Hallo Waidgesellen/innen
Auch wenn die Bundesrechtsanwaltsgebührenverordnung solch eine Auskunft Gebührenpflichtig darstellt
bitte ich doch die Juristen um eine Auskunft, obwohl auch vermutlich Verwaltungsrecht mit eine Rolle spielt.
Im Nachbarrevier wurde eine Nachsuche auf eine waidwund geschossene Sau durchgeführt.
Bei der aufwendigen Nachsuche durch mehrere Dickungen hat der Hundeführer seine Kurzwaffe aus dem Holster verloren
Die für Ihn zuständige behörde möchte ihm die Zuverlässigkeit aberkennen.
Bei einer persöhnlichen Nachfrage bei meiner Behörde wurde dies verneint.
Wie sieht sowas denn aus ? kann den jeder Sachbearbeiter hier nach Lust und Laune entscheiden oder gibt es hier eine feste rechtliche Aussage ??
Die "Gebühr" werde ich bei einen eventuellen Treffen in Form eines guten Tropfens entrichten
Auch wenn die Bundesrechtsanwaltsgebührenverordnung solch eine Auskunft Gebührenpflichtig darstellt
Im Nachbarrevier wurde eine Nachsuche auf eine waidwund geschossene Sau durchgeführt.
Bei der aufwendigen Nachsuche durch mehrere Dickungen hat der Hundeführer seine Kurzwaffe aus dem Holster verloren
Die für Ihn zuständige behörde möchte ihm die Zuverlässigkeit aberkennen.
Bei einer persöhnlichen Nachfrage bei meiner Behörde wurde dies verneint.
Wie sieht sowas denn aus ? kann den jeder Sachbearbeiter hier nach Lust und Laune entscheiden oder gibt es hier eine feste rechtliche Aussage ??
Die "Gebühr" werde ich bei einen eventuellen Treffen in Form eines guten Tropfens entrichten