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Rothaus schrieb:Hat mit der Lagerung nicht Zutun. Aber mal ne wirklich Sau blöde frage. Brauch ich als Jäger den kleinen Waffenschein wenn ich eine Schreckschuss führen will? :what:
Waidmannsheil Rothaus
Ich meine im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Waffengesetz in 2012 irgendwo gelesen zu haben, dass ein Jäger KEINEN "kleinen Waffenschein" zum führen einer Schreckschußwaffe benötigt. Die Begründung war dahingehend, dass der Jäger eine Schreckschußwaffe für gewisse Tätigkeiten benötigt, zB Vergrämung, Hundeausbildung etc. und er mit dem JS bereits eine höhere Anforderung an Zuverlässigkeit und Sachkunde erfüllt, wie beim kWS eingefordert.
Im Zweifelsfall aber bei der Behörde nachfragen.