Hallo Leute,
in Anbetracht des Wetters landete ich letztens mit einem Jagdfreund doch nicht wie geplant auf der Bockjagd, sondern beim Bierchen in der Kneipe um die Ecke. Beim üblichen Schwätzchen kamen wir auf das Thema "Jagd mit der Kurzwaffe". In diesem Zusammenhang fiel uns auf, dass § 19 Abs. 1 Nr. 2 d BJagdG lediglich die Jagd mit Revolvern oder Pistolen verbietet, aber keine Aussage zur Jagd mit KW-Munition, zB. verschossen aus einer Lever-Action-Büchse trifft. Demnach müsste bspw. die Jagd auf Karnickel auch mit der .357 aus einer solchen Waffe möglich sein, oder??? .22 lfb geht ja mE. nach auch - ist aber keine KW-Muni.
Zweite dazu gehörige Frage: Wenn ich auf einen Jagdschein zB. die og. Lever-Action-Büchse erwerben würde, hätte ich dann problemlos auch das Recht, entsprechende KW-Munition zu kaufen oder bedürfte es eines besonderen WBK-Eintrages; könnte ich einen notwendigen Eintrag wegen der Erwerbsberechtigung der Langwaffe verlangen?
Wir sind bei unserem Bierchen nicht zur Beantwortung gekommen, so dass ich Euch einbeziehen wollte. Wäre schön, wenn Ihr Antworten hättet und die nach Möglichkeit auch belegen könntet (zB. Gerichtsurteil, Kommentarfundstelle, Verwaltungsanordnung etc.). Freue mich natürlich auc
in Anbetracht des Wetters landete ich letztens mit einem Jagdfreund doch nicht wie geplant auf der Bockjagd, sondern beim Bierchen in der Kneipe um die Ecke. Beim üblichen Schwätzchen kamen wir auf das Thema "Jagd mit der Kurzwaffe". In diesem Zusammenhang fiel uns auf, dass § 19 Abs. 1 Nr. 2 d BJagdG lediglich die Jagd mit Revolvern oder Pistolen verbietet, aber keine Aussage zur Jagd mit KW-Munition, zB. verschossen aus einer Lever-Action-Büchse trifft. Demnach müsste bspw. die Jagd auf Karnickel auch mit der .357 aus einer solchen Waffe möglich sein, oder??? .22 lfb geht ja mE. nach auch - ist aber keine KW-Muni.
Zweite dazu gehörige Frage: Wenn ich auf einen Jagdschein zB. die og. Lever-Action-Büchse erwerben würde, hätte ich dann problemlos auch das Recht, entsprechende KW-Munition zu kaufen oder bedürfte es eines besonderen WBK-Eintrages; könnte ich einen notwendigen Eintrag wegen der Erwerbsberechtigung der Langwaffe verlangen?
Wir sind bei unserem Bierchen nicht zur Beantwortung gekommen, so dass ich Euch einbeziehen wollte. Wäre schön, wenn Ihr Antworten hättet und die nach Möglichkeit auch belegen könntet (zB. Gerichtsurteil, Kommentarfundstelle, Verwaltungsanordnung etc.). Freue mich natürlich auc