Landklau: Bauern beackern öffentlichen Grund (NDR)

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ich hatte schon mal überlegt die Gemeindeverwaltung aufzuforden ihrer Verpflichtung zur Verwaltung und Erhaltung von öffentlichem Eigentum nachzukommen. Hätte m.E. den Vorteil dass man nicht direkt einen Lw angehen müsste.
Desweiteren könnte man vorher noch vorher Mitglied beim örtlichen Nanu Verein werden und natürlich nur der Natur wegen den Verwaltungen auf die Nerven gehn:mrgreen:

Gruß Schnuffel
 
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Gibt es bei den Subventionskönigen vom Lande eigentlich einen Leitfaden zur unrechtmässigen Aneignung fremden Eigentums incl. Argumentations"-Hilfe ?
Nein.

Gibt es für Forumsnutzer einen Leitfaden für Dummes gewäsch ?

Das Geschwätz hört sich immer so gleich an ?

Gilt das mit der Duldung auch für die Jagd ? Dann könnte man ja praktisch einfach im Nachbarrevier jagen und bis auf weiteres von einer "Duldung" ausgehen ? :-D
Und im Fall der Fälle fragt man dann halt einfach nach einer "Bestätigung". :lol:
"Schaden" entsteht wohl auch keiner, Wild ist ja schliesslich herrenlos ...


Versuch es.

Ich bitte drum.

Allerdings sei darauf hingewisen das es bei der Jagd auf Fremden Grund und Boden es sich um eine Stratat nach § 291.1 STGB handelt.
( Entgegen deiner Sinnlosen Bekundungen ist der Fall bei der Unrechtmäsigen Bejagung des Nachbarrevieres eine andere : den dort hat der Nachbarpächter für die Bejagunbg der Fläche einen Besitzanspruch)

Ansonsten darfst du gerne dich selber Informieren über stillschweigendes Duldungsrecht ( gibt genügend Literatur dadrüber) im Wege- und Nutzungsrecht.

( Tenor : sind diese Umstände länger bekannt; kann höchsten due Zukünftige Nutzung eingeschrängt; nicht aber die Vergangene noch geandet werden)

Die Unkentnis darfst du gerne versuchen mal zu erläutern ( und dich noch weiter Lächerlich machen)

Ich sehe nicht ein das ich für dich die Versäumisse in deiner Kinderstube durch eigenen Aufwandt kompensieren soll.

Bei den heutigen hoch subventionierten Monster-Schleppern kippt vor der Überackerung des Rhein-Main-Donau-Kanals gar nix mehr ... :-D


Wen es für " *********sein" Subventionen geben würde; kennen wir beide ( und der andere der beiden sogar vom sehen) einen Subventionskaiser.


Nee Frage zum Abschluß :

Woher nimmst du eigentlich die Aroganz über Flächenangelegenmheit der Gemeinde zu befinden ?

Es sei den; du bist selber " Gemeinde"... dann allerdings ( und nur dann) hättest du natrürlich einen Anspruch dadrüber zu befinden.

Ansonten ist es genauso wie du es tollerierst das andere über deine Zuständigkeit verfügen...


TM


P.S.

Ich bin genauso wenig damit Einverstanden das Fremdes Eigentum widerrechtlich mit Besitz beaufschlagt wird;
nur habe ich auch eine Meinung dazu wen jemand versuchen wollte über meinen Besitz zu befinden.

Diese Meinung habe ich über Personenkreis die über Fremdes Eigentum besitz- und Besitzansprüche erheben wollen;
und das begrenzt sich nicht nur auf den NABU wen die mir Vorschreiben wollen wie ich wann was auf meinen Besitz tun soll...


oder sich 2 " spezialesierter Sozialneid" breit macht.
 
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ich hatte schon mal überlegt die Gemeindeverwaltung aufzuforden ihrer Verpflichtung zur Verwaltung und Erhaltung von öffentlichem Eigentum nachzukommen. Hätte m.E. den Vorteil dass man nicht direkt einen Lw angehen müsste.
Desweiteren könnte man vorher noch vorher Mitglied beim örtlichen Nanu Verein werden und natürlich nur der Natur wegen den Verwaltungen auf die Nerven gehn:mrgreen:

Gruß Schnuffel

Mach es.

Den nur das ist der Korrekte Weg.

Die Gemeinde ist auch Jagdgenosse; stell den Antrag das die Flächen der Gemeinde im Jagdwert der Jagdpacht Veringert wird da der tatsächlich Nutzungszweck
ein anderer ist.

Die wen die Gemeinde bei der nächsten Steuererhöhung die Debatte zu leeren Kassen anführt; dann weise darauf hin das die Gemeinde ihre jetziugen Resorcen nicht ausgeschöpft hat: auf Erträge aus der nicht Rechtskonformen Nutzung ihrerer Liegenschaften wird verzichtet. Also soll sie die Flächen ermitteln; und einen Pachtzins für das letzte Jahr nach Ortsüblicher Höhe einfordern.
Eine Durchschrift an die Komunals Aufsichtsbehörde des Landkreises dürfte genügen um der Gemindeverwaltung zu helfen.

Hat die Gemeinde Grenzmakierungen gesetzt; und sind diese mit den Anliegern ( Eigentümern ) zusammen bestätigt worden (!) ; dann kann bei bei Verletzung dieser Makierungen immer noch auf §§ 274.3 STGB hingewisen werden.

NUR : Bei Grundstücksgrenzen sind immer; und das NUR; die EIGENTÜMER die Ansprechpartner; nicht die Besitzer ( Nutzer).
Einzig der §§ 274.3 geht gegen den Verursacher und ist damit unabhängig vom Eigentümer.

Dafür bauchst dann aber " Eier in der Hose" und nicht wie hier Stammtischparollen über Subventionen; ....

TM
 
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Das Thema ist nicht neu - stand bereits 2013 in der TOPAGRAR und 2014 im landwirtschaftlichen Wochenblatt. Wurde aktuell vor einem halben Jahr durch die Grünen bei uns im Kreistag aufgegriffen.

Tenor ist eigentlich, dass es überall ein paar schwarze Schafe gibt, das Problem wird auch von der Seite der Landwirtschaft nicht negiert. Abhilfe ist wie immer schwierig. Die genaue Einmessung durch das Katasteramt ist extrem aufwändig - wer schon mal eine Ackergrenze hat einmessen lassen, weiss wovon ich rede.
Im Nachbarkreis gibt es ein Pilotprojekt mit Landschaftsbehörde und den Landwirten, das hat schon einige Früchte in Bezug auf Rückführung der Nutzung von Feldrainen getragen.

Das ist ein Projekt, bei denen man die Ökopartei auch mal für eigene Zwecke einspannen kann.
 
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Erschwert wird die Sache oftmals dadurch das es in Deutschland abertausende Hektar gibt deren Grenzverläufe völlig Unklar sind.
 
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Erschwert wird die Sache oftmals dadurch das es in Deutschland abertausende Hektar gibt deren Grenzverläufe völlig Unklar sind.


In vielen Gemeinden sind die Verantwortlichen eher froh das der Bewuchs der Wegseitenränder niedrig gehalten wird : kein Straßenunterhaltungspflichtgier will Büsche und Bäume neben der Fahrbahn; egal ob befestigt oder nicht; weil der Wurzelwuchs den Fahrbahnen zusetzt; ebenso Wuchernde Gräser die ein Abtrocknen der Banktestreifen verhindern und somit die Seitenstreifen aufweichen,,, was dann sehr teure und Aufwendige Unterhaltungsmaßnahmen zur Folge hat. Dafür sind dann die Gelder oft nicht verfügbar.

Umlagefinanzierung auf die Nutzer ist auch schwierig : wer ist Nutzer ? Sind dann die Wege für Nichtanlieger gesperrt ? Und damit dann evt auch für Jagd ?

Unsere Heimatgemeinde unterhält ca 120 km Wirtschaftswegnetz... und für eines werde ich mich als Jagdpächter zukünftig stark machen : Keine Blühst-reifen und Wildäsungsflächen an Wegränder !

DAS ist mit Verlaub der größte Humbug... Wildäsungsflächen wo im Stundentakt Lieschen Müller ihre Pekinesen und die zugezogenen Desorientierten Hausfrauen ( Abgeleitetet von einer erfolgreichen US-Fernsehserie..) mit Hang nach Nordic-Walking und Monutenbike das nun mit dem 3-4. Hund in Schäferhundgröße zu allen Tageszeiten zu zelebrieren... zusätzlich zum Vermehrten Unfallwild welches dann an diesen Gemeinde- und Gemeindeverbindungswesen auch dank der durch Bewuchs eingeschränkten Lichtraumprofile meisten zur Zeit wo Elterntiere zur Aufzucht benötigt werden das Reifenprofil von PKW's Füllen und Karosserien Verbeulen... und man noch dankbar sein muss das den Rennfahrerkinder des Nachbarn nichts Passiert wen der 2-jähriege Bock das Auto als Gulasch durch die Heckscheibe im Freiflug verlässt.

Dem Wild und der Natur tun wir mit solchen wunderbar erschlossenen langestreckten Hundekloo's keinen gefallen !

Womit ich der widerrechtlichen Nutzung in keiner weise das Wort reden will.


TM
 
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(...)

Unsere Heimatgemeinde unterhält ca 120 km Wirtschaftswegnetz... und für eines werde ich mich als Jagdpächter zukünftig stark machen : Keine Blühst-reifen und Wildäsungsflächen an Wegränder !

DAS ist mit Verlaub der größte Humbug... Wildäsungsflächen wo im Stundentakt Lieschen Müller ihre Pekinesen und die zugezogenen Desorientierten Hausfrauen ( Abgeleitetet von einer erfolgreichen US-Fernsehserie..) mit Hang nach Nordic-Walking und Monutenbike das nun mit dem 3-4. Hund in Schäferhundgröße zu allen Tageszeiten zu zelebrieren... zusätzlich zum Vermehrten Unfallwild welches dann an diesen Gemeinde- und Gemeindeverbindungswesen auch dank der durch Bewuchs eingeschränkten Lichtraumprofile meisten zur Zeit wo Elterntiere zur Aufzucht benötigt werden das Reifenprofil von PKW's Füllen und Karosserien Verbeulen... und man noch dankbar sein muss das den Rennfahrerkinder des Nachbarn nichts Passiert wen der 2-jähriege Bock das Auto als Gulasch durch die Heckscheibe im Freiflug verlässt.

Dem Wild und der Natur tun wir mit solchen wunderbar erschlossenen langestreckten Hundekloo's keinen gefallen !

Womit ich der widerrechtlichen Nutzung in keiner weise das Wort reden will.


TM

Es gibt in den meisten Revieren genügend Wege, die keine KFZ-Rennstrecken sind und die sich durch die Anlage von Blühstreifen (oder auch nur die extensive Bewirtschaftung vorhandener Ränder) deutlich aufwerten lassen. Wenn ich von aufwerten rede, dann meine ich das Aufkommen von Pflanzengesellschaften, die bei uns selten geworden sind und ihrerseits Säugern, Insekten und damit auch Vögeln, Reptilien, Amphibien etc. als Nahrungsgrundlage dienen. Auch dann, wenn regelmäßig Fußvolk mit Hunden dort unterwegs ist. Auch stark belaufene Wege werden von vielen Tierarten genutzt.
 
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Oldenbart schrieb:
Es gibt in den meisten Revieren genügend Wege, die keine KFZ-Rennstrecken sind und die sich durch die Anlage von Blühstreifen (oder auch nur die extensive Bewirtschaftung vorhandener Ränder) deutlich aufwerten lassen. Wenn ich von aufwerten rede, dann meine ich das Aufkommen von Pflanzengesellschaften, die bei uns selten geworden sind und ihrerseits Säugern, Insekten und damit auch Vögeln, Reptilien, Amphibien etc. als Nahrungsgrundlage dienen. Auch dann, wenn regelmäßig Fußvolk mit Hunden dort unterwegs ist. Auch stark belaufene Wege werden von vielen Tierarten genutzt.

Das ist allerdings nicht ganz zu Ende gedacht. Zunächst muss ich TM zustimmen: Es besteht eine erhöhte Unfallgefährdung. Darum werden die Banketten ja auch von Kreis- und Kommunalseite gemulcht. Daneben spielt die sog. Feldrandhygiene eine Rolle - damit ist gemeint, dass man den Rändern besonderes Augenmerk widmet, da sich sonst von dort div. Problemungräser und -Kräuter (meist Lichtkeimer wie Trespen und Ackerfuchsschwanz) verstärkt ausbreiten. Daher wird dort bspw. abgepflügt, ein zusätzlicher Grubberstrich durchgeführt oder eine Randspritzung appliziert. Sollte dort der Ungrasdruck zu groß werden, dann wird entspr. der Pflanzenschutzdruck auf der Fläche höher - das will auch niemand. Zuguterletzt macht es viel mehr Sinn, extensive Streifen (etwa im Rahmen des Greenings) an Waldkanten oder schwer/schlecht zu beackernden/lehmigen/feuchten Stellen zu errichten. Denn: Die gewünschten Pflanzengesellschaften stellen sich auf von Verkehr und Landwirtschaft eutrophierten Wegesrändern ohnehin eher nicht ein - dort gedeiht eine verholzte Grasmischung, wenig wertvolle Kräuter. Diese wären aber insbes. für das Reh- und Niederwild von Belang (Damwild kommt mit Gras wiederum sehr gut klar). Also: Versuchen, partnerschaftlich mit dem Landwirt solche Stellen hier aufzwerten:


Anhang anzeigen 35288

Grundsätzlich: Natürlich ist es nicht korrekt, einfach mehr "Feldrand" zu bewirtschaften, als man besitzt oder gepachtet hat. Manchmal ist das aber sogar offiziell genehmigt, ich beackere z.B. zwei Gemeindewege mit (dadurch muss die Gemeinde sie nicht pflegen). Manchmal passieren aber auch unbeabsichtigt Fehler. Hier in Schleswig-Holstein haben wir ja grundsätzlich einen halben Meter neben dem Knickfuß aus der Bearbeitung herauszunehmen, da ärgere ich mich dann auch auch ein wenig, wenn das jemand nicht macht. Aber nicht immer ist alles böse Absicht. Daher bin ich ein großer Freund von offenen Gesprächen - Eskalieren kann man immer noch... Leider dann oft zum Schaden letztendlich aller...
 
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Das gibt es überall. Wege sind die Adern eines Biotops. Wir haben gerade eine Hecke von 500x6m ersatzlos verloren. Die kompakte Ersatzmaßnahme findet irgendwo anders statt.


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Das gibt es überall. Wege sind die Adern eines Biotops. Wir haben gerade eine Hecke von 500x6m ersatzlos verloren. Die kompakte Ersatzmaßnahme findet irgendwo anders statt.

Das ist natürlich wirklich sehr schade. Auch hier zeigt sich wieder: Man muss einfach mehr miteinander reden, als immer nur übereinander... Bei uns sind es übr. nicht die Wege, sondern die Knicks, die für Vernetzung sorgen. Aber andererseits machen die das etwa dem Fuchs wiederum auch sehr leicht. Zudem haben wir einige Feldholzinseln etc. die keinerlei Vernetzung haben und dennoch von Reh und Sau stark frequentiert werden.
 
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Das gibt es überall. Wege sind die Adern eines Biotops. Wir haben gerade eine Hecke von 500x6m ersatzlos verloren. Die kompakte Ersatzmaßnahme findet irgendwo anders statt.
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... und wenn nicht jemand ganz genau hinschaut, wird die "Ersatzmassnahme" sang-, klang- und wirkungslos verpuffen.
"Ersatzmassnahme" bedeutet ja auch schon, dass es keine Hecke mehr werden muss bzw. wird, sondern irgend was anderes "kreatives".
Vielleicht ein "Naturlehrpfad" mit ein paar Bilderchen oder "Info"täfelchen, etc., die nach wenigen Jahren hinüber sind.

Bei uns wurde kürzlich ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt, und ein gemeindliches Grundstück mit einer grossen Hecke ging an einen "hauptberuflichen Landschaftspfleger".
Dieser Landwirt wollte die Hecke auf seinem neuen Grundstück aber nicht, also musste die Gemeinde als Ausgleichsmassnahme eine entsprechende Hecke auf einem ihrer neuen Grundstücke wieder neu anlegen und sogar noch die Kosten für die Rodung und Entfernung der bisherigen Hecke übernehmen.
"Zufällig" war in der Flurbeinigungsklasse dann kein Geld mehr übrig, also blieb die Gemeinde auf den Kosten von an die 10.000 Euro sitzen.

Man könnte solche illegal mitgenutzen öffentlichen Grundstücke z.B. auch sehr gut gegen Pufferstreifen an Gewässern tauschen, um Biberschäden zu vermeiden und so Biotope zu vernetzen.
Aber die Bereitschaft, etwas wieder herauszurücken bzw. zu tauschen, was man sich zuvor schon illegal unter den Nagel gerissen hat, ist erfahrungsgemäß eher gering ...
 
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Diese Knicks und Feldholzinseln sind bedeutend mehr wert als ein Wegrand, am Besten noch Premiumwanderweg oder Fernradweg. Ja schön geteert das Luftschnapper sich die Schuhe nicht schmutzig macht und das Hundilein rechts und links schön was zu stöbern hat in den schönen Blümchen. Denn Leinenpflicht gibt es ja nicht.

2/3 der Wege gehören weg, sowohl im Wald wie im Feld. Der Rest gehört radikal zurückgebaut incl. der vielen Einbuchtungen in denen zugezogener Oberstudienrat aus der Nachbarschaft so schön parken kann.

Rund um den Ort 3 mal mit dem 5 Scharr Volldreh und regelmäßig Schweinegülle drauf wäre wünschenswert.
 
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kirri:

damit ist gemeint, dass man den Rändern besonderes Augenmerk widmet, da sich sonst von dort div. Problemungräser und -Kräuter (meist Lichtkeimer wie Trespen und Ackerfuchsschwanz) verstärkt ausbreiten. Daher wird dort bspw. abgepflügt, ein zusätzlicher Grubberstrich durchgeführt oder eine Randspritzung appliziert. Sollte dort der Ungrasdruck zu groß werden, dann wird entspr. der Pflanzenschutzdruck auf der Fläche höher - das will auch niemand. Zuguterletzt macht es viel mehr Sinn, extensive Streifen (etwa im Rahmen des Greenings) an Waldkanten oder schwer/schlecht zu beackernden/lehmigen/feuchten Stellen zu errichten. Denn: Die gewünschten Pflanzengesellschaften stellen sich auf von Verkehr und Landwirtschaft eutrophierten Wegesrändern ohnehin eher nicht ein - dort gedeiht eine verholzte Grasmischung, wenig wertvolle Kräuter. Diese wären aber insbes. für das Reh- und Niederwild von Belang

1. Das Märchen von den eingeschleppten Problemunkräutern muss in Zukunft auch endlich mal aufhören. Das geistert noch aus den Spritzmittelhochzeiten durch die Landwirtschaftsschulen.
Auch wenn jetzt wieder einige laut aufschreien. Es gibt genug Intensivackerbauern, die neben nicht gemulchten, gut bewachsenen Feldwegen Spitzenerträge erwirtschaften. In Frankreich, wo man das Niederwild noch sehr schätzt, gelten Grasstreifen sogar als Barrieren für Pflanzenkrankheiten zwischen zwei Feldkulturen. Wer Niederwild fördern möchte, mulcht halt nicht zur Brutzeit die Wegränder. Lässt bestenfalls auch noch etwas verholztes Altgras über den Winter stehen. Wer es nicht möchte, mulcht drauf los. Was im Übrigen zur Brutzeit verboten ist.

2. Was ist Ungras ?

3. Gegen eutrophierte Wegränder kann man etwas machen. Man entfernt im Spätsommer Schnittgut von der Fläche, und magert sie aus. Mit den neuen strengen Düngeausbringungsvorschriften wird der Dünger auch gezielter apliziert , und nicht mehr so oft aus Versehen über den Feldweg gekippt.

4. Waldkanten sind meist auch beste Greifvogeljagdplätze im Niederwildrevier.

5. Feuchte Löcher, in schattiger Nordseitenlage sind auch nicht immer optimal fürs Niederwild.
 
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Die Idee vom Landkreis Emsland ist egtl. eine Milchmädchenrechnung. Überackertes Land wird zurückgeholt, und für Ausgleichsflächen genommen. Die man so nicht mehr mühselig suchen muss.
Jedoch muss man so rechnen, als ob die überackerten Bereiche noch vorhanden wären. Dann müsste der Landkreis zusätzlich Ausgleichsflächen heranholen. Dann hätte man die überackerten Bereiche + die Ausgleichsflächen für die andernorts verbauten Flächen.
Nach der Rechnung des Landkreises verliert man einerseits Flächen durch Baumaßnahmen und holt lediglich die überackerten Flächen zurück, die ohnehin vorhanden sein müssten; Auf lange Sicht eine Minusbilanz.
 
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