Lagerung Schreckschussrevolver

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Rothaus schrieb:
Hat mit der Lagerung nicht Zutun. Aber mal ne wirklich Sau blöde frage. Brauch ich als Jäger den kleinen Waffenschein wenn ich eine Schreckschuss führen will? :what:

Waidmannsheil Rothaus

Ich meine im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Waffengesetz in 2012 irgendwo gelesen zu haben, dass ein Jäger KEINEN "kleinen Waffenschein" zum führen einer Schreckschußwaffe benötigt. Die Begründung war dahingehend, dass der Jäger eine Schreckschußwaffe für gewisse Tätigkeiten benötigt, zB Vergrämung, Hundeausbildung etc. und er mit dem JS bereits eine höhere Anforderung an Zuverlässigkeit und Sachkunde erfüllt, wie beim kWS eingefordert.
Im Zweifelsfall aber bei der Behörde nachfragen.
 
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Wurde da nicht mal ein Jäger verknackt, weil er in seinem Revier einen Schreckschußrevolver zur Hundeausbildung benutzt hatte? Ich hab da dunkel in Erinnerung, daß wenn er seine "richtige" Waffe genutzt hätte alles OK gewesen wäre, nur für den SSR fehlte ihm eben der Kleine Waffenschein.
Eigentlich unlogisch aber gerade daher plausibel...
 
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Doch schon. Ich hatte den entsprechenden Post nur nicht direkt gefunden. Das hier meinte ich:
http://www.wildundhund.de/forum/vie...p=1520220&hilit=kleiner+waffenschein#p1520220

Entgegen der in der Beschwerdebegründung geäußerten Ansicht ist der Antragsteller als Waffen- und Jagdscheininhaber nicht von der Erteilung einer Erlaubnis für Schreckschusswaffen (Kleiner Waffenschein) befreit. Das Verwaltungsgericht hat bereits richtig ausgeführt, dass sich den gesetzlichen Bestimmungen eine Ausnahme vom Erfordernis des Kleinen Waffenscheins für Jagdscheininhaber nicht entnehmen lässt. Die erlaubnisfreien Arten des Umgangs mit Waffen sind in der Anlage 2 zum WaffG, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 und 2 abschließend aufgeführt. Waffen- und Jagdscheininhaber sind danach hinsichtlich des Führens einer Schreckschusswaffe nicht privilegiert.
 
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Das Urteil stammt aus 2007. (War aber auch damals schon rechtsfehlerhaft)
Das Gesetz wurde 2009 novelliert, die VwV dazu ist von 2012.
 
H

Hirschin

Guest
Rebhenne2 schrieb:
Rothaus schrieb:
Hat mit der Lagerung nicht Zutun. Aber mal ne wirklich Sau blöde frage. Brauch ich als Jäger den kleinen Waffenschein wenn ich eine Schreckschuss führen will? :what:

Waidmannsheil Rothaus

Ich meine im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Waffengesetz in 2012 irgendwo gelesen zu haben, dass ein Jäger KEINEN "kleinen Waffenschein" zum führen einer Schreckschußwaffe benötigt. Die Begründung war dahingehend, dass der Jäger eine Schreckschußwaffe für gewisse Tätigkeiten benötigt, zB Vergrämung, Hundeausbildung etc. und er mit dem JS bereits eine höhere Anforderung an Zuverlässigkeit und Sachkunde erfüllt, wie beim kWS eingefordert.
Im Zweifelsfall aber bei der Behörde nachfragen.

Da irrst du dich. Ich hab folgendes zum Thema "kleiner Waffenschein" gefunden:
[..]Diese Form des Waffenscheins wurde mit der Novellierung des deutschen Waffengesetzes am 11. Oktober 2002 eingeführt. Dieses ist seit dem 1. April 2003 in Kraft getreten. Es ermächtigt den Inhaber dieses Waffenscheines zum Führen von
Ein kleiner Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschußwaffen
Ein kleiner Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschußwaffen
Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen außerhalb des eigenen Grundstücks oder der eigenen Wohnung. Ohne diese Genehmigung dürfen diese Waffen nur innerhalb dieses begrenzten Raumes geführt werden, gekauft werden dürfen sie allerdings von jedem Erwachsenen, gegen Vorlage seines Altersnachweises.[..]

-> http://kleinerwaffenschein.com/

Beste Grüße,
Hirschin
 
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Hirschin schrieb:
[...

Da irrst du dich....

Beste Grüße,
Hirschin

Wurde mit der VwV von 2012 geklärt: Jäger brauchen keinen Kleinen W. im Zusammenhag mit der Jagd, also Hundesausbilung etc. Bitte bei VwV nachlesen, steht dort explizit.
 
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Es nervt mich, wenn mit veralteten Gesetzestexten "Wahrheiten" verbreitet werden.
 
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AW: Re: Lagerung Schreckschussrevolver

Ich meine im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Waffengesetz in 2012 irgendwo gelesen zu haben, dass ein Jäger KEINEN "kleinen Waffenschein" zum führen einer Schreckschußwaffe benötigt. Die Begründung war dahingehend, dass der Jäger eine Schreckschußwaffe für gewisse Tätigkeiten benötigt, zB Vergrämung, Hundeausbildung etc. und er mit dem JS bereits eine höhere Anforderung an Zuverlässigkeit und Sachkunde erfüllt, wie beim kWS eingefordert.
Im Zweifelsfall aber bei der Behörde nachfragen.

So. Durch die in einem anderen Faden veröffentlichten "Hinweise des Innenministeriums [hier wohl BW] zum Vollzug des Waffenrechts":
http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/W...inweise_IM_Vollzug_Waffenrecht-Endfassung.pdf

Habe ich hier jetzt gefunden, was ich seinerzeit gemeint habe:

Zu 13.6 Kleiner Waffenschein für Jagdscheininhaber
Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen zum Führen von Schreckschuss-,
Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) innerhalb des Jagdreviers keinen Kleinen
Waffenschein. Soll eine SRS-Waffe auch außerhalb des Jagdreviers geführt werden,
ist ein Kleiner Waffenschein erforderlich.
 
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Da ich die Nr. gerade hinter mir habe!

Erwerb einer Ssw mit PTB Zulassungszeichen!
Im Antrag für den kl. Waffenschein wird schon gefragt wo die Waffe aufbewahrt wird!
Bekommt man den kl. Waffenschein ist man berechtigt , Schreckschuss, Reizstoff und Signalwaffen mit PTB Zulassungszeichen zu führen!
Nicht! berechtigt er dazu Waffen bei öffentlichen Versammlungen ,Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen zu führen!
Der Schein würde von meinem Kreis ausgestellt NRW Kreis Kle, Kosten 55.-€ :25:

Könnte natürlich evtl. von BL zu BL unterschiede geben?
 
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Ich habe den kl. Waffenschein seit 2005, hat damals 25,-€ gekostet,
und berechtigt zum Führen der Waffe unabhängig von der Jagd,
ausgenommen bei Veranstaltungen etc.

Leider war ich kürzlich im osteuropäischen Ausland gezwungen
die Waffe auch einzusetzten (ohne Schussabgabe)

Die örtliche Polizei war nach Vorlage des deutschen Dokumentes
einverstanden und hat mir die PTB-9mm wieder ausgehändigt.

War aber vieleicht auch den Umständen geschuldet.
3 "Rotationseuropäer" gegen einen "Touristen" sind
in manchen Gegenden leider keine Seltenheit.
 
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Da ich die Nr. gerade hinter mir habe!

Erwerb einer Ssw mit PTB Zulassungszeichen!
Im Antrag für den kl. Waffenschein wird schon gefragt wo die Waffe aufbewahrt wird! Und was hast Du angegeben? Oder wurde etwas vorgeschrieben?
Bekommt man den kl. Waffenschein ist man berechtigt , Schreckschuss, Reizstoff und Signalwaffen mit PTB Zulassungszeichen zu führen!
Nicht! berechtigt er dazu Waffen bei öffentlichen Versammlungen ,Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen zu führen!
Der Schein würde von meinem Kreis ausgestellt NRW Kreis Kle, Kosten 55.-€ :25:

Könnte natürlich evtl. von BL zu BL unterschiede geben?

.........
 
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Mir wurde auf dem Amt gesagt, dass eine die SSW vor unbefugtem Zugriff aufbewahrt werden soll.
Das heißt, eine Aufbewahrung im Tresor wäre nicht vonnöten und vorgeschrieben.
Ich hatte auf den Antrag bez. der Aufbewahrung vermerkt, dass ich die Waffe in meinem Kleiderschrank in einem abschliessbaren Fach verwahre.

Für den kleinen Waffenschein habe ich 55€ bezahlt.

Führen darf ich die Waffe überall, außer auf öffentlichen Veranstaltungen.
Wenn ich sie, außerhalb des Revier's benutze, bspw. Hundeplatz etc. benötige ich die Erlaubnis des Vereins/Grundstückseigentümers.
 

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