KW-Munition aus Langwaffe - 19 I Nr. 2 d BJagdG

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Ich hatte noch nie Probleme beim Kauf von Munition in .357 oder 45ACP auf Jagdschein. Obwohl ich eine MEB für diese Kaliber habe, hat noch kein Verkäufer je diese sehen wollen, solange ich den Jagdschein vorgelegt habe. Insofern deckt sich diese Erfahrung mit den Aussagen von Amadeus

Sorry, aber nur weil der Verkäufer bis jetzt Mist gebaut hat, heißt das noch lange nicht, daß es rechtens ist.
Bei Fr... Darmstadt war WBK mit Eintrag immer Pflicht, wenn es um KW Mun ging. Bei K.. Frankfurt ebenso.
Es wurden sogar jeweils Name und Adresse vermerkt.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von frogger:
...Aber wenn der Gesetzgeber im Zusammenhang mit dem Erwerb über den Jagdschein auf die Tabellen hätte abstellen wollen, hätte er es wie beim Verbot der Kleinschrotmunition auch tun können.

Hat er aber nicht.

<HR></BLOCKQUOTE>

So ist es.

WH
Amadeus
 
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Hallo,

dank an alle. Genauso liefs bei uns am Kneipentisch auch ab - viele Argument pro und contra. Der Hinweis auf die Anlage zur 3. WaffV ist gut, spricht für mich daher also eher für einen Erwerb nur nach Eintrag der Berechtigung in die WBK. Ich glaube, ich werds beim nächsten Besuch bei F... spaßenshalber mal testen - was natürlich nicht heißt, dass die dann ordnungsgemäß handeln. Eine Nachfrage beim Ordnungsamt habe ich auch schon erwogen, aber solange ich es nicht wirklich brauche (war ja bloß Theorie), wollte ich keine schlafenden Hunde wecken.

evil
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von evil:
... Ich glaube, ich werds beim nächsten Besuch bei F... spaßenshalber mal testen - was natürlich nicht heißt, dass die dann ordnungsgemäß handeln. ....
evil
<HR></BLOCKQUOTE>

Spar Dir das Benzin. Ruf einfach mal bei Frankonia in München oder Nürnberg an. Frag ob Du dort 9mm Para auch auf Jagdschein bekommst.

Die Münchner fragen übrigens jährlich ihr OA, welche KW-Patronen sie auf Jagdschein verkaufen dürfen. Die Liste basiert dann auf den Langwaffen mit KW-Kaliber aus dem Frankonia-Katalog.

Wer eine Langwaffe mit KW-Kaliber in der WBK hat, kann sich den Mun-Erwerbseintrag sparen. Der Anscheinsbeweis, daß er dieses Kaliber für LW erwerben will ist geführt. Bei allen anderen Jägern geht man halt davon aus, sie wollen die Munition für Langwaffen erwerben. Wenn ein Händler aber nicht auf Jagdschein verkaufen will, kann man ihn auch nicht dazu zwingen.

WH
Amadeus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
aber nur weil der Verkäufer bis jetzt Mist gebaut hat

Also ich finde nicht dass er Mist gebaut hat. Ich finde das hoch anständig von ihm!
Gott sei Dank, wollen nicht alle das Waffengesetz noch schärfer auslegen, als es ohnehin schon ist.

---
Tom
 
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Ich hatte noch nie Probleme beim Kauf von Munition in .357 oder 45ACP auf Jagdschein. Obwohl ich eine MEB für diese Kaliber habe, hat noch kein Verkäufer je diese sehen wollen, solange ich den Jagdschein vorgelegt habe. Insofern deckt sich diese Erfahrung mit den Aussagen von Amadeus.

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Tom
 

M66

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Moin, moin!

Ich denke nicht dass wir hier zu einer eindeutigen Lösung kommen.

Das WaffG ist dermaßen verworren aufgebaut und geschrieben das man beinahe graue Haare bekommen kann
icon_wink.gif
!

Von der Argumentation kann man beide Meinungen gelten lassen. Klarheit würde es allerdings nur dann geben wenn ein solcher Fall (Verweigereung des erwerbs auf JS) mal bis zu den Verwaltungsgerichtshöfen durchgeklagt wird.

Steht m.M. nach aber außer Verhältnis.

Wie bereits schon angesprochen würde ich, um jeglichen Ärger aus dem Weg zu gehen, beim Erwerb einer solchen Büchse den Munitionserwerb mit eintragen lassen.

Dies wird eh von dem Entwurf der WaffVwV für den Fall eines ungültigen Jagdscheines empfohlen.

Gruß und Weidmannsheil

Michl
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von M66:
(...)Wie bereits schon angesprochen würde ich, um jeglichen Ärger aus dem Weg zu gehen, beim Erwerb einer solchen Büchse den Munitionserwerb mit eintragen lassen.

Dies wird eh von dem Entwurf der WaffVwV für den Fall eines ungültigen Jagdscheines empfohlen.
(...)
<HR></BLOCKQUOTE>

Leider wird dies in drei mir bekannten (incl. dem für mich zuständigen) Ämtern selbst auf bitten hin nicht gemacht mit dem Hinweis darauf, dass kein Bedürfnis für einen gesondert einzutragenden Munitionserwerb besteht, da dieser schon durch den Jagdschein abgedeckt ist.

Im Gegenzug kann man z.B. bei F... in Würzburg beliebige Kurzwaffenmunition auf Jagdschein erwerben, wenn man auf die Firma Thompson Center Arms verweist, die für jedes Kurzwaffenkaliber Einzelladerlangwaffen herstellt.
 

M66

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Servus,

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR> Leider wird dies in drei mir bekannten (incl. dem für mich zuständigen) Ämtern selbst auf bitten hin nicht gemacht mit dem Hinweis darauf, dass kein Bedürfnis für einen gesondert einzutragenden Munitionserwerb besteht, da dieser schon durch den Jagdschein abgedeckt ist.

<HR></BLOCKQUOTE>

Wenn denn irgendwann mal in ferner Zukunft
icon_biggrin.gif
die VwV in Kraft tritt, ist die Behörde daran gebunden den Eintrag.

Außerdem ist die Ablehnung ein Verwaltungsakt der in diesem Fall auch begründet werden müsste (Ermessensausübung)!

Gruß und Weidmannsheil

Michl
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
die für jedes gängigeKurzwaffenkaliber Einzelladerlangwaffen herstellt.

So stimmts.

6,35, 7,65,7,65 Para, 9mm kurz, Makarov,
.38 special... Die Liste ist unendlich lang
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
die für jedes Kurzwaffenkaliber Einzelladerlangwaffen herstellt.

Da sieht man wie unsinnig es ist, einem Jagdscheininhaber eine Beschränkung des Munitionserwerbs auferlegen zu wollen!

---
Tom
 
A

anonym

Guest
Mein Gott.

Mich würde mal interessieren, wieviele schwere Verbrechen durch diesen Behördenschwachsinn bisher verhindert werden konnten...
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Mich würde mal interessieren, wieviele schwere Verbrechen durch diesen Behördenschwachsinn bisher verhindert werden konnten...

Natürlich keines.
Es ist aber einfacher, die registrierten und gesetzestreuen Waffenbesitzer zu schikanieren als die wahren Verbrecher zu fangen. Da der Wähler aber mehr Sicherheit fordert, kommt solch blinder Aktionismus gerade recht. Der "Otto Normalbürger" und all die „Gutmenschen“ kennen sich ja nicht mit Details aus und so wird dem Bürger eine Sicherheit vorgegaukelt wo gar keine ist. Im Gegenteil, bisher hat eine Verschärfung des Waffengesetztes mit dem Ziel der Enteignung von Legalwaffenbesitzer steht’s zu einer Zunahme der Gewaltkriminalität geführt. (Vgl. England oder Australien). Es wird dem potentiellen Verbrecher ja durch diesen Behördenschwachsinn leicht gemacht. Gefahr für Leib und Leben durch bewaffnete Gegenwehr braucht er ja nicht mehr zu fürchten.

Ich muss jetzt aufhören sonst kommt mir die Galle hoch!

---
Tom
 

DJT

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tom Hunter:

...

Im Gegenteil, bisher hat eine Verschärfung des Waffengesetztes mit dem Ziel der Enteignung von Legalwaffenbesitzer steht’s zu einer Zunahme der Gewaltkriminalität geführt. (Vgl. England oder Australien)
....
---
Tom
<HR></BLOCKQUOTE>

Hast Du nen Link dazu, kannst Du das Beweisen?

WMH
DJT
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von DJT:


Hast Du nen Link dazu, kannst Du das Beweisen?

WMH
DJT
<HR></BLOCKQUOTE>

siehe auch: Lott "more guns, less crime"
 

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