerade in heutigen Zeiten und wenn man nur ein Bild per E-Mail bekommt.

Wird so auch von der Hamburger UJB empfohlen.

Dauert 2 Minuten und man ist safe.
Vorschrift ist es nicht, erspart aber einen Rattenschwanz blöder Fragen/Folgen ggf.
Ich lasse mir grundsätzlich die eMail Adresse des zuständigen Sachbearbeiters von der dortigen UJB geben und frage schriftlich an inkl. der meist per eMail geschickten Unterlagen des Käufers.
Bitte um eine kurze Bestätigung das alles ok ist.

Nur wer schreibt, der bleibt…
 
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bingo.
Telefonisch wird da nix mit der UJB bzw. Waffenbehörde geklärt, sondern nur per eMail.

Funktionierte bis dato immer tadellos und hinterher gibt es kein böses Erwachen…..
 

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