Kurzwaffenverkauf über egun?

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Was muß ich beachten, wenn ich eine Kurzwaffe über egun oä. verkaufen will? Im Angebot mit angeben, dass dieses nur für WBK-Besitzer mit entsprechenden Voreintrag gilt, danach mit der Original-WBK des Käufers zum Landratsamt und die Waffe aus meiner WBK aus- und in die Käufer-WBK eintragen lassen?

Danach mit einem dafür geeigneten Unternehmen transportieren (Nur persönliche Auslieferung), bzw. die Waffe vom neuen Eigentümer abholen lassen?

Habe ich was wichtiges vergessen?

Gruß, epsylon
 
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Also ich würde explizit schreiben , das nur Bieter die einen entsprechenden Voreintrag in ihrer grünen WBK haben auf die Waffe bieten dürfen.Ansonsten handelst du dir nur Ärger ein, wenn der Käufer dann ewig keinen Voreintrag bekommt, wartest du auch ewig aufs Geld.Wenn er gar keinen bekommt, bleibst du bestimmt auf deinen Egun Kosten sitzen usw.
Persönliche Abholung ist sicherlich am besten.Ansonsten beglaubigte Kopie schicken lassen und wenn es sein muss, beim zuständigen Landratsamt anrufen , ob der Voreintrag wirklich besteht.DWenn alles OK mit DHL das Paket mit "Eigenhändig" ausliedern lassen.Den Kaufvertrag und die Kopie seiner WBK binnen 14 Tagen an deine zuständige Behörde.
Alle Angaben ohne Gewähr.Denke mal das stimmt aber so
PS. für ne 45ACP hab ich noch nen Eintrag der bald verfällt!

MfG
300WM
 
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Wenn Du sie mir verkaufst, in die Schweiz, brauche ich gar nix,
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nur einen Vertrag, den wir beide unterschreiben...
Also, komm schon, ich mach es Dir einfach
icon_wink.gif
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A

anonym

Guest
Ich empfehle, einfach darauf hinzuweisen, dass der Bieter eine Erwerbsberechtigung haben muss. Die kann aber vielgestalt aussehen. Beschraenkst Du den Bieterkreis allein auf gruene WBK mit Voreintrag, beraubst Du Dich einer grossen Anzahl moeglicher guter Bieter. "Erwerbsberechtigung" heisst fuer Inhaber einer gruenen WBK eben, dass sie zum Bieten den Voreintrag schon haben muessen. Das kannst Du ja nochmal explizit schreiben.
 
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@waldfuchs
Sicherlich war das mit der grünen WBK etwas voreilig.Klar wer ein Waffenhandelsbuch oder eine Rote Sammler WBK hat ist selbverständlich auch Erwerbsberechtigt. Es geht halt nur darum , das manche Leute mir grüner WBK so ein Teil einfach ersteigern und sich dann erst bemühen den Voreintrag zu bekommen.Des öfteren geht das dann schief und der VK hat den Schaden....und keine Kohle.
 
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Hey FLEX, entspann Dich - ich will hier keine Kleinanzeige aufgeben, sondern mich nach dem rein rechtlichen Prozedere erkundigen.

Das ich nichts kleinanzeigenähnliches vorhabe, erkennst Du schon daran, dass ich weder die Art, noch die Herstellerfirma, Kaliber oder Preisvorstellungen hier publizieren würde - was das Ganze dann in meinen Augen zur Kleinanzeige machen würde.

Oder wie siehst Du das Kai?


Gruß, epsylon
 
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Ich habe mir dieses Jahr über eGun eine Kurzwaffe gekauft. Hatte keinen Voreintrag, weil ich die Mehrkosten nicht einsehen wollte. Nach dem Zuschlag in eGun habe ich mir vom Verkäufer die Waffennr. sagen lassen, bin auf´s Amt und habe die Waffe eintragen lassen. Der Typ hat zwar gemault, konnte aber meiner Argumentation, dass ich noch keine KW hätte und sowohl Pistole als auch Revolver in Frage kam, nichts entgegenzusetzen. Bezahlt war sie auch noch nicht und in meinem Besitz natürlich auch nicht. Fazit: Bares Geld gespart. Übersandt habe ich dann eine beglaubigte Kopie meiner WBK, kostet keine 5,-€.

[ 23. November 2006: Beitrag editiert von: Kurpfalzjäger ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von epsylon:
Hey FLEX, entspann Dich (...)
Gruß, epsylon
<HR></BLOCKQUOTE>
Da das Telefon zu diesem Zeitpunkt klingelte, habe ich diesen:
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versäumt. - Alles klar.


Klaus
 
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@Kurpfalzjäger

Das mach mal als Sportschütze mit deinem SB.
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Als JS Inhaber ohne KW Eintrag lass ich mir das gefallen.

MfG
300WM
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 300WM:
@Kurpfalzjäger
Das mach mal als Sportschütze mit deinem SB.
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Als JS Inhaber ohne KW Eintrag lass ich mir das gefallen.
MfG
300WM
<HR></BLOCKQUOTE>
Na ja, in dem Fall benötigst Du ja auch vom DSB und vom Verein (SM, Vorstand) eine Bescheinigung.


Klaus
 

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